2014   (3)  
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14.061 Geschäftsbedarf des Personalrates

  1. BVerwG,     B, 02.05.14,     – 6_PB_12.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. (Hs) PersVG_§_42 Abs.2

  4. Geschäftsbedarf des Personalrats / Ausstattung der Personalratsmitglieder mit Gesetzessammlungen / tatrichterliche Würdigung der Erforderlichkeit geltend gemachten Geschäftsbedarfs.

 

Die Dienststelle hat dem Personalrat als Geschäftsbedarf im Sinne von § 42 Abs.2 HessPersVG oder paralleler Vorschriften im Bundes- und Landesrecht dasjenige zur Verfügung zu stellen, was dieser zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Befugnisse benötigt. Welche Sachmittel danach für die Personalratsarbeit erforderlich sind, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung des Einzelfalls, die ihrerseits der rechtsbeschwerdegerichtlichen Nachprüfung nur daraufhin zugänglich ist, ob sie die gesetzlich vorgegebenen Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat.

§§§

14.062 MAE-Kräfte

  1. BVerwG,     B, 02.05.14,     – 6_PB_11.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. (Bl) PersVG_87 Nr.1, PersVG_§_90 Nr.10; SGB-II_§_16d Abs.1 + 7;

  4. Einstellung; Eingliederung / Einsatz von MAE-Kräften (1 Jobs) / privater Dritter als Träger von Maßnahmen im Sinne von § 16d Abs.1 und 7 SGB II.

 

Der Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ("MAE-Kräfte") in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d Abs.1 und 7 SGB II in einer Dienststelle unterliegt auch dann wegen Erfüllung des Tatbestands der Einstellung der Mitbestimmung gemäß § 87 Nr.1 BlnPersVG oder der Mitwirkung gemäß § 90 Nr.10 BlnPersVG, wenn die Dienststelle im sozialrechtlichen Sinn nicht selbst Maßnahmenträger ist, sondern die MAE-Kräfte von einem privaten Dritten vermittelt und angeleitet werden, der seinerseits durch die Agentur für Arbeit als Maßnahmenträger eingeschaltet worden ist und Förderleistungen für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten in Anspruch nimmt.

§§§

14.063 Zugangsanordnung

  1. BVerwG,     B, 05.05.14,     – 6_B_46.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. TKG_§_25 Abs.1, TKG_§_25 Abs.5

  4. Telekommunikation / Zugangsgewährung / Kollokation im Multifunktionsgehäuse / Anordnung durch Bundesnetzagentur / Regulierungsermessen / allgemeines Ermessen / Regulierungsverfügung / Rechtsschutzbedürfnis.

 

Bei der Entscheidung über die Festlegung der Bedingungen einer Zugangsanordnung nach § 25 Abs.5 Satz 1 und 2 TKG ist der Bundesnetzagentur kein Regulierungsermessen, sondern ein allgemeines (Rechtsfolge-)Ermessen eingeräumt.

§§§

14.064 Ansprüche auf Erstattung der Abschiebekosten

  1. BVerwG,     U, 06.05.14,     – 1_C_3.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. AsylVfG_§_15; AufenthG_§_66, AufenthG_§_67, AufenthG_§_70 Abs.1, AufenthG_§_82 Abs.4; VwKostG_§_20;

 

1) Die nähere Ausgestaltung der gemäß § 82 Abs.4 AufenthG an einen Ausländer gerichteten Aufforderung, zur Feststellung seiner Identität bei einer Botschaft vorzusprechen, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen. Eine Begleitung durch Polizeibeamte schon für die Anreise zur Vorsprache darf nur angeordnet werden, soweit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass ohne eine solche Begleitung der Zweck der Vorspracheanordnung nicht erreicht werden kann.

 

2) Ansprüche auf Erstattung von Abschiebungskosten (§§ 66, 67 AufenthG) unterliegen nicht der allgemeinen Festsetzungsverjährung (§ 20 VwKostG), sondern lediglich der abschließend in § 70 Abs.1 AufenthG geregelten sechsjährigen Fälligkeitsverjährung.

§§§

14.065 Ersetzung der allgemeinen Schulbildung

  1. BVerwG,     B, 06.05.14,     – 2_B_90.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. BeamtVG_§_12 Abs.1 S.1 + 2; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.2

  4. Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit / vorgeschriebene Ausbildung / allgemeine Schulbildung / Ersetzung der allgemeinen Schulbildung / Divergenz / Wahrung und Erhaltung der Rechtseinheit.

 

1) Welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs.1 Satz 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine in erster Linie geforderte allgemeine Schulbildung mit der Folge ersetzt, dass sie nach § 12 Abs.1 Satz 2 BeamtVG nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden kann, bestimmt sich nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (Bestätigung der stRspr).

 

2) Die Abweichung von einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts führt nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs.2 Nr.2 VwGO), wenn diese Entscheidung aufgrund späterer ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt ist (stRspr).

§§§

14.066 Erneute Auslegung eines Bebauungsplanes

  1. BVerwG,     U, 07.05.14,     – 4_CN_5.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. BauGB_§_3 Abs.2 S.2 Hs.1, BauGB_§_4a Abs.3 S.1 + 2, BauGB_§_9 Abs.7; Plan-UP-RL_Art.3, Art.6

  4. Bebauungsplan / öffentliche Auslegung / ortsübliche Bekanntmachung / Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen / erneute Bekanntmachung / Beschränkung der Stellungnahmen / teleologische Reduktion / inhaltliche Bestimmtheit von Bebauungsplänen / Grundsatz der Normenklarheit / berichtigende Auslegung / Abwägung / Gebot der Konfliktbewältigung.

 

Wird in der erneuten Bekanntmachung der erneuten Auslegung eines geänderten oder ergänzten Entwurfs eines Bebauungsplans bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, braucht in der Bekanntmachung nur auf die Arten umweltbezogener Informationen hingewiesen zu werden, die zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs verfügbar sind.

§§§

14.067 Erstattung von Anwaltskosten

  1. BVerwG,     B, 08.05.14,     – 9_B_3.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.14 Abs.3; GVG_§_17a Abs.2 S.1; VwGO_§_40; FStrG_§_18f Abs.5 S.1; BauGB_§_96, BauGB_§_116, BauGB_§_121 Abs.2

  4. Anwaltskosten / Enteignung / Rechtsweg / vorläufige Besitzeinweisung / Enteignungsentschädigung.

 

Für Streitigkeiten über die Erstattung von Aufwendungen, die einem von einer vorzeitigen Besitzeinweisung (§ 18f FStrG) Betroffenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.

§§§

14.068 Nähere Umgebung

  1. BVerwG,     B, 13.05.14,     – 4_B_38/13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. BauGB_§_34 Abs.1 S.1; BauNVO_§_23

  4. Eigenart der näheren Umgebung / Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

 

1) Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs.1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen.

 

2) Die Annahme, hinsichtlich des Merkmals der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", erfasse die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs.1 Satz 1 BauGB in der Regel einen kleineren Bereich als hinsichtlich des Merkmals der Art der baulichen Nutzung, entbindet jedenfalls nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.

§§§

14.069 Ertragsminderung

  1. BVerwG,     U, 14.05.14,     – 9_C_1.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. (aF) GrStG_§_33 Abs.1 S.1; (aF) GrStG_§_33 Abs.1 S.3 Nr.3 (aF) BewG_§_76, BewG_§_79 Abs.1 + 2

  4. Grundsteuer / Grundstück / Mietvertrag / Grundsteuererlass / Ertragsminderung / normaler Rohertrag / Jahresrohmiete / übliche Jahresrohmiete / Erlasszeitraum / struktureller Leerstand / Nichtvertretenmüssen / Vermietungsbemühungen / Steuerschuldner / Mietzins / gewerbliche Zwischenmiete / Eigenvermarktung / Mitwirkungspflicht.

 

1) Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung nach § 33 Abs.1 Satz 1 GrStG aF dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (im Anschluss an Urteile vom 15. April 1983 - BVerwG 8_C_150.81 - BVerwGE_67,123 <126> und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 9_C_8.07 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr.28 Rn.18).

 

2) Hat der Steuerschuldner das Grundstück, für das er einen Grundsteuererlass begehrt, an einen gewerblichen Zwischenmieter mit einer festen Vertragslaufzeit zu einem nicht marktgerechten Mietzins, ohne Kündigungsmöglichkeit und ohne etwaige Beteiligung an höheren Einnahmen des Zwischenvermieters aus der Weitervermietung vermietet, hat er die Ertragsminderung zu vertreten.

§§§

14.070 Öffentliche Lasten

  1. BVerwG,     U, 14.05.14,     – 9_C_7.12 –

  2. www.BVerwG.de

  3. ZVG_§_10 Abs.1 Nr.3, ZVG_§_13 Abs.1, ZVG_§_155 Abs.1, ZVG_§_156 Abs.1 S.1 ZwVwV_§_3 Abs.1 Nr.5; GrStG_§_10 Abs.1, GrStG_§_12, GrStG_§_28 Abs.1; AO_§_33 Abs.1, AO_§_34 Abs.1 + 3; BewG_§_22 Abs.2 + 4

  4. Zwangsverwalter / Steuerbescheid / Grundstück / Grundsteuer / Rückstand / Forderung / wiederkehrende Leistungen / laufende Beträge / Zahlungsverpflichtung / Neufestsetzung / Beschlagnahme / Rechtsnachfolger / Verwalterbefugnis / Vorwegzahlung / öffentliche Lasten / Fälligkeit / Eigentümerwechsel / Zurechnungsfortschreibung / Zwangsverwaltungsverfahren.

 

Nach § 156 Abs.1 ZVG iVm § 13 Abs.1 ZVG kommt es für die Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks an. Eine öffentliche Last, die in diesem Zeitpunkt Rückstand ist, bleibt dies auch dann, wenn sie nach den abgaberechtlichen Vorschriften gegenüber einem neuen Eigentümer des Grundstücks später wiederum fällig gestellt wird.

§§§

14.071 Vereinsverbot

  1. BVerwG,     U, 14.05.14,     – 6_A_3.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.4 Abs.1 + 2, GG_Art.9 Abs.2; VereinsG_§_2 Abs.1, VereinsG_§_3 Abs.1-3; VwGO_§_42 Abs.2; VwVfG_§_28 Abs.2 Nr.1

  4. Vereinsverbot / Klagebefugnis / Zuständigkeit / Anhörung / Vereinsbegriff / religiöser Verein / verfassungsmäßige Ordnung / Mohammed-Karikaturen / Gedanke der Völkerverständigung / Dschihad / Kampfgesänge / Bittgebete.

 

1) Ein Vereinsverbot kann von der in Anspruch genommenen Vereinigung in einem weiteren Umfang der gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden als von Personen, die von der Verbotsbehörde als Vereinsmitglieder angesehen werden.

 

2) Die Begriffsmerkmale eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes sind weit auszulegen.

 

3) Ein religiöser Verein kann nur dann als verfassungswidrig beurteilt werden, wenn er sich nicht darauf beschränkt, sich mit religiös begründeten, im Widerspruch zu grundlegenden Verfassungsprinzipien stehenden Lehren als Glaubensinhalt zu befassen und in diesem Sinne für sie zu werben, sondern die konkrete Umsetzung dieser Lehren oder aus ihnen hergeleiteter Verhaltenspflichten in Deutschland propagiert.

§§§

14.072 Zweitwohnungsteuer

  1. BVerwG,     B, 15.05.14,     – 9_B_57.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.105 Abs.2a; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_101 Abs.2, VwGO_§_113 Abs.1, VwGO_§_114 S.2, VwGO_§_132 Abs.2 ZPO_§_128 Abs.1 + 2.

  4. Zweitwohnungsteuer / Satzung / Vermögensteuer / übliche Miete; / Ermessen / Beurteilungsspielraum / Schätzung / Schätzungsbefugnis / Schätzungsmethode Schätzungsspielraum / Jahresrohmiete / Indexierung / Aufwandsteuer / Gleichartigkeit / erdrosselnde Wirkung / mündliche Verhandlung / schriftliches Verfahren / Verzicht / Nachschieben von Gründen / Begründung.

 

1) Die Zweitwohnungsteuer ist nicht gleichartig mit der Vermögensteuer, weil diese auf eine andere Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugreift (vgl BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28.95 - BFHE 182, 243).

 

2) Auf einen Schätzungsspielraum, der im Abgabenrecht einer Behörde eingeräumt wird, ist der Rechtsgedanke des § 114 Satz 2 VwGO entsprechend anzuwenden mit der Folge, dass ein Nachschieben von Gründen, sofern es materiell- und verwaltungsverfahrensrechtlich zulässig ist, nicht an prozessualen Hindernissen scheitert.

 

3) Der Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 101 Abs.2 VwGO) bewirkt, dass das Verfahren im schriftlichen Verfahren fortzuführen ist. Hierfür bedarf es keiner gesonderten Anordnung durch einen gerichtlichen Beschluss; die eigenständige Regelung in § 101 Abs.2 VwGO lässt für eine ergänzende Anwendung des § 128 Abs.2 ZPO keinen Raum.

 

4) Einwendungen gegen die Kostenentscheidung können nicht mit Verfahrensrügen gem § 132 Abs.2 Nr.3 VwGO geltend gemacht werden.

§§§

14.073 Behördliche Auskünfte an Notar

  1. BVerwG,     B, 15.05.14,     – 9_B_45.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.35 Abs.1; VwVfG_§_4 Abs.2 Nr.2, VwVfG_§_8 Abs.1 S.1; FamFG_§_351.

 

Weder aus § 351 Satz 1 FamFG noch aus Art.35 GG oder aus § 8 Abs.1 Satz 1 VwVfG ergibt sich die Kostenfreiheit für behördliche Auskünfte, die ein Notar in Erfüllung seiner ihm durch § 351 Satz 1 FamFG auferlegten Nachforschungspflicht einholt.

§§§

14.074 Kriegsopferfürsorge

  1. BVerwG,     U, 20.05.14,     – 5_C_33.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. BVG_§_25 Abs.3 + 4 S.2; KFürsV_§_49 Abs.1 S.1 + 2, KFürsV_§_50 Abs.2 S.2 + Abs.3, KFürsV_§_53 Abs.1 S.1-4; SGB-I_§_43 Abs.1 S.1; SGB-X_§_2 Abs.3 S.1 + 2, SGB-X_§ 102 Abs.1 + 2, SGB-X_§_111 S.1 + 2; (Ns) DG-KFürs_§_1 Abs.2, DG-KFürs_§_2 Abs.1, DG-KFürs_§_3a Abs.1 S.1 + 2 + Abs.3; VwGO_§_101 Abs.2

  4. Kriegsopferfürsorge / Träger der Kriegsopferfürsorge / örtlicher Träger / örtliche Zuständigkeit / örtlich zuständig / Wechsel / Zuständigkeitswechsel / Zuständigkeitsbereich / Leistungen / Leistungserbringung / Kriegsbeschädigter / Familienmitglied / Ehefrau / Unterbringung / vollstationär / Aufnahme / Einrichtung; stationär / Kosten / Beschädigter / Hilfe zur Pflege / Erstattung / Erstattungsanspruch / Nahtlosregelung / Leistungsgewährung / Fortgewährung / Weiterleistung / erstattungsberechtigt / erstattungsverpflichtet / Rechtsträger / Behörde / Übertritt / Aufenthaltsprinzip / Ortsnähe / Herkunftsprinzip / Einrichtungsorte / Schutz / Lastenverteilung / Bewusstsein / Kenntnis / Geltendmachung / Obliegenheit / Frist / Bezeichnung / abführen / überörtlicher Träger / Land / vorläufig / endgültig / Rechtspflicht / Rechtsanspruch.

 

1) Die Fiktion eines für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 53 Abs.1 Satz 1 KFürsV maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts in § 53 Abs.1 Satz 2 KFürsV erfasst nur den Fall der stationären Aufnahme des leistungsberechtigten Beschädigten selbst, nicht auch denjenigen der Aufnahme eines Familienmitglieds in eine stationäre Einrichtung.

 

2) Der Erstattungsanspruch des nach § 2 Abs.3 Satz 1 SGB X vorleistenden Leistungsträgers richtet sich allein nach § 2 Abs.3 Satz 2 SGB X und nicht (auch) nach § 102 Abs.1 SGB X iVm § 43 Abs.1 Satz 1 SGB I.

§§§

14.075 Kompostierungsanlage

  1. BVerwG,     B, 22.05.14,     – 7_B_3.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. BImSchG_§_5 Abs.1 S.1 Nr.1 + 2, BImSchG_§_17 Abs.1 S.1 + Abs.2, BImSchG_§_48 Abs.1 S.1 Nr.4; (02) TA-Luft_Nr.5.4.8.5, TA-Luft_Nr.6.2.1, TA-Luft_Nr.6.2.3.3 .

 

Eine atypische, von Nr.5.4.8.5 Abs.2 Buchst.c Satz 3 TA Luft nicht erfasste Fallgestaltung kann nicht schon dann bejaht werden, wenn die von der Kompostierungsanlage ausgehende Geruchszusatzbelastung als irrelevant im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) anzusehen ist; die Anlage muss auch unter Berücksichtigung der Geruchsemissionen atypisch sein.

§§§

14.076 Brustkrebszentrum

  1. BVerwG,     U, 22.05.14,     – 3_C_12.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. KHG_§_17b Abs.1 S.4, KHG_§_18 Abs.5 S.1; KHEntgG_§_2 Abs.2 S.2 Nr.4, KHEntgG_§_5 Abs.3, KHEntgG_§_11 Abs.1 S.1, KHEntgG_§_14 Abs.1 S.2 + Abs.3; VwGO_§_66, VwGO_§_88

  4. Schiedsstelle / Schiedsstellenentscheidung / Genehmigung des Schiedsspruchs / Zuschlag / Gewährung von Zuschlägen / Zentrum / Zentrumsbegriff / Brustzentrum / besondere Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten / stationäre Versorgung von Patienten / Krankenhaus / Krankenhausleistungen / Behandlungsleistungen / patientenübergreifende Versorgungsleistungen / Finanzierungstatbestand / Tumorkonferenz / Krankenhausplanung / planerische Ausweisung von Brustzentren / Verknüpfung von Krankenhausplanungsrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht / Versorgungsauftrag / reformatio in peius / abweichender Sachantrag des notwendig Beigeladenen / doppelte Rechtshängigkeit.

 

1) Wird ein Krankenhaus bestandskräftig als Brust(krebs)zentrum mit dem entsprechenden besonderen Versorgungsauftrag in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen, ist wegen der Verknüpfung von Krankenhausplanungs- und Krankenhausentgeltrecht auch entgeltrechtlich von einem Zentrum auszugehen.

 

2) Der Begriff der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten in § 2 Abs.2 Satz 2 Nr.4 KHEntgG erfasst sowohl patientenübergreifende Leistungen für die stationäre Versorgung als auch stationäre Leistungen, die der Behandlung des einzelnen Patienten zugute kommen.

§§§

14.077 Entschädigungslose Enteignung

  1. BVerwG,     U, 22.05.14,     – 5_C_27.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. AusglLeistG_§_1 Abs.1 + 3 Nr.6, AusglLeistG_§ 1 Abs.2 S.1

  4. Ausgleichsleistung / Ausschlusstatbestand / Besatzungsrecht / Enteignung / entschädigungslose Enteignung / besatzungshoheitliche Enteignung / besatzungsrechtliche Enteignung / Einheitswert / Ersatzeinheitswert / Unternehmen / Unternehmensenteignung / Unternehmensentschädigung / verbriefte Rechte / Wertpapierbereinigung.

 

Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs.3 Nr.6 AusglLeistG soll die Geltendmachung von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden im Sinne des Wertpapierbereinigungsrechts ausschließen, nicht aber den Ausgleich von Wertminderungen verbriefter Rechte, die durch eine auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage beruhende entschädigungslose Enteignung von Vermögen einer Gesellschaft (§ 1 Abs.1 Satz 1 iVm § 1 Abs.2 Satz 1 AusglLeistG) eingetreten sind. Deshalb ist sein Wortlaut im Wege teleologischer Reduktion entsprechend einzuschränken.

§§§

14.078 Entbindung von der Schweigepflicht

  1. BVerwG,     B, 26.05.14,     – 2_B_69.12 –

  2. www.BVerwG.de

  3. (96) (BW) LBG_§_57a Abs.2 S.2, (11) LBG_§ 84 Abs.3; (BW) FPolDG_§_8 Abs.1 S.1; VwGO_§_98; ZPO_§_444

  4. Freiwilliger Polizeidienst / Polizeidienstfähigkeit / ärztliche Untersuchung / Untersuchungsanordnung / ärztliche Begutachtung / ärztliche Schweigepflicht / Entbindung / Aktenbeiziehung / Grundsatz der Verhältnismäßigkeit / psychischer Gesundheitszustand / gesetzliches Verwertungsverbot / Beweisregel / Beweisvereitelung.

 

Die gerichtliche Anordnung, einen Arzt zu Beweiszwecken von der Schweigepflicht zu entbinden und sich mit der Beiziehung einer früheren ärztlichen Begutachtung einverstanden zu erklären, muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Das gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen. Die früheren Erkenntnisse müssen nach ärztlicher Auffassung für die neue Begutachtung zwingend erforderlich sein. Die Verweigerung einer unverhältnismäßig weitgehenden Schweigepflichtentbindung und einer ebensolchen Aktenbeiziehung darf nicht zum Anlass für die Anwendung der Beweisregel des § 444 ZPO genommen werden.

§§§

14.079 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben

  1. BVerwG,     B, 27.05.14,     – 1_WB_55.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.33 Abs.2; WBO_§_17 Abs.1 S.1; SG_§_3 Abs.1; Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011

  4. Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens / nicht-dienstpostengerechte Verwendung / Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle / Auswahlentscheidung / Grundsatz der Bestenauslese / Bewerbungsverfahrensanspruch.

 

Die Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zur vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung unterliegt, auch wenn sie mit Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle erfolgt (Nr.2 des Erlasses "Dienstpostengerechte Verwendung von Soldatinnen und Soldaten" vom 1. August 2011), nicht dem Grundsatz der Bestenauslese (Art.33 Abs.2 GG, § 3 Abs.1 SG). Übergangene Interessenten können sich vor dem Wehrdienstgericht deshalb nicht auf die Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs berufen (§ 17 Abs.1 Satz 1 WBO).

§§§

14.080 Antragsänderung

  1. BVerwG,     B, 27.05.14,     – 1_WB_59.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. WBO_§_17 Abs.1 S.1; VwGO_§_91

  4. Antragsänderung / Klageänderung / Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

 

§ 91 VwGO ist im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht anwendbar.

§§§

14.081 Einhaltung von Regelungen der Pflegeversicherung

  1. BVerwG,     B, 28.05.14,     – 8_B_71.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.74 Abs.1 Nr.1 + 7; (aF) HeimG_§_5, HeimG_17; WBVG_§_18; SGB-XI_§_75, SGB-XI_§_88; HGBP_§_18

  4. Heimrecht / Heimaufsicht / Heimträger / Einrichtungsträger / Pflegeversicherung / Leistungsempfänger der Pflegeversicherung / Heimvertrag / Rahmenvertrag / Regelleistung / Zusatzleistung / Gesetzgebungskompetenz / Gesetzgebungsbefugnis.

 

Bundesrecht hindert nicht, dass der Landesgesetzgeber die Heimaufsichtsbehörde dazu ermächtigt, die Einhaltung von Regelungen der Pflegeversicherung - unter Einschluss von Festlegungen in Rahmenverträgen nach § 75, § 88 SGB XI - durch die Heimträger zu überwachen und gegen Verstöße einzuschreiten.

§§§

14.082 Strategische Beschränkung des Telekommunikationsverkehrs

  1. BVerwG,     U, 28.05.14,     – 6_A_1.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.10, GG_19 Abs.4; G-10_§_5; VwGO_§_43, VwGO_§_99

  4. Feststellungsklage / konkretes Rechtsverhältnis / strategische Fernmeldeüberwachung / internationale Telekommunikationsbeziehungen / E-Mail-Verkehr / Erfassung / Abgleich / Suchbegriffe / Parlamentarisches Kontrollgremium / G 10-Kommission / Internationaler Terrorismus / Proliferation und konventionelle Rüstung / Illegale Schleusung / Protokollierung / Löschung / effektiver Rechtsschutz.

 

1) Nach § 43 Abs.1 VwGO muss die Feststellungsklage sich auf einen konkreten, gerade den Kläger betreffenden Sachverhalt beziehen. Mit der Feststellungsklage kann nicht allgemein, also losgelöst von einer eigenen, konkret feststehenden Betroffenheit die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zugeführt werden.

 

2) Eine Klage auf Feststellung, dass die strategische Beschränkung des Telekommunikationsverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst nach § 5 G 10 in einem bestimmten Jahr rechtswidrig gewesen ist, ist nur zulässig, wenn zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, dass der Telekommunikationsverkehr des Klägers im Zuge dieser strategischen Beschränkung tatsächlich erfasst worden ist.

 

3) Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes aus Art.19 Abs.4 GG gebietet nicht, bei Klagen gegen eine strategische Beschränkung des Telekommunikationsverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst das Beweismaß für das Vorliegen einer konkreten Betroffenheit des Klägers wegen der Schwierigkeit zu verringern, die Erfassung gerade seines Telekommunikationsverkehrs durch die Maßnahme nachzuweisen, weil die damit im Ergebnis eröffnete allgemeine, vom konkreten Fall losgelöste Kontrolle der strategischen Beschränkung des Telekommunikationsverkehrs schon durch die unabhängige und mit effektiven Kontrollbefugnissen ausgestattete G 10-Kommission des Deutschen Bundestages gewährleistet ist.

§§§

14.083 Bahnhofsvorplatz

  1. BVerwG,     U, 28.05.14,     – 6_C_4.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. BPolG_§_3, BPolG_§_23, BPolG_§_34

  4. Bundespolizei / Bahnpolizei / sachliche Zuständigkeit / Bahnhofsvorplatz / Identitätsfeststellung / Datenabgleich.

 

1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (§ 3 Abs.1 BPolG). Maßgeblich für die Bestimmung des Begriffs "Bahnanlage" ist die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

 

2) Als "Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern" (§ 4 Abs.1 Satz 2 EBO) sind danach nur solche Flächen im Vorfeld eines Bahnhofs einzustufen, bei denen objektive, äußerlich klar erkennbare, dh räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte ihre überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr im Unterschied zum Allgemeinverkehr belegen.

 

LB 3) Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf einem Bahnhofsvorplatz ist, sofern nicht in der vorbezeichnet erwähnten Weise Anhaltspunkte die überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr belegen, nicht eine Sonderpolizei des Bundes zuständig, sondern die nach Landesrecht zu bestimmende Gefahrenabwehrbehörde.

§§§

14.084 Neufassung eines Bebauungsplanes

  1. BVerwG,     U, 03.06.14,     – 4_CN_6.12 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.14 Abs.1 S.1; VwGO_§_144 Abs.3 S.1 Nr.2, VwGO_§_173; ZPO_§_560; BauGB_§_1 Abs.3 S.1 + Abs.4 + 6 Nr.1 + 7 Buchst.c + Nr.12, BauGB_§_1 Abs.7, BauGB_§_2 Abs.3, BauGB_§_214 Abs.1 S.1 Nr.1 + Abs.3 S.2 Hs.2; WHG_§_78 Abs.1 S.1 Nr.1 + 2 + Abs.2 Nr.1 + 2 + Abs.3; (06) RROP 2006 (Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006)

  4. Bebauungsplan / Baugebiet / Umplanung / allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet / Hochwasserschutz / Überschwemmungsgebiet / festgesetztes ~ / "Ausweisung von neuen Baugebieten" / Untersagung der ~ / Neuausweisung / erstmalige Ermöglichung einer Bebauung / Siedlungsentwicklung / Änderung der Gebietsart / Nachverdichtung / Ausnahmemöglichkeiten / Arrondierungsgrundsatz / Erforderlichkeit der Planung / Planungskonzept / städtebauliche Gründe / geänderte Verhältnisse / Fremdenverkehr / fremdenverkehrliche Entwicklung / fremdenverkehrliche Aufwertung / "Etikettenschwindel" / "Gefälligkeitsplanung" / Anpassungsgebot / Ziele der Raumordnung / irrevisibles Landesrecht / Rechtsgültigkeit / Auslegung / Anwendung / vorinstanzliches Urteil / Bindung des Revisionsgerichts / positive und negative Bindungswirkung / Nichterwähnung in den Urteilsgründen / regelwidrige Nichtanwendung / Abwägungsvorgang / Lärmschutzbelange / Lärmvorbelastung / Lärmvorsorge / Eigentümerinteressen / Ist-Belastung / "Worst-Case-Betrachtung" / Hochwasserschutz / Abwägungsergebnis / "Trading Down-Effekt".

 

1) § 78 Abs.1 Satz 1 Nr.1 WHG erfasst nur solche Flächen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die erstmalig einer Bebauung zugeführt werden sollen. Bloße Umplanungen, etwa die Änderung der Gebietsart eines bereits bestehenden Baugebiets, fallen nicht hierunter. In diesem Fall sind die Belange des Hochwasserschutzes im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung (§ 1 Abs.6 Nr.1 und 12, Abs.7, § 2 Abs.3 BauGB) sowie der für die Vorhabenzulassung erforderlichen hochwasserschutzrechtlichen Abweichungsentscheidungen (§ 78 Abs.1 Satz 1 Nr.2, Abs.3 WHG) zu berücksichtigen.

 

2) Die sich aus § 173 VwGO iVm § 560 ZPO ergebende Bindung des Revisionsgerichts umfasst den von der Vorinstanz festgestellten Inhalt und den Geltungsbereich des irrevisiblen Rechts ebenso wie die Frage, ob ein bestimmter Rechtssatz besteht, also rechtsgültig ist, und Anwendung findet. Die Bindungswirkung ist auch in negativer Hinsicht zu beachten. Dass eine Bestimmung des irrevisiblen Rechts aus der Sicht der Vorinstanz zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bestanden hat oder auf den zu entscheidenden Fall nicht anwendbar ist, kann auch durch die Nichterwähnung der Rechtsnorm in den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils zum Ausdruck kommen.

§§§

14.085 Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  1. BVerwG,     B, 04.06.14,     – 5_B_11.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. (Ss) BVO_§_12; VwGO_§_101 Abs.2, VwGO_§_173; ZPO_§_128 Abs.2 S.2 + 3

  4. Beihilfeberechtigung / Selbstbehalt / grundsätzliche Bedeutung / ausgelaufenes Recht / Entscheidung ohne mündliche Verhandlung / Einverständniserklärung / Zeitraum zwischen Erklärung und Entscheidung.

 

Das Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs.2 VwGO) wird nicht allein durch den Ablauf eines erheblichen Zeitraums nach Abgabe der entsprechenden Erklärungen verbraucht oder unwirksam.

§§§

14.086 Einbürgerungsverfahren

  1. BVerwG,     U, 05.06.14,     – 10_C_4.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. GG_Art.6 Abs.1; AufenthG_§_87, AufenthG_§_88, AufenthG_§_91 Abs.2; (90) AuslG_§_85, AuslG_§_88; BDSG_§_4a Abs.1; BZRG_§_41, BZRG_§_46, BZRG_§_47, BZRG_§_51; JGG_§_26a, JGG_§_97, JGG_§_100; StAG_§_8, StAG_§_10, StAG_§_12a, StAG_§_32 VwVfG_§_3, VwVfG_§_38

  4. Einbürgerung / Einbürgerungszusicherung / Anspruchseinbürgerung / Ermessenseinbürgerung / Verurteilung / Unbeachtlichkeit / Bagatellgrenze / Geldstrafe / Freiheitsstrafe / Geringfügigkeit / Einzelfallentscheidung / Jugendstrafe / Bewährung / Straferlass / Strafmakel / Strafmakelbeseitigung / Entmakelung / Wiedereingliederung / Bundeszentralregister / Registerbehörde / unbeschränkte Auskunft / Übermittlungsverbot / Verwertungsverbot / Tilgung / Tilgungsreife / Staatsangehörigkeitsbehörde / Kenntniserlangung / Ausländerbehörde / Strafverfolgungsbehörde / Datenschutz / Einwilligung / Datenweitergabe / Datenlöschung / Absehen / öffentliches Interesse / besondere Härte / Atypik / Umzug / Zuständigkeitswechsel / Fortführung des Verfahrens.

 

1) Die Anordnung der Beseitigung des Strafmakels einer Jugendstrafe nach § 100 JGG führt nicht zu einem Verwertungsverbot, sondern lediglich zu einer Einschränkung des Umfangs der Auskunftserteilung durch die Registerbehörde (vgl § 41 Abs.3 BZRG).

 

2) Im Einbürgerungsverfahren ist die Verurteilung zu einer Jugendstrafe auch nach Beseitigung des Strafmakels zu berücksichtigen, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde von ihr nicht durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister, sondern auf anderem Wege rechtmäßig Kenntnis erlangt hat (hier: durch Beiziehung der Ausländerakte).

§§§

14.087 Dienstunfähigkeit

  1. BVerwG,     U, 05.06.14,     – 2_C_22.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. SGB-IX_§_84 Abs.2, SGB-IX_§_93 S.2; BBG_§_44, BBG_§_48 Abs.1 S.1; BBesG_§_18; PostPersRG_§_2 Abs.3 S.2, PostPersRG_§_4 Abs.4, PostPersRG_§_8

  4. Deutsche Telekom AG / gleichwertige Tätigkeit / Dienstunfähigkeit / Amt im ab-strakt-funktionellen Sinn / amtsangemessene Beschäftigung / alternative Weiterbeschäftigungsmöglichkeit / ärztliches Gutachten / Aufgabenbereich / Vivento / Zuweisungsverfügung / Leistungseinschränkung / Aufklärungspflicht / betriebliches Eingliederungsmanagement / krankheitsbedingte Fehlzeiten / Untersuchungsanordnung / Versetung in den Ruhestand.

 

1) Die Verpflichtung, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 84 Abs.2 Satz 1 SGB IX), gilt auch bei Beamten. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.

 

2) In Fällen krankheitsbedingter Fehlzeiten stehen das betriebliche Eingliederungsmanagement und das Zurruhesetzungsverfahren in einem zeitlich gestaffelten Stufenverhältnis. Ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß, aber erfolglos durchgeführt worden, liegen regelmäßig hinreichende Anhaltspunkte für eine an den Beamten gerichtete Weisung vor, sich auf eine mögliche Dienstunfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen.

§§§

14.088 Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

  1. BVerwG,     U, 05.06.14,     – 10_C_2.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. StAG_§_10 Abs.1 S.1 Nr.6 + 7, StAG_§_10 Abs.6

  4. Einbürgerung / deutsche Sprachkenntnisse / Ausnahme / Absehen / Alter / Krankheit / Spracherwerb / Bemühungen / Sprache / Versäumnis.

 

Gemäß § 10 Abs.6 StAG wird von den Voraussetzungen des § 10 Abs.1 Satz 1 Nr.6 und 7 (ua ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) schon dann abgesehen, wenn der Ausländer diese im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag wegen einer Behinderung oder krankheits- oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Unerheblich ist, ob er die geforderten Kenntnisse zu einem früheren Zeitpunkt hätte erwerben können.

§§§

14.089 Überstellung nach Italien

  1. BVerwG,     B, 06.06.14,     – 10_B_35.14 –

  2. www.BVerwG.de

  3. AsylVfG_§_27a; EMRK_Art.3; GR-Charta_Art.4; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_108 Abs.1 S.1 + Abs.2; EUVO-Nr.343/2003_Art.3 Abs.1 S.2, EUVO-Nr.343/2003_Art.10 Abs.1, EUVO-Nr.343/2003_Art.19 Abs.2 EUVO-Nr.604/2013 Art. 3 Abs. 2

  4. Asylbewerber / Asylantrag / Asylverfahren / Aufnahmebedingungen / beachtliche Wahrscheinlichkeit / Beweislastumkehr / Dublin-II-Verordnung / erniedrigende Behandlung / Gemeinsames Europäisches Asylsystem / Funktionsstörungen / Gefahrenprognose / individuelle Erfahrungen / systemische Mängel / unmenschliche Behandlung / Untersuchungsgrundsatz / widerlegbare Vermutung / Überstellung nach Italien / überwiegende Wahrscheinlichkeit / Zuständigkeit.

 

Ein Asylbewerber kann der Überstellung in den nach der Dublin-II-Verordnung für ihn zuständigen Mitgliedstaat nur mit dem Einwand systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber entgegentreten. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob es unterhalb der Schwelle systemischer Mängel in Einzelfällen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art.4 GR-Charta bzw Art.3 EMRK kommen kann und ob ein Antragsteller dem in der Vergangenheit schon einmal ausgesetzt war (im Anschluss an Beschluss vom 19. März 2014 - BVerwG 10_B_6.14 ).

§§§

14.090 Behördliche Tötungsanordnung

  1. BVerwG,     B, 06.06.14,     – 3_B_58.13 –

  2. www.BVerwG.de

  3. TierSG_§_67 Abs.4 S.1 + Abs.4 S.3; TierGesG_§_16 Abs.4 S.3; UStG_§_24; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1

  4. Tierseuche / Tötungsanordnung / Tierseuchenkasse / Entschädigung / Entschädigungsbetrag / Anrechnung / anzurechnende Erlöse / Schlachterlös / Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer / seuchengeschädigte Landwirte / steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten / "optierende" Landwirte / "pauschalierende" Landwirte / Überentschädigung / grundsätzliche Bedeutung / Auslegung von ausgelaufenem Recht / Klärungsbedürftigkeit.

 

Der Entschädigungsbetrag für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet wurden, war gemäß § 67 Abs.4 Satz 3 TierSG aF nicht auch um die Umsatzsteuer zu kürzen die auf anzurechnende Erlöse für verwertbare Teile des Tieres anfiel.

§§§

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