2014   (7)  
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14.180 Vergnügungssteuer für Bordellbetrieb

  1. BVerwG,     B, 21.11.14,     – 9_B_20.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.105 Abs.2a; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1 + 3

  4. Vergnügungsteuer / Flächenmaßstab / Vergnügungsaufwand / sexuelle Handlungen / Prostitution / Bordell / Einzelprostitution / Vergnügungsteuersatzung / Landesrecht / Gleichheitssatz / Typisierung / Pauschalierung / Gestaltungsspielraum / Verwaltungsvereinfachung / Flure / Veranstaltungsfläche / Steuermaßstab / Überwälzung / Schätzung / Rückwirkung.

 

Der Gesetzgeber ist im Vergnügungsteuerrecht von Verfassungs wegen nicht auf einen Wirklichkeitsmaßstab beschränkt. Wählt er stattdessen einen anderen (Ersatz- oder Wahrscheinlichkeits-)Maßstab, so ist er auf einen solchen beschränkt, der einen bestimmten Vergnügungsaufwand wenigstens wahrscheinlich macht. Dabei muss der gewählte Maßstab einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand aufweisen (hier: Flächenmaßstab für einen Bordellbetrieb).

§§§

14.181 Überlange Verfahrensdauer

  1. BVerwG,     B, 26.11.14,     – 3_B_23.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. HHG_§_1 Abs.1, HHG_§_2 Abs.1, HHG_§_10 Abs.4, HHG_§_10 Abs.7 BVFG_§_15 Abs.3; GVG_§_198 Abs.3; Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Art.23; VwVfG_§_48; VwGO_§ 132_Abs.2

  4. Häftlingshilfe / Entschädigung / Rücknahme / DDR / Spitzeldienste / Stasi / überlange Verfahrensdauer / Verzögerung der Entscheidung / Verfahrensmangel.

 

Eine unangemessen lange Verfahrensdauer ist grundsätzlich kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs.2 Nr.3 VwGO. Für die Verzögerung der Entscheidung ist in §§ 198 ff GVG ein eigenständiges Verfahren vorgesehen, das ihre Geltendmachung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ausschließt. Ob etwas anderes gilt, wenn die Entscheidung auf der Verzögerung beruhen kann, bleibt offen.

§§§

14.182 Sperrfristenregelung

  1. BVerwG,     U, 26.11.14,     – 6_C_12.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. (04) FFG_§_15, FFG_§_16, FFG_§_17, FFG_§_18, FFG_§_19, FFG_§_22, FFG_§_24, FFG_§_25, FFG_§_26, FFG_§_28 Abs.1, FFG_§_29, FFG_§_30; VwVfG_§_48, VwVfG_§_49, VwVfG_§_49a Abs.1

  4. Auswerten eines Films / Auszahlungsbescheid / Förderungsbescheid / Geförderter Film / Neuheit des Films / Neuer Film / Referenzfilm / Referenzfilmförderung / Reguläre Erstaufführung / Rückforderung von Förderungsmitteln / Zuerkennungsbescheid.

 

Ein mit Referenzfilmförderungsmitteln neu herzustellender Film unterfällt nur dann als geförderter Film der Sperrfristenregelung des § 30 FFG 2004, wenn er zum Zeitpunkt seiner regulären Erstaufführung im Kino noch neu ist.

§§§

14.183 Hessische Bedarfsgewerbeverordnung

  1. BVerwG,     U, 26.11.14,     – 6_CN_1.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.4 Abs.1 +2, GG_Art.9 Abs.1 + 3, GG_Art.140; WRV_Art.139; VwGO_§_47 Abs.2 S.1, VwGO_§_61, VwGO_§_138 Nr.6; ArbZG_§_9, ArbZG_§_10, ArbZG_§_13; BedGewV_§_1 Nr.1, 4, 5, 8, 9, 10;

  4. Normenkontrollverfahren / Antragsbefugnis / Prozessführungsbefugnis / kirchlicher Gemeindeverband / Genehmigungsbedürftigkeit der Klageerhebung / Rückwirkung der Genehmigung / Ablauf der Antragsfrist / Gewerkschaft / Vereinigungsfreiheit / Koalitionsfreiheit / Schutzpflicht / Sonn- und Feiertagsschutz / Beschäftigung von Arbeitnehmern / Zulassung von Ausnahmen / Rechtsverordnung / Gesetzesvorbehalt / Wesentlichkeitstheorie / Bestimmtheitsgrundsatz / Vermeidung erheblicher Schäden / Bedürfnisse der Bevölkerung / Erforderlichkeit von Ausnahmen / Videotheken / öffentliche Bibliotheken / Brauereien / Getränkeindustrie / Eisfabriken / Großhandel / Buchmachergewerbe / Callcenter / Lotto- und Totogesellschaften / Verfahrensfehler / fehlende Begründung.

 

1) Eine Gewerkschaft ist nach § 47 Abs.2 Satz 1 VwGO antragsbefugt für einen Normenkontrollantrag gegen eine Rechtsverordnung, die in ihrem Tätigkeitsbereich gestützt auf § 13 Abs.1 Nr.2 Buchst.a ArbZG eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zulässt.

 

2) Der Vorbehalt des Gesetzes erfordert nicht, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Getränkeindustrie, in Eisfabriken und im Großhandel mit deren Erzeugnissen sowie in Callcentern wegen der Wesentlichkeit dieser Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber, nicht aber auf der Grundlage der Ermächtigung in § 13 Abs.1 Nr.2 Buchst.a ArbZG durch den Verordnungsgeber zugelassen wird.

 

3) Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Videotheken und die nicht weiter eingegrenzte Beschäftigung in Callcentern sind nicht im Sinne des § 13 Abs.1 Nr.2 Buchst.a ArbZG zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich, um erhebliche Schäden zu vermeiden.

§§§

14.184 Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz

  1. BVerwG,     B, 27.11.14,     – 1_WB_61.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. WBO_§_6/1, WBO_§_17 Abs.3 S.1

  4. Dienstliche Maßnahme / Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz / Perspektivkonferenz / Auswahl zum Bataillonskommandeur / Beschwerdefrist / Kenntnis vom Beschwerdeanlass / Heilung der Fristversäumnis.

 

1) Die Entscheidung der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz über die Auswahl zum Bataillonskommandeur ist eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs.3 Satz 1 WBO.

 

2) Die Versäumung der Beschwerdefrist durch den Soldaten wird nicht dadurch geheilt, dass die für die Beschwerdeentscheidung zuständige Stelle die Beschwerde aus anderen Gründen als der Fristversäumnis - ohne Sachprüfung - als unzulässig zurückweist. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist in diesem Fall unzulässig.

§§§

14.185 Sanierungsrechtlicher Ausgleichbetrag

  1. BVerwG,     U, 27.11.14,     – 4_C_31.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. BauGB_§_154; WertV; VwVfG_§_39

  4. sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag / Hagedorn-Verfahren / Vergleichswertverfahren / Begründungspflicht / Abschlussgutachten / Bodenwert / Wertermittlungsspielraum.

 

Ob eine Wertermittlungsmethode in gleichem Maße geeignet ist wie die in der Wertermittlungsverordnung bzw. der Immobilienwertverordnung geregelte Methode, die im Rahmen von § 154 BauGB bedeutsame Steigerung des Bodenwerts zuverlässig abzubilden, ist eine Tat- und keine Rechtsfrage (wie Beschluss vom 18.Februar 2013 - BVerwG 4_B_46.13).

§§§

14.186 Informationszugang zu Verkaufsakten der Bundesanstalt

  1. BVerwG,     U, 27.11.14,     – 7_C_12.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. IFG_§_1 Abs.1, IFG_§_3 Nr.1 Buchst.a, c, e, IFG_§_3 Nr.6, IFG_§_5, IFG_§_6 S.2, IFG_§_8; VwVfG_§_1 Abs.1 Nr.1, VwVfG_§_29; BImAG_§_1 Abs.1 S.5 + 6, BImAG_§_7 Abs.1 S.3, Abs.2; VwGO_§_113 Abs.5 S.1, VwGO_§_137 Abs.2; GG_Art.3 Abs.1 GG_Art.19 Abs.4

  4. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben / Bieterverfahren / Grundstück / Verkauf / Verkaufsakte / Akteneinsicht / fiskalische Interessen des Bundes / Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse / Vertraulichkeit / Bereichsausnahme / Beurteilungsspielraum / Auskunftsanspruch / Sachverhalts- und Beweiswürdigung / Spruchreife.

 

1) Der Ausschlussgrund des § 3 Nr.6 IFG setzt voraus, dass die mögliche Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes von gewissem Gewicht ist; es gilt der allgemeine ordnungsrechtliche Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit.

 

2) Die der informationspflichtigen Stelle nach § 3 Nr.6 IFG obliegende Beurteilung, ob das Bekanntwerden der begehrten Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes zu beeinträchtigen, ist gerichtlich voll überprüfbar.

 

3) § 3 Nr.6 IFG schützt das öffentliche Interesse an der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter nicht weitergehend als § 6 Satz 2 IFG deren eigenes Geheimhaltungsinteresse.

 

4) Der Verkauf bundeseigener Grundstücke auf der Grundlage eines Bieterverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt keine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit dar.

§§§

14.187 Sachleistungskonsum

  1. BVerwG,     U, 27.11.14,     – 7_C_20.12 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.5 Abs.1 S.1, GG_Art.48 Abs.3; EMRK_Art.10 Abs.1 S.2; IFG_§_1 Abs.1 S.1, IFG_§_5 Abs.1 S.1, Abs.2; AbgG_§_12 Abs.4; BDSG_§_3 Abs.1 + 6; VwGO_§_108 Abs.1

  4. Informationszugang / Deutscher Bundestag / Abgeordneter / Ausschlussgrund / personenbezogene Daten / mandatsbezogene Daten / Amtsausstattung / Sachmittelpauschale / Sachleistungskonsum / Sachleistungskonto / Bürobedarf / Informations- und Kommunikationsbedarf / iPod / Offenbarungspflicht / verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch / Informationsbeschaffungspflicht / Informationsaufbereitung / bestimmbare Person / Deanonymisierung / Überzeugungsgrundsatz / Überzeugungsbildung.

 

1) Der dem Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs.1 IFG entgegenstehende Versagungsgrund des § 5 Abs.2 IFG für Informationen aus Unterlagen, die mit dem Abgeordnetenmandat in Zusammenhang stehen, gilt nur für personenbezogene Daten.

 

2) Angaben zum Sachleistungskonsum der Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden von § 5 Abs.2 IFG erfasst.

§§§

14.188 Zugang zu Unterlagen des BaFin

  1. BVerwG,     U, 27.11.14,     – 7_C_18.12 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.5 Abs.1 S.1; EMRK_Art.10 Abs.1 S.2; IFG_§_1 Abs.1 S.1, IFG_§_3 Nr.1 Buchst.d + gAlt.3, IFG_§_3 Nr.4; KWG_§_9; WpHG_§_8

  4. Informationszugang / BaFin; Staatsanwaltschaft / Aktenvorlage / strafrechtliches Ermittlungsverfahren / nachteilige Auswirkungen / Untersuchungszweck / Strafrechtspflege / Darlegungslast / Vermutungswirkung / Beurteilungsspielraum / Aufsichtstätigkeit / Bereichsausnahme / Verschwiegenheitspflicht / verfassungsunmittelbarer Informationszugangsanspruch / notwendige Beiladung.

 

1) Nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen stehen dem Informationszugang gemäß § 3 Nr.1 Buchst.g Alt.3 IFG entgegen, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information den Untersuchungszweck, dh die Sachverhaltsaufklärung und Wahrheitsfindung, beeinträchtigt.

 

2) Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die aktenführende Behörde im Zusammenwirken mit der Ermittlungsbehörde darzulegen. Die Anforderungen an die Darlegung des Ausschlussgrunds sind herabgesetzt, soweit sich die Behörde bei Akten, die wegen ihres thematischen Bezugs zum Untersuchungsgegenstand bereits in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einbezogen worden sind, auf eine Vermutungswirkung berufen kann. Im Übrigen trifft die Verwaltungsbehörde die volle Darlegungslast mit der Folge, dass sie näher begründen muss, warum die betreffenden Unterlagen für weitere Ermittlungen bedeutsam sein können und inwiefern die Bekanntgabe der in ihnen enthaltenen Informationen geeignet wäre, den Untersuchungszweck zu gefährden.

§§§

14.189 Dienstliche Beurteilung

  1. BVerwG,     U, 27.11.14,     – 2_A_10.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.33 Abs.2; BBG_§_21; BLV_§_48, BLV_§_49, BLV_§_50

  4. Dienstliche Beurteilung / Beurteiler / Erstbeurteiler / Beurteilungsrichtlinie / Ruhestand des Beurteilers / hinreichende Tatsachengrundlage / Beurteilungsbeitrag.

 

1) Ein Beamter, der die dienstlichen Leistungen des Beamten im Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung als Vorgesetzter kennt, kann nicht (Erst-)Beurteiler sein, wenn es einen dem Beamten im Beurteilungszeitraum vorgesetzten Beamten gibt.

 

2) Ist der (Erst-)Beurteiler mangels eigener Anschauung von Person und Leistung des Beamten im Beurteilungszeitraum vollständig auf Beurteilungsbeiträge angewiesen, müssen die Beurteilungsbeiträge in Umfang und Tiefe so ausgestaltet sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen.

§§§

14.190 Sperrerklärung

  1. BVerwG,     B, 28.11.14,     – 20_F_5.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. VwGO_§_99, VwGO_§_124a Abs.3 S.4;

  4. in-camera-Verfahren / Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Berufungsbegründung / Gegenstand des in-camera-Verfahrens / Entscheidungserheblichkeit / förmliche Verlautbarung.

 

Ein im gerichtlichen Verfahren von einem Prozessbeteiligten vorgelegter Schriftsatz - hier: Berufungsbegründung nebst Anlagen - ist kein tauglicher Gegenstand einer Sperrerklärung.

§§§

14.191 Grundsteuererlass

  1. BVerwG,     B, 03.12.14,     – 9_B_73.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GrStG_§_33

  4. Grundsteuer / Erlass / struktureller Leerstand / strukturell bedingte Ertragsminderung / Vertretenmüssen.

 

Der Erlass der Grundsteuer nach § 33 Abs.1 Satz 1 GrStG setzt auch in Fällen strukturell bedingter Ertragsminderungen grundsätzlich voraus, dass sich der Steuerschuldner nachhaltig, aber vergeblich um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.

§§§

14.192 Landabfindung

  1. BVerwG,     B, 04.12.14,     – 9B_75.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. FlurbG_§_44 Abs.2, FlurbG_§_45 Abs.1, FlurbG_§_139; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_108 Abs.1 Satz 1; (RP) LNRG_§_44, LNRG_§_46 Abs.1;

  4. Abfindung / Landabfindung / Nachbarrecht / Grenzabstand / Waldrandlage / Wildschäden / Sonderwert / Mobilfunkmast / Sendemast / Amtsaufklärungspflicht / Überzeugungsgrundsatz.

 

Im Rahmen der bei der Landabfindung zu würdigenden ertragsrelevanten Umstände (§ 44 Abs.2 FlurbG) kann einerseits zu berücksichtigen sein, inwieweit Anpflanzungen auf einem Nachbargrundstück die nachbarrechtlich gebotenen Grenzabstände einhalten, andererseits, ob aufgrund einer Waldrandlage zu befürchtende Wildschäden im gesamten Flurbereinigungsgebiet verbreitet sind.

§§§

14.193 Verfassungsunmittelbare Sonn- und Feiertagsschutz

  1. BVerwG,     B, 04.12.14,     – 8_B_66.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.140; WRV_Art.139

  4. (Bl) LadÖffG_§_3 Abs.1, 2 + 3, LadÖffG_§_7 Abs.1

 

Der verfassungsunmittelbare Sonn- und Feiertagsschutz nach Art.140 GG iVm Art.139 WRV schließt Regelungen aus, wonach Arbeitnehmer im Anschluss an eine werktägliche Ladenöffnung bis 24.00 Uhr an darauf folgenden Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, um bei Ladenschluss noch anwesende Kunden zu bedienen oder Aufräum- und Abschlussarbeiten vorzunehmen (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1_BvR_2857/07, 2858/07 - BVerfGE_125,39 <84 ff.>).

§§§

14.194 Fortsetzungsfeststellungsklage

  1. BVerwG,     U, 04.12.14,     – 4_C_33.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. VwGO_§_91, VwGO_§_113 Abs.1 S.4, Abs.5 S.1; VwGO_§_127, VwGO_§_161 Abs.2, VwGO_§_173 S.1 iVm ZPO_§_264 Nr.2

  4. Fortsetzungsfeststellungsklage / Umstellung Klageantrag / Klageänderung / Einschränkung Klageantrag / Anschlussberufung / Streitgegenstand / (Teil-)Identität / Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheids / Rechtswidrigkeit der Weigerung der Behörde / Anspruch; maßgeblicher / Zeitpunkt / Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses / beidseitige / Erledigungserklärung.

 

Stellt der in erster Instanz obsiegende Kläger seinen Verpflichtungsantrag, dersich vor der gerichtlichen Entscheidung erledigt hat, in der Berufungsinstanz aufden Antrag um festzustellen, dass die Behörde verpflichtet war, den beantragtenVerwaltungsakt zu erteilen, ist der Feststellungsantrag als Fortsetzungsfeststel-lungsantrag entsprechend § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO ohne weiteres statthaft, wenn sich die Feststellung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht.

§§§

14.195 Änderung des Ehennamens

  1. BVerwG,     U, 08.12.14,     – 6_C_16.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. NamÄndG_§_1, NamÄndG_§_3; BGB_§_1355 Abs.1 S.1

  4. Gemischt-nationale Ehe / Änderung des Ehenamens / Anwendungsbereich des NamÄndG / Anspruch auf Zusicherung einer Namensänderung.

 

Eheleute einer gemischt-nationalen Ehe zwischen einem deutschen Staatsangehörigen und einer Ausländerin haben einen Anspruch auf eine Zusicherung der Änderung des Ehenamens (§ 1355 Abs.1 Satz 1 BGB) für den Fall, dass der Heimatstaat der Ausländerin der Namensänderung zustimmt, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Namensänderung vorliegen.

§§§

14.196 Vorgaben für die Kostenrechnung

  1. BVerwG,     B, 08.12.14,     – 6_B_26.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. VwGO_§_113 Abs.1 S.4; TKG_§_29 Abs.1 + 2

 

Die Anordnungsbefugnis der Bundesnetzagentur nach § 29 Abs.2 Satz 1 TKG erstreckt sich auch auf materielle Vorgaben für die Kostenrechnung des regulierten Unternehmens, die unmittelbar auf ein spezifisches Entgeltgenehmigungsverfahren bezogen sind.

§§§

14.197 Vorausleistung von Ausbildungsförderung

  1. BVerwG,     U, 09.12.14,     – 5_C_3.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. BAföG_§_23, BAföG_§_29, BAföG_§_36 Abs.1 Hs.1 + Abs.2; (00) BAföG_§_21 Abs.3 S.1 Nr.3 + S.3, BAföG_§_23 Abs.1 + 4 Nr.3, BAföG_§_36 Abs.1 S.1 + 2, Abs.3 Nr.2; GG_Art.3 Abs.1

  4. Vorausleistung von Ausbildungsförderung / Vorausleistung / Ausbildungsförderung / Kindergeld / Anrechnung / Bedarf / Minderung / Kürzung / Ausbildung / Gefährdung / Notlage / Mittellosigkeit / Sicherung / Anrechnungsbetrag / Barbedarf / Auszahlung / Einkommen / Vermögen / Freibetrag / Anreiz / Verwaltungsvereinfachung / Bedarfsergänzung / Mehrbedarfsbonus / Existenzminimum / Ausbildungsförderungsreformgesetz / Nichtanrechnung / Abzweigung; Sozialleistung.

 

Bei der einem Auszubildenden nach § 36 Abs.1 BAföG gewährten Vorauszahlung ist das ihm ausgezahlte Kindergeld mindernd zu berücksichtigen.

§§§

14.198 Vollzeitpflege von Enkelkindern

  1. BVerwG,     U, 09.12.14,     – 5_C_32.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. SGB-VIII_§_27 Abs.1 + 2a, SGB-VIII_§_33 S.1, SGB-VIII_§_36a Abs.1 + 3, SGB-VIII_§_39 Abs.1 + 4;

  4. Aufwendungen / Aufwendungsersatz / Aufwendungsübernahme / Einschätzungsspielraum / Elternhaus / Erstattungszeitraum / erzieherischer Bedarf / erzieherische Mangelsituation / Geeignetheit der Hilfe zur Erziehung / Großelternpflege / Herkunftsfamilie / Hilfe zur Erziehung / Jugendamt / Jugendhilfeträger / Kindeswohl / Kontrolldichte / Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung / Pflegefamilie; Pflegegeld / selbst beschaffte Hilfe / Sorgeberechtigter / Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers / Vertretbarkeitskontrolle / Verwandtenpflege / Vollzeitpflege / wirtschaftliche Jugendhilfe / Unaufschiebbarkeit der Hilfegewährung / Unterhaltspflicht.

 

1) Großeltern können gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern (§ 27 Abs.1, § 33 Abs.1 SGB VIII) auch dann haben, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, für ihre Entlohnung zu sorgen oder auf ihre Betreuungsdienste zu verzichten.

 

2) Soweit in der früheren Rechtsprechung des Senats die Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung im Sinne von § 27 Abs.1 Satz 1 SGB VIII von dieser Anforderung abhängig gemacht worden ist (BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5_C_31.95 - FEVS_47,433 <437> = Buchholz 436.511 § 27 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr.3 S.10 f; ebenso Urteil vom 4. September 1997 - 5_C_11.96 - Buchholz 436.511 § 27 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr.4), ist diese Rechtsprechung durch nachfolgende Gesetzesänderungen überholt.

§§§

14.199 Vorlagebeschluss

  1. BVerwG,     B, 10.12.14,     – 6_C_18.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.12 Abs.1, GG_Art.19 Abs.4 S.1, GG_Art.100 Abs.1; (04) TKG_§_12, TKG_§_28, TKG_§_31, TKG_§_33, TKG_§_35; VwGO_§_113 Abs.5, VwGO_§_123 Abs.1

  4. Vorlagebeschluss / Mobilfunkterminierungsentgelte / Entgeltgenehmigung / Rückwirkung / Verpflichtungsklage / vorläufige Zahlungsanordnung / Rechtsschutzgewährleistung / Berufsausübungsfreiheit / Verhältnismäßigkeit / isolierte Vergleichsmarktbetrachtung / Auswahl der Vergleichsmärkte / Zu- bzw. Abschläge / Beurteilungsspielraum / Begründungsanforderungen / Sachverhaltsermittlung / Gebot "symmetrischer" Entgelte / Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung / "modifizierte" Bestenbetrachtung / Vergleichsgruppenbildung / Frequenzausstattung / Markteintrittszeitpunkt / Marktanteil / UMTS-Lizenzgebühr; "indirekte" Berücksichtigung.

 

1) Das Telekommunikationsgesetz räumt der Bundesnetzagentur sowohl bei der Frage, welche grundsätzlich vergleichbaren Märkte sie im Rahmen der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs.1 Satz 1 Nr.1 TKG heranzieht, als auch in Bezug darauf, ob und ggf. in welcher Höhe Besonderheiten der Vergleichsmärkte Zu- bzw Abschläge erforderlich machen, einen Beurteilungsspielraum ein, dessen Ausfüllung vom Verwaltungsgericht auch darauf zu überprüfen ist, ob die Behörde plausibel und erschöpfend argumentiert hat.

 

2) § 35 Abs.5 Satz 2 und 3 TKG ist mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art.19 Abs.4 Satz 1 GG) und mit der Berufsausübungsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) nicht vereinbar (vgl Vorlagebeschluss vom 26. Februar 2014 - 6_C_3.13 - BVerwGE_149,94 ).

§§§

14.200 Vorlagebeschluss II

  1. BVerwG,     B, 10.12.14,     – 6_C_16.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.12 Abs.1, GG_Art.19 Abs.4 S.1, GG_Art.100 Abs.1; (04) TKG_§_12, TKG_§_25, TKG_§_28, TKG_§_31, TKG_§_33, TKG_§_35; VwGO_§_113 Abs.5, VwGO_§_123 Abs.1

  4. Vorlagebeschluss / Mobilfunkterminierungsentgelte / Entgeltanordnung / Rückwirkung / Verpflichtungsklage / vorläufige Zahlungsanordnung / Rechtsschutzgewährleistung / Berufsausübungsfreiheit / Verhältnismäßigkeit / isolierte Vergleichsmarktbetrachtung / Auswahl der Vergleichsmärkte / Zu- bzw Abschläge / Beurteilungsspielraum / Begründungsanforderungen / Sachverhaltsermittlung / Gebot "symmetrischer" Entgelte / Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; "modifizierte" Bestenbetrachtung / Vergleichsgruppenbildung / Frequenzausstattung / Markteintrittszeitpunkt / Marktanteil / UMTS-Lizenzgebühr / "indirekte" Berücksichtigung.

 

1) Das Telekommunikationsgesetz räumt der Bundesnetzagentur sowohl bei der Frage, welche grundsätzlich vergleichbaren Märkte sie im Rahmen der Vergleichsmarktbetrachtung nach § 35 Abs.1 Satz 1 Nr.1 TKG heranzieht, als auch in Bezug darauf, ob und ggf in welcher Höhe Besonderheiten der Vergleichsmärkte Zu- bzw. Abschläge erforderlich machen, einen Beurteilungsspielraum ein, dessen Ausfüllung vom Verwaltungsgericht auch darauf zu überprüfen ist, ob die Behörde plausibel und erschöpfend argumentiert hat.

 

2) Die in § 35 Abs.5 Satz 2 und 3 TKG geregelte Rückwirkungssperre findet auch in den Fällen einer Anordnung von Entgelten gemäß § 25 Abs.1 Satz 1, Abs.5 und 6 TKG entsprechende Anwendung.

 

3) § 35 Abs.5 Satz 2 und 3 TKG ist mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art.19 Abs.4 Satz 1 GG) und mit der Berufsausübungsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) nicht vereinbar (vgl. Vorlagebeschluss vom 26. Februar 2014 - 6_C_3.13 - BVerwGE_149,94 ).

§§§

14.201 Rechtswidrige Sicherungshaft

  1. BVerwG,     U, 10.12.14,     – 1_C_11.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG_Art.20 Abs.3, GG_Art.104 Abs.1; AufenthG_§_57, AufenthG_§_62, AufenthG_§_66, AufenthG_§_67, AufenthG_§_106 FamFG_§_23, FamFG_§_45, FamFG_§_417; GVG_§_17 Abs.2; VwGO_§_40; ZPO_§_322, ZPO_§_325; RL-Nr.2008/115/EG_Art.15 Abs.1, RL-Nr.2008/115/EG_Art.20 Abs.1

  4. Ausländer / Kostenerstattung / Zurückschiebung / Kosten der Zurückschiebung / Zurückschiebungsverfügung / Titelfunktion / Sicherungshaft / Haftkosten / Freiheitsentziehung / Haftanordnung / Haftverlängerung / Rechtswegaufspaltung / Inzidentkontrolle / Rechtskraft / formelle Rechtskraft / materielle Rechtskraft / Haftantrag / zulässiger Haftantrag / Begründung / Aushändigung / Heilung / Fehlerfolge / Rechtsmissbrauch / unzulässige Rechtsausübung.

 

Ein Ausländer haftet nach §§ 66, 67 AufenthG nicht für die Kosten einer Sicherungshaft, die auf einer rechtswidrigen Haftanordnung beruht. Bei der Überprüfung eines Kostenerstattungsbescheids müssen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit der (amts-)gerichtlichen Haftanordnung inzident prüfen, auch wenn der Ausländer gegen diese kein Rechtsmittel eingelegt hat.

§§§

14.202 Zulässiges Prozessverhalten

  1. BVerwG,     B, 10.12.14,     – 2_B_75.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. BDG_§_58 Abs.1; StGB_§_20, StGB_§_176a Abs.2 Nr.1

  4. Beweisermittlungsantrag / Beweistatsache / Hilfsbeweisantrag / kinderpornographische Schriften / Nichterscheinen / schwerer sexueller Missbrauch / verminderte Schuldfähigkeit / zulässiges Prozessverhalten.

 

1) Zulässiges Prozessverhalten - hier Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung - kann grundsätzlich nicht zu Lasten des Beamten gewertet werden.

 

2) Die disziplinargerichtliche Bewertung kinderpornographischer Dateien als Abbildung schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern iSd § 176a Abs.2 Nr.1 StGB setzt eine entsprechende rechtliche Einordnung im Strafurteil nicht voraus.

§§§

14.203 Absehen vom Visumerfordernis

  1. BVerwG,     U, 10.12.14,     – 1_C_15.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG Art.6 Abs.1; AufenthG_§_5 Abs.1 Nr.2, Abs.2 S.1 Nr.2, S.2, AufenthG_§_6 Abs.3, AufenthG_§_28 Abs. 1 S.1 Nr.1, AufenthG_§_55 Abs.2 Nr.2; EMRK_Art.8; AufenthV_§_39 Nr.5; AEUV_Art.267 Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei Art.41 ARB_1/80_Art.13, ARB_2/76 Art.7

  4. Aufenthaltserlaubnis / Arbeitnehmer / Selbständiger / Ehegattennachzug zu Deutschen / Visumerfordernis / Ausweisungsgrund / Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubnis / Absehen vom Visumverfahren / Nachholung des Visumverfahrens / EuGH / Vorabentscheidung.

 

Unter einem "Anspruch" im Sinne von § 5 Abs.2 Satz 2 Alt.1 AufenthG, der ein Absehen vom Visumerfordernis ermöglicht, ist grundsätzlich nur ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen. Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

§§§

14.204 Entsorgung von Schlachtabfällen

  1. BVerwG,     U, 11.12.14,     – 3_C_29.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. EGVO-Nr.1069/2009_Art.4, EGVO-Nr.1069/2009_Art.48; EGVO-Nr.1774/2002_Art.3, EGVO-Nr.1774/2002_Art.8 TierNebG_§_6, TierNebG_§_8; AGTierNebG_Art.2, AGTierNebG_Art.4;

  4. Tierische Nebenprodukte / Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz / Risikokategorien 1 und 2 / Schlachtabfälle / tierische Abfälle / Abfall / Hygienevorschrift / Verbringung / innergemeinschaftliche Verbringung / Versendung / Entsorgungsautarkie / Prinzip der Nähe / angemessen / angemessenes System / Entsorgungssystem / nationales Entsorgungssystem / Seuchenreserve / Vorsorgeprinzip / Gestaltungsfreiheit / Benutzungszwang / örtlicher Benutzungszwang / Einzugsbereich / Gesundheit / Gesundheitsrisiken / Schutz der Gesundheit / Gesundheitsschutz / Niveau / Ware / Warenverkehrsfreiheit / Dienstleistungsfreiheit / Ausfuhrbeschränkung / Rechtfertigung / Erforderlichkeit / Wirtschaftlichkeit / Auslastung / Genehmigung / Ausnahmegenehmigung / Härte / unbillige Härte / nicht beabsichtigte Härte / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

 

Der Zwang, für die Entsorgung von Schlachtabfällen der Kategorien 1 und 2 die Tierkörperbeseitigungsanlage des örtlich zuständigen Beseitigungspflichtigen zu benutzen, ist mit der Verordnung (EG) Nr.1069/2009 vereinbar.

§§§

14.205 Amtsangemessene Beschäftigung

  1. BVerwG,     U, 11.12.14,     – 2_C_51.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. GG Art.33 Abs.5; VwGO_§_142 Abs.1 S.1; BeamtStG_§_7 Abs.1 Nr.3; (RP) LBG_§_14 Abs.3, LBG_§_24 Abs.2, LBG_§_25 Abs.1 Nr.2, LBG_§_29 Abs.1; (RP) SchulstrukturEinfG_§_5; (RP) SchulLbVO_§_3 Abs.1, SchulLbVO_§_5 Abs.1 , SchulLbVO_§_19; (RP) LWPO_§_14 Abs.1, LWPO_§_18;

  4. Amtsangemessene Beschäftigung / Amtsbezeichnung / Aufgabe / Aufstieg / Befähigung / Behördenänderung / Bewährung / Bündelung / Dienstposten / Ernennung / Fortbildung / Fürsorgepflicht / Funktionsamt / Hauptschule / höherwertiger Dienstposten / Laufbahnzweig / Lehrer / Lehrtätigkeit / /Nachqualifizierung / Organisationsänderung / Realschule plus Schulstrukturreform / Statusamt / Übergangszeitraum / Umwandlung / Versetzung / Wechselprüfung / Zuordnung.

 

1) Die dauerhafte Trennung von Amt und Funktion ist mit dem Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung nicht vereinbar.

 

2) Sie kann im Falle einer wesentlichen Behördenänderung aber ausnahmsweise hingenommen werden, wenn dem Betroffenen eine zumutbare und realistische Möglichkeit eröffnet wird, die Befähigungsvoraussetzungen für das dem wahrgenommenen Dienstposten entsprechende Statusamt berufsbegleitend zu erwerben.

 

3) Prüfungen zum Nachweis der Befähigung für ein höherwertiges Amt, das dem Beamten wegen einer wesentlichen Behördenänderung bereits übertragen ist, müssen maßgeblich auf die praktische Bewährung auf diesem Dienstposten abstellen. Anforderungen, die der Sache nach eine wissenschaftliche Nachqualifikation bedeuten, etwa in Gestalt einer Hausarbeit, sind unverhältnismäßig.

§§§

14.206 Referenzgruppenmodell

  1. BVerwG,     B, 11.12.14,     – 1_WB_6.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. BPersVG_§_46 Abs.3 S.6; SBG_§_51 Abs.3 S.1

  4. Freigestelltes Personalratsmitglied / Benachteiligungsverbot / Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs / Referenzgruppe / fiktive Versetzung / Verwirkung.

 

1) Das vom Bundesministerium der Verteidigung in der "Richtlinie für die Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" vom 11. Juli 2002 und den hierzu ergangenen "Erläuterungen zur Erlasslage" vom 9. August 2010 geregelte Referenzgruppenmodell stellt ein zulässiges Verfahren für die Laufbahnnachzeichnung vom Dienst freigestellter soldatischer Personalratsmitglieder dar.

 

2) Ist die Förderung freigestellter Personalratsmitglieder, insbesondere ihre fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten, an die Entwicklung einer Referenzgruppe vergleichbarer Soldaten gekoppelt, so muss diese Referenzgruppe hinreichend groß sein. Die Bildung einer zu kleinen Referenzgruppe verstößt gegen das Benachteiligungsverbot aus § 51 Abs.3 Satz 1 SBG iVm § 46 Abs.3 Satz 6 BPersVG.

§§§

14.207 Arzneimittelzulassung

  1. BVerwG,     B, 17.12.14,     – 3_B_13.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. AMG_§_24 Abs.1 S.1, S.2 Nr.3, AMG_§_25 Abs.2 S.1 Nr.2 + 4, AMG_§_105 Abs.4c + 4f; VwGO_§_86 Abs.3, VwGO_§_104 Abs.1

  4. Arzneimittel / Zulassung / Nachzulassung / Arzneimittelmerkmale / Änderung eines Merkmals / Anwendungsgebiete / Indikationsanspruch / symptomatische Therapie / adjuvante Therapie / Dosierung / zweckmäßige Dosierung / ausreichende Begründung der Dosierung / Dosisfindungsstudie / Dosis-Wirkungsbeziehung / Arzneimittelprüfrichtlinien / Mängelverfahren / Versagungsgrund / unzureichende Begründung der therapeutischen Wirksamkeit / unzureichendes wissenschaftliches Erkenntnismaterial / Referenzzulassung / Abweichung vom Referenzarzneimittel / Anpassung an das Referenzarzneimittel / Oxaceprol / Auslegung des Klagebegehrens / Erörterungs- und Hinweispflicht / Verfahrensmangel.

 

1) Eine ausreichende Begründung der therapeutischen Wirksamkeit im Sinne von § 105 Abs.4f Satz 1 iVm § 25 Abs.2 Satz 1 Nr.4 AMG setzt auch entsprechende Darlegungen zur Zweckmäßigkeit der Dosierung voraus.

 

2) Abweichungen vom Referenzarzneimittel schließen eine Zulassung nach § 105 Abs.4c AMG nicht aus, wenn der Antragsteller die Anpassung der Merkmale des nachzuzulassenden Arzneimittels an das Referenzarzneimittel anstrebt und die Änderung zulässig ist (wie Urteil vom 21. März 2013 - BVerwG 3_C_10.12 - Buchholz 418.32 AMG Nr.62 Rn.15 und 19).

 

3) Begehrt der Kläger vorrangig eine Zulassung nach § 105 Abs.4f AMG und für den Fall, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen, hilfsweise eine Zulassung nach § 105 Abs.4c AMG unter Anpassung des nachzuzulassenden Arzneimittels an die Merkmale des Referenzarzneimittels, ist dieses Klageziel sachdienlich mit Haupt- und Hilfsantrag zu verfolgen.

§§§

14.208 Regionale Differenzierung von Werbespots

  1. BVerwG,     U, 17.12.14,     – 6_C_32.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. RStV_§_20 Abs.1

  4. Bundesweites Fernsehprogramm / Reichweite des Zulassungserfordernisses / Prüfprogramm der Zulassungskontrolle / regional beschränkte Fernsehwerbung / Finanzierungszweck von Fernsehwerbung / abweichende Regelung durch (sonstiges) Landesrecht.

 

Die regionale Differenzierung von Werbespots durch den Veranstalter eines bundesweiten Rundfunkprogramms bedarf keiner gesonderten rundfunkrechtlichen Zulassung und steht auch ansonsten mit Rundfunkrecht im Einklang.

§§§

14.209 Fortsetzungsfeststellungsklage

  1. BVerwG,     B, 18.12.14,     – 8_B_47.14 –

  2. www.BVerfG.de

  3. VwGO_§_113 Abs.1 S.4, VwGO_§_130a; EMRK_Art.6 Abs.1; (NW) (aF) AGGlüStV_§_5 Abs.3

  4. Anerkenntnis / berechtigtes Feststellungsinteresse / Fortsetzungsfeststellungsinteresse / Fortsetzungsfeststellungsklage / mündliche Verhandlung / Präjudizinteresse / rechtliches Gehör / Rechtskraftbindung / Rechtswidrigkeit / Staatshaftungsprozess / Verbindlichkeit.

 

1) Für die Frage, ob nach einer Antragsänderung im Berufungsverfahren nach § 130a VwGO iVm Art.6 Abs.1 EMRK eine - weitere - mündliche Verhandlung erforderlich ist, kommt es nicht auf die prozessrechtliche Einordnung der Antragsänderung als Klageänderung oder Änderung des Streitgegenstandes an, sondern darauf, ob dadurch neue, im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht relevante Rechtsfragen oder Tatsachen entscheidungserheblich werden.

 

2) Hebt die beklagte Behörde im Verwaltungsprozess den angefochtenen Verwaltungsakt auf, genügt ein etwa damit verbundenes Anerkenntnis seiner Rechtswidrigkeit jedenfalls dann nicht, das Präjudizinteresse für die Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage auszuschließen, wenn das Anerkenntnis nicht unmissverständlich und vorbehaltlos auch bezüglich des Staatshaftungsprozesses erklärt wird.

§§§

14.210 Haushaltsrechtliche Beförderungsvoraussetzungen

  1. BVerwG,     B, 29.12.14,     – 2_B_110.13 –

  2. www.BVerfG.de

  3. BBesG_§_46 Abs.1 S.1; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1 + 3; (NW) GO_§_76, GO_§_79, GO_§_80, GO_§_82; GG Art.3 Abs.1

  4. Zulage / Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes / haushaltsrechtliche Voraussetzungen / kommunalrechtliches Nothaushaltsrecht / Einschränkung der gemeindlichen Haushaltsbefugnisse / Begründung von Zahlungsverpflichtungen / Beförderung / Vergleich mit Beamten bei einem Postnachfolgeunternehmen oder bei der Bundesagentur für Arbeit / Gleichheitssatz.

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 46 Abs.1 BBesG sind nicht gegeben, wenn eine Gemeinde dem Nothaushaltsrecht unterliegt (hier gemäß den §§ 76, 79, 80 und 82 GO NRW) und dieses die Begründung von Zahlungsverpflichtungen der Kommune infolge der Beförderung eines Beamten ausschließt (im Anschluss an das Urteil vom 25. September 2014 - BVerwG 2_C_16.13 - Rn.13).

§§§

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