Einführung   (3)  
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3. Inhalt
3.1   Gesetzesammlung
3.1.1   Grundsätzliches

Neben der Originalüberschrift (schwarz) sind alle Gesetze und Verordnung mit einem Kurznamen und einer Abkürzung (rot) versehen. Soweit diese nicht amtlich sind, werden sie mit (n-amtl) gekennzeichnet. Ist der Gesetzestext mit einer amtlichen Fußnote versehen kann durch einen Mausklick auf das Hinweiszeichen (aF) die amtliche Fußnote ins Nebenfenster geladen werden.

Beispiel:
Titelblatt Arbeitsteilzeitgesetz

Die Kurznamen ermöglichen, die Darstellung in einer Zeile, was die Lesbarkeit in Auswahlmenüs wesentlich erhöht. In der alphabetischen Gesetzesübersicht werden die Gesetze im Regelfall mit ihrem amtliche oder von mir vergebenen Kurznahmen aufgeführt.

Umfangreichere Gesetzestexte wurden in mehrere Dokumente (Dateien) aufgeteilt, die durch Hypertextlinks miteinander verknüpft sind. Am Anfang und Ende eines Dokumentes befindet sich deshalb eine gelb unterlegte Link Schaltzeile mit Hypertextlinks, die es ermögliche die vorangehenden oder nachfolgenen Dokumente aufzurufen..

Kapitelüberschriften werden farblich (blau) unterlegt und sind bei einem mehrstufigen Gliederung in unterschiedlicher Schriftfarbe gehalten. Siehe Teil 4 Ausstattungsdetails Link Hintergrundfarben.

Längere Kapitelübeschriften werden soweit wie möglich, auf ein aussagekräftiges Schlagwort reduziert. Dadurch wird die Lesbarkeit wesentlich erhöht, da die Kurzbegriffe meist aus dem Zusammenhang heraus verständlich sind. Läßt man den Mauszeiger auf der Überschrift liegen erscheint ein Link Quickinfo mit der Originalüberschrift des Gesetzes. Deckt sich das Quickinfo mit der Kapitelüberschrift, wurde die Originalüberschrift verwendet.

In der Paragraphen-Überschrift wird Paragphenzeichen und Zahl durch einen Tiefstrich verbunden. Das hat den Vorteil, dass in der Volltextsuche durch eine entsprechende Gestaltung der Suchanfrage direkt die gesuchte Paragraphenüberschrift angesprungen werden kann und nicht auch die Verweise auf diesen Paragraphen angezeigt werden.

Jeder neue Satz und jeder durch Semikolon getrennte Halbsatz eines Paragraphen beginnt am Zeilenanfang und wird mit Satzzählerzeichen versehen. Halbsätze werden mit 1a, 1b gekennzeichnet. Das ermöglicht ein genaues Zitieren des Paragraphen und ihm Rahmen der Verlinkung ein genaues Anspringen jedes Satzes bzw Halbsatzes. Dadurch wird wiederum der Leseaufwand reduziert und ein schnelleres Erfassung des Regelungsgehaltes ermöglicht.

Die übrigen Details der Änderungen gegenüber dem Originaltext ergeben sich aus Link Ziffer 2.3.1 der Einführung.

§§§



3.1.2   Bund

Die Datenbank enthält zur Zeit ca 350 Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich des Bundes. Der weitere Ausbau ist vorgesehen. Im Regelfall werden neue Gesetze nur aufgenommen wenn Bekanntmachungen von Neufassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Der genaue Ausbauszustand ist über die Eingangszeite oder die Info-Box unter dem Stichwort "Ausbau-Bund" zu erfahren. Dort sind alle Gesetze und Verordnungen aufgezählt die sich in der Datenbank befinden. Darüberhinaus wird auf die aktualität und die Verlinkung hingewiesen.

Beispiel:
Ausbaustand-Bund

Auch die Änderungen der in die Datenbank aufgenommenen Gesetze werden jahrgangsweise dokumentiert. So kann man auf der Eingangsseite der Datenbank die Änderungen der Gesetze und Verordnungen erfahren und sich über den Inkrattretens-Zeitpunkt informiern. Die geänderten Gesetze sind dort in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Beispiel:
Geänderte Vorschriften-Bund

§§§



3.1.3   Saarland

Die Datenbank enthält zur Zeit ca 180 Gesetze und Verordnungen aus dem Saarland. Der weitere Ausbau ist vorgesehen. Im Regelfall werden neue Gesetze nur aufgenommen wenn Bekanntmachungen von Neufassung im Amtsblblatt veröffentlicht werden.

Der genaue Ausbauszustand ist über die Eingangszeite oder die Info-Box unter dem Stichwort "Ausbaustand" Ausbau-Saar zu erfahren. Dort sind alle Gesetze und Verordnungen aufgezählt die sich in der Datenbank befinden. Darüberhinaus wird auf die Aktualität und die Verlinkung hingewiesen.

Beispiel:
Ausbau-Datenbank-Saarland

Auch die Änderungen der in die Datenbank aufgenommenen Gesetze werden jahrgangsweise dokumentiert. So kann man auf der Eingangsseite der Datenbank unter dem Stichwort "Saar-2004" die Änderungen der Gesetze und Verordnungen erfahren und sich über den Inkrattretens-Zeitpunkt informiern. Die geänderten Gesetze sind dort in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Beispiel:
Geänderte Vorschriften-Saarland-2004

§§§



3.1.4   Synopsen

Die Datenbank stellt standardmäßig zwei Arten von Synopsen zur Verfügung.

  1. Neues Recht-altes Recht
    wenn Neufassungen eines Gesetzes herauskommen und das Vorgängergesetz bereits in die Datenbank aufgenommen war werden entsprechende Synopsen (Sy) zur Verfügung gestellt.

  2. Beispiel:
    Saarländisches Denkmalschutzgesetz 1977-2005

  3. Bundesrecht-Landesrecht
    Gibt es auf einem Gebiet sowohl ein bundesrechtliches wie ein landesrechtliches Gesetz kann über das Kürzel (Sy) die synoptische Darstellung aufgerufen werden.

    Beispiel:
    Datenschutzgesetze Bund-Land

Auf der Eröffnungsseite in dem linken Auswahlmenü befindet sich in der oberen Schaltzeile das Stichwort [ Synopse ] über das eine Funktion aufgerufen werden kann, in der jedes Gesetzes der Datenbank mit jedem beliebigen anderen Gesetz synoptisch gegenüber gestellt werden kann.

Beispiel:
Allgemeine Synopsenfunktion

§§§



3.2   Motivsammlung
3.2.1   Grundsätzliches

Bei der Motivsammlung habe ich mich bemüht, weitgehend das Orginallayout der Bundestags-Drucksache bzw der Landtagsdurchsachen zu übernehmen. Die Durchsachen sind mit einem Inhaltsverzeichnis ausgestattet. Lediglich wenn direkt von einem Paragraph aus die ihn betreffende Begründung aufgerufen wird,steht kein Inhaltsverzeichnis zur Verfügung. Um die Drucksachen mit Inhaltsverzeichnis auf den Bildschirm zu holen, müssen sie entweder von der Titelseite eines Gesetzes geladen werden ober über die Info-Box Motive Land oder Motive Bund aufgerufen werden.

Beispiel:
Motive zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

§§§



3.2.2   Bund

Zum Bundesrecht gibt es zur Zeit 16 Bundestagsdrucksachen, die allerdings noch nicht alle mit den Gesetzestexten verlinkt sind. Während ein Klick auf den Namen die Motive ins Hauptfenster geladen werden, werden sie durch einen Klick auf die Schaltfläche (>) ins Nebenfenster geladen.

Inhaltsverzeichnis Motive-Bund

§§§



3.2.3   Saarland

Zum Landesrecht gibt es zur Zeit 9 Landtagsdrucksachen, die bereits alle mit den Gesetzestexten verlinkt sind. Während ein Klick auf den Namen die Motive ins Hauptfenster geladen werden, werden sie durch einen Klick auf die Schaltfläche (>) ins Nebenfenster geladen.

Inhaltsverzeichnis Motive-Saarland

§§§



3.3   Rechtsprechungssammlungen
3.3.1   Grundsätzliches

Unter derselben Oberfläche in denen die Gesetze präsentiert werden, stehen auch verschiedene Rechtssprechungssammlunge zur Verfügung, die gerade neu geordnet werden.

Die Entscheidungen werden über als Link ausgebaute Veröffentlichungsnummern erschlossen. Die Veröffentlichungsnummern ist als sprechender Schlüssel ausgebaut. Die beiden Zahlen vor dem Punkt weisen auf das Erscheinungsjahr der Entscheidung hin. Alle Veröffentlichungen eines Jahres werden durchnummeriet. Das geschieht mit den drei Zahlen nach dem Punkt. So bedeutet 03.001 die erste in der Datenbank gespeicherte Entscheidung aus dem Jahre 2003 und 71.012 die zwölfte Entscheidung aus dem Jahre 1971.

Die Rechtsprechungssammlungen sind alle nach folgendem Schema aufgebaut.

  1. Die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Jahrgänge [ Jahrgang ] werden zeitlich sortiert dargeboten. Der laufende Jahrgang in absteigender Sortierung und die übrigen Jahrgänge in aufsteigender. Dadurch erscheinen die neuesten Urteile an vorderster Stelle.

  2. Über den Link Gesamtausgabe können alle Entscheidungen der Sammlung zu einem Gericht geladen werden. Da diese Dateien sehr groß sind, kann es je nach Qualität des Internetzugangs zu länderen Ladezeiten kommen.

  3. Zusätzlich kann man sich jahrgangsweise die Entscheidungen auch nach Stichworten
    [ Stichworte ] und Adressaten [ Adressaten ] sortieren lassen. Als Adressat suche ich mir die Stelle aus, für die die Entscheidung am wichtigsten ist. Kann ich eine Entscheidung nicht eindeutig zuorden erscheint sie unter dem Adressat alle.

  4. Über die Jahrgangszahlen [ 2003 ] und [ 2005 ] kann der jeweilige vorhergehende und der nachfoglende Jahrgang aufgerufen werden.

  5. Die Obersten Bundesgerichte veröffentlichen inzwischen ihre Entscheidung auch im Internet. So sind zwischenzeitlich die neueren Entscheidungen mit den Originalurteilen verlinkt (BVerfG, BVerwG). Urteil mit Links ins Internet sind in den zeitlich geordneten Jahresübersichten mit (Li) gekennzeichnet.

  6. Befinden sich Textauszüge (Zitate) in der Datenbank, sind diese mit einer eigenen Überschrift versehen und an dem Z- mit nachfolgender Zahl (Z-431) zu erkennen. Die Textauszüge können direkt angesprungen werden.

  7. Rezessionshinweise sind an dem R- mit nachfolgender Zahl (R-101) zu erkennen.

  8. Teilweise (im Aufbau) können die Leitsätze auch nach Rechtsgebieten systematisch geordnet aufgerufen werden. In diesem Fall werden die zur Verfügung stehenden Rechtsgebiete im Inhaltsfenster zur Auswahl angeboten. In diesem Fall sind alle Entscheidungen zu einem Rechtsgebiet in einer Datei zusammengefasst

Beispiel:
Sammlung-öffentliches Recht-Saarland (SörS) in neuem Fenster

Die Rechtsprechungshinweise werden in Zukunft in folgenden vier Sammlungen präsentiert.

3.3.2   Bundesverfassungsgericht (RS-BVerfG)

Die Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (RS-BVerfG) enthält zur Zeit die Leitsätze von ca 700 Entscheidungen von 1951 bis 2004. Sie wird laufend aktualisiert. Ich habe mich bemüht die wichtigsten Entscheidungen in die Datenbank aufzunehmen.

Seit 1998 werden die Entscheidungen des BVerfG im Internet veröffentlicht. Seither sind alle Leitsätze mit dem Originalurteil verlinkt. Auch ältere Entscheidung sind häufig mit den Internetveröffentlichen des Institutes für öffentliches Recht der Universität Bern, Deutsches-Fall-Recht verlinkt.



Beispiel:
BVerfG Jahrgang 2004

§§§



3.3.3   Bundesverwaltungsgericht (RS-BVerwG)

Die Leitsatzsammlung des Bundesverwaltungsgerichts wird gerade neu aufgebaut.Es befinden sich etwa ca 1000 Entscheidungen von 1953 bis heute in der Datenbank. Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlich seine Entscheidungen seit 2002 im Internet. Zur Zeit werden die Leitsätze mit den Originalurteilen verlinkt.

Ein rechtsgebietsorientierter Zugriff auf die Entscheidungen befindet sich im Aufbau. Dasselbe gilt für den Zugriff nach Adressaten und Stichworten.

§§§



3.3.4   Sammlung öffentliches Recht Saarland (SörS)

Die Sammlung öffentliches Recht Saarland umfasst zur Zeit ca 4000 Entscheidungen der saarländischen Gerichte zum öffentlichen Recht von 1954 bis 2003. Die Entscheidunge werden leider sehr spät veröffentlicht, so daß ich immer ein Jahr im Rückstand bin. Über die veröffentlichten Entscheidungen hinaus befinden sich etwa 100 nicht veröffentlichte Entscheidungen in der Datenbank, die aus meiner eigenen Gerichtspraxis stammen.

Hier ist die Sortierung nach Adressaten und Stichworten bereits implementiert. Darüber hinaus ist ein an Rechtsgebieten orientierter Zugriff auf die Entscheidungen möglich.

Beispiel:
SörS Jahrgang 2003

Sämtliche Anmerkungen sind in einem Inhaltsverzeichnis zusammengefasst, das über die Info-Box zu erreichen ist.

§§§



3.3.5   Sonstige Gerichtsentscheidungen

Der Verfasser verfügt noch über mehrere hundert Entscheidungen von Gerichten aus anderen Bundesländern, die in einer Sammlung zusammgefasst werden sollen. Diese Aufgabe wurde aber zurückgestellt bis die Sammlung des BVerwG kompletiert ist.

§§§



3.4   Literatursammlung
3.4.1   Grundsätzliches

Die Literaturfundstellensammlung werden über Veröffentlichungsnummern erschlossen. Die Veröffentlichungsnummern ist als sprechender Schlüssel ausgebaut. Die beiden Zahlen vor dem Punkt weisen auf das Erscheinungsjahr der Veröffentlichung hin. Alle Veröffentlichungen eines Jahres werden durchnummeriet. Das geschieht mit den drei Zahlen nach dem Punkt. So bedeutet 99.001 die erste in der Datenbank gespeicherte Veröffentlichung aus dem Jahre 1999 und 00.034 die vierunddreizigste Veröffentlichung aus dem Jahre 2000.

Vereinzelt, wenn die Aufsätze im Internet veröffentlich werden ist die Literatursammlung mit einem Link ins Internet ausgestattet, so daß sie direkt auf den Bildschirm geholt werden kann. Da leider diese Veröffentlichungen sich zeitlich als sehr umbeständig herausgestellt haben, verlinke ich nur noch ins Humbold-Forum-Recht und in die JurPC.

§§§



3.4.2   Saarländische Veröffentlichungen

Die Sammlung besteht hauptsächlich aus den in der Saarländischen Kommunalzeitung (SKZ) erschienenen Aufsätzen. Darüberhinaus enthält sie auch andernorts veröffentliche Aufsätze zu saarländischen Recht. Sie wird erschlossen durch ein alphabetisches Verfasserregister aus dem die einzelnen Veröffentlichungen durch Anklicken der Veröffentlichungsnummer aufgerufen werden können.

Beispiel:
Verfasser Saarländische Veröffentlichungen

Teilweise gibt es auch zu einzelnen Rechtsgebieten Rechtsprechungssammlungen wie zum Kommunalrecht, Baurecht, Datenschutzrecht und Medienrecht.

Beispiel:
Medienrecht

Die Literatursammlungen werden zu Zeit nicht gepflegt, da der weitere Ausbau der Gesetzessammlung und der Ausbau der Rechtsprechungssammlungen zur Zeit im Vordergrund steht.

§§§



3.4.3   Sonstige Literatursammlungen

Die sonstigen Literatursammlungen beschränken sich zur Zeit auf das Baurecht, IT-Recht und Datenschutzrecht. Bisher ging es primär darum um datenbanktechnisch eine Plattform für das Einbinden derartiger Informationen zu schaffen.

Beispiel:
Datenschutzrecht

Der weitere Ausbau ist vorläufig zurückgestellt.

§§§



3.5 Lexikas

Nach und nach werden zu den einzelnen Rechtsgebieten Lexikas aufgebaut. Die Lexikas bestehen aus den Stichwortverzeichnissen der einzelnen Gesetze und Verordnungen eines Rechtsgebietes. Sie werden durch Texte ergänzt die auf wichtige Konkretisierungen von Rechtsbegriffen hinweisen, die die Gerichte erarbeitet haben. Die Lexikas sind über die Info-Box (i) zu erreichen. Dabei wird je nach den Gegebenheiten Bundes- und Landesrecht in einem Lexikon zusammengefasst und die verschiedenen Rechtsgrundlagen mit den entsprechenden Gesetzestexten verlinkt.

Beispiel:
Lexikon zum Beamtenrecht (im Aufbau)

Die Lexikas sollen den Einstieg in ein Rechtsgebiet erleichtern, indem sie auf alle Rechtsgrundlagen zu einem Begriff hinweisen. Die Lexikas sind als Gegenmittel zur zunehmenden Komplexität unserer Rechtsordnung gedacht.

Zur Zeit werden Lexikas zum Beamtenrecht, Kommunalrecht, IT-Recht und Ausländerrecht aufgebaut.

§§§



3.6 Abkürzungen

Es gibt Abkürzungsverzeichnisse zu folgenen Bereichen

  1. Datenbank

  2. Allgemeine

  3. Vorschriften

  4. Zeitschriften

  5. Gerichten

  6. Bundesländer

  7. Fundstellensammlung

Die Abkürzungsverzeichnisse können sowohl über die ständig zur Verfügung stehenden Links (Abk) als auch über die Info-Box (i) aufgerufen werden.

§§§



3.7 Sonstiges

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3.8 Fachwörterbuch-Verwaltung

Das Fachwörterbuch-Verwaltung stellt eine kleine Anzahl französischer Fachausdrücke zu dem Thema Verwaltung und Recht zur Verfügung. Sie sind als Hilfe zum ersten Einstieg in die Französische Verwaltungssprache gedacht.

Beispiel:
Fachwörterbuch-Deutsch-Französisch

Das Fachwörterbuch gibt es auch in einer systemtisch nach Themengebieten geordneten Auswahl, so daß man sich themenorientiert einarbeiten kann.

Beispiel:
Fachwörterbuch-systemtisch

Nicht zuletzt wird es um ein Abkürzungsverzeichnis häufig verwendeter deutscher und französischer Abkürzungen ergänzt.

Beispiel:
Fachwörterbuch-Abürzungen

Das Fachwörterbuch kann nur über die Info-Box aufgerufen werden.

§§§



3.9   Linksammlungen

In den Auswahlmenüs befindet sich am Ende jeweils eine kleine Linksammlung.

In der Gesetzessammlung (G) handelt es sich um Links zu den Gesetzblättern und Motiven.

In der Rechtsprechungssammlung (R) sind Links zu den Obersten Bundesgerichten zu finden, die zwischenzeitlich ihre Urteile im Internet veröffentlichen.

In der Literatursammlung (L) gibt es Links zu Veröffentlichungen im Datenschutz, juristischen Internetzeitungen und Bibliotheken.

In der Info-Box befindet sich die größte Linksammlung. Sie bezieht sich auf allgemein Themen. Dort findet man Linksammlungen zu:

  1. Suchmaschinen

  2. Auskunftsdienste

  3. Shops

  4. Zeitungen

  5. Zeitschriften

  6. Portals

  7. Internet-Radio

  8. Politik

  9. Hochschulen

Löst man einen Link auf öffnet sich im Regelfall ein neues Fenster in der das Angebot der ausgewählten Internet-Adresse angeboten wird. Schließt man dieses Fenster, erscheint wieder das Fenster von man aus den Link aktiviert hat.

Bei Opera verhält es sich etwas anders. Dort wird lediglich eine neue Registerkarte (Tab) angelegt in der die aufgerufene Seite präsentiert wird. Zum schließen darf nur die jeweile Registerkarte geschlosen werden (Tastaturbefehl Strg-W)

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