Einführung   (2)  
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2.   Grundsätzliches
2.1   Bildschirmeinteilung (Frames)
2.1.1   Darstellung in Frames

Ziel der Datenbankkonzeption war es dem Nutzer eine optimale Information unserer immer komplexer werdenden Rechtsordnung zu ermöglichen. Angesichts der hohen Verweisungsdichte unserer Gesetze und der zunehmenden Bedeutung von Sekundärinformationen war dieses Ziel nur mit der Frame-Technik zur erreichen. Mit der Frames-Technik (zu deutsch Rahmen-Technik) ermöglicht HTML die Seitenbeschreibungssprache des Internets, den Bildschrimbereich in einzelne Fenster (Rahmen) aufzuteilen, so daß in jedem Fenster unterschiedliche Informationen angezeigt werden können. Durch diesen Trick können gleichzeitig die zur Auswahl stehenden Gesetze, das Inhaltsverzeichnis eines ausgewählten Gesetzes, der Text eines ausgewählten Paragraphen und einen Text auf den verwiesen wird am Bildschirm dargestellt werden.

Angesichts dieser hohen Zielvorgabe ist für eine optimale Darstellung der SaDaBa ein Monitor erforderlich, der 1024 x 768 Punkte auflöst. Dadurch ist es möglich den Bildschirm in sechs Frames (Fenster) zu teilen. Insgesamt wird der Bildschrim in drei Spalten aufgeteilt. Die erste Spalte enthält drei Frames, die 2.Spalte zwei Frames und die 3.Spalte lediglich einen Frame.

§§§


2.1.2.  Schemazeichnung der Bildschirmaufteilung

ständig verfügbare Links

Nebenfenster (groß)

dient zur Darstellung der

  1. Sekundärinformationen wie Verweisen, Motiven, Rechtsprechungshinweisen, Anmerkungen usw).


  2. als Auswahlfenster (zB für die Lexikas und Rechtssprechungssammlungen).

Auswahl

dient zur
Darstellung
des Inhalts
einer ausgewählten
Rechtsgebietes
und steuert
den Inhalt im
"Inhaltsfenster"
und teilweise im
Hauptfenster
(Lexikas + RsprS).















Nebenfenster (klein)

dient zur Darstellung

  1. der alphabetischen Gesetzesauswahl
  2. sonstiges Auswahlfenster

Inhaltsfenster (U)

dient

  1. zur Darstellung des Inhaltsverzeichnisses von Gesetzen, Verordnungen, Rechtsprechungs- und Motivsammlungen


  2. steuert den Inhalt im Hauptfenster.




Hauptfenster (U)

dient

  1. zur Darstellung des Hauptinhalts (zB Gesetzestexten, Motiven, Leitsätzen und Textauszügen aus der Rechtsprechungssammlung).

  2. und steuert den Inhalt im Nebenfenster durch Anklicken eines Links.

  3. dient teilweise auch als Auswahlfenster für die Inhaltsverzeichnisse von Rechtsprechungssammlungen und Lexikas.

§§§




2.1.3  Funktionen der einzelnen Frames

Die Fenster in der 1. Reihe dienen folgenden Zwecken:

  1. Im obersten Fenster stehen Standard Links zur Auswahl, die immer zur Verfügung stehen und erlauben jederzeit auf die Homepage (Eingangsseite der SaDaBa), die E-Mail-Funktion, die Hilfe-Funktion und die lokale Suchfunktion zuzugreifen. Darüberhinaus kann hier jederzeit das Impressum aufgerufen sowie der Bearbeitungsstand der Datenbank abgefragt werden. Nicht zuletzt können über (i) datenbankfremde Informationen wie BGBl, Amtsbl, Links ins Internet usw aufgerufen werden und die Volltextsuche für die Gesamtdatenbank aktiviert werden (zZ noch nicht implementiert).

  2. Im darunter liegenden Fenster Nebenfenster (klein) dient primär zur Aufnahme der datenbankspezifischen Abkürzungen (Abk) und der alpabetischen Gesetzesauswahl (GesS). Darüberhinaus können dort auch datenbankfremde Informationen zur Auswahl angeboten werden (i) wie Telefonverzeichnisse, BGBl, Amtsbl, und Links ins Internet.

  3. Im dritten Fenster dieser Reihe werden nach Auswahl einer Alternative im Auswahlfenster das entsprechende Inhaltsverzeichnisse (von Gesetzen, Fundstellensammlungen usw) angezeigt. Durch einen Mausklick auf eine Position des Inhaltsverzeichnisses wird die gewünschte Information ins Hauptfenster geholt. Löst man im Hauptext ein Link aus erscheint die gewünscht Information im darüberliegenden Nebenfenster.

§§§

In der zweiten Reihen befinden sich das Nebenfenster und das Hauptfenster. Sie dienen folgenden Zwecken:

  1. Im Hauptfenster wird die Hauptinformation angezeigt. Der Fensterinhalt wird in der Regel über das Inhaltsverzeichnis und teilweise über das Auswahlfenster gesteuert (externe Steuerung). Nachdem ein Dokument im Hauptfenster geladen ist, kann der Inhalt des Hauptfensters auch zusätzlich über die Steuerungselemente des jeweiligen Dokumentes im Hauptfenster gesteuert werden (interne Steuerung).

  2. Im Nebenfenster erscheinen im Regelfall nur Informationen, wenn im Hauptfenster ein Link zu Sekundärinformationen ausgelöst wird. Verweist zB eine Paragraph auf an anderes Gesetz oder eine andere Vorschrift erscheint nach dem Auslösen des entsprechenden Links die gewünschte Information im Nebenfenster. Durch die Steuerungselemente des Dokumentes im Nebenfenster (interne Steuerung) kann der Inhalt des Nebenfensters selbständig gesteuert werden.

    Diese Anordnung ermöglicht es somit unterschiedliche Paragraphen eines Gesetzes oder unterschiedlicher Gesetze gleichzeitig am Bildschirm darzustellen.

In der dritten Reihe befinden sich das Auswahlfenster. Je nach ausgewählter Datenbank werden hier je nach Informationsanfall uU im mehreren Ebenen, die datenbankspezifischen Informationen zur Auswahl angeboten (Gesetze, Fundstellensammlungen, Entscheidungsjahrgänge, Literatursammlungen usw) Durch Anlicken eines Angebotes wird das jeweilige Inhaltsverzeichnis im "Inhaltsfenster" oder "Hauptfenster" angeboten, von wo aus dann der Inhalt des Hauptfensters bzw des Nebenfensters gesteuert werden kann.

§§§


2.1.4  Vorteil der Oberfläche

Hypertext in Verbindung mit der Frames-Technik erlaubt es komplexe Rechtsbeziehungen in einer bisher nicht bekannten Schnelligkeit zu erfassen. Darüberhinaus kann in bisher nicht dargewesene Art und Weise zusätzlich Sekundärwissen in den Entscheidungsprozeß einfließen. Teilweise kann sogar durch externe Links auf den Text von Orginalurteilen oder sonstige Informationen zugegriffen werden.

Mein Ziel ist es im Laufe der Zeit alle rechtsrelevanten Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten anzubieten. Hat man erst einmal die Funktionen der einzelnen Frames erfaßt, kommt man mit der Oberfläche gut zu recht und eine neue Dimension juristischen Arbeitens beginnt.

§§§

2.1.5  Darstellung ohne Frames

Von einer Darstellung des Datenbankinhaltes ohne Frames wurde abgesehen. Sie bietet lang nicht die Übersichtlichkeit der Darstellung mit Frames und ist wesentlich umständlicher zu bedienen. Ziel dieser Datenbank ist es dem Nutzer optimale Arbeitsbedingungen und Übersichtlichkeit zu gewähren. Das ist zur Zeit nur mit der Frame-Technik möglich.

§§§


2.2   Steuerungselemente
2.2.1   Hypertextlinks

Ein Hypertextlink ist eine definierte Sprungmarke, die durch einen Mausklick ausgelöst wird und den verwiesenen Text auf den Bildschirm holt. Je nach der Performance des Internetanschlusses und der Größe der Datei, kann das einige Sekunden dauern. Der verwiesene Text wird dann je nach den Umständen des Einzelfalles in demselben Fenster oder zusätzlich im Nebenfenster angezeigt.

Farbcode der Hypertext-Links



  1. Links in Gesetzes- + Verordnungstexten
    Wird in einem Gesetz oder einer Verordnung auf eine andere Vorschrift verwiesen,ist dieser Verweis als Link ausgebaut. Durch einen Mausklick auf den Link erscheint die verwiesen Stelle im Nebenfenster. Primär und Sekundärinformation können gleichzeitig eingesehen werden.

    Soweit in Gesetzen oder Rechtsvorschriften Begriffe definiert werden, sind diese Begriffe auch als Hypertext-Links ausgestaltet, so daß jederzeit die rechtliche Definition dieses Begriffes durch einen Mausklick in das Nebenfenster geholt werden kann.

    Nicht zuletzt sind die Textmarken für Fußnoten (F) (1) (2) ..., Motive (M) (1) 1a, Rechtsprechungshinweise (R), Anmerkungen (A) und die Hiweise auf Ordnungswidrigkeitstatbestände (Ow) und Straftatbestände (Strafe) als Links ausgebaut. Löst man den Links aus erscheint im Nebenfenster der dazugehörende Text.

  2. Links in Stichwortverzeichnissen, Lexikas und der Einführung
    Dort werden Links durch einen roten Pfeil Verweis gekennzeichnet der auf das nachfolgende Wort als Stichwort verweist. Durch einen Mausklick auf den Pfeil wird die verwiesene Stelle auf den Bildschirm geholt.

§§§



2.2.2   Schaltzeilen

Schaltzeilen sind an der gelben Hintergrundfarbe zu erkennen.

Es gibt zwei Arten von Schaltzeilen.

  1. Schaltzeilen zur Dokumentensteuerung

  2. In Schaltzeilen am Anfang und Ende eines Dokumentes (Datei) sind die Links zusammengefasst, die dazu dienen den Inhalt in einem Frame (Fenster) zu steuern.Um die Ladezeiten eines Dokumentes möglichst kurz zu halten wurden längere Texte in verschiedene Dateien aufgeteilt und mit Hypertext-Links zu Dokumentenketten verknüpft. Zahlen auf der Schaltzeile symbolisieren, dabei Paragraphen und ermöglichen so schnell die einzelnen Dokumente einer Dokumentenkette aufzurufen. Über die Schaltzeilen kann man durch diese Dokumentenketten manöverieren ohne auf das Inhaltsverzeichnis angewiesen zu sein (interne Steuerung).

    Beispiel:
    Schaltzeile Dokumentenanfang

    Beispiel:
    Schaltzeile Dokumentenende

    Bedeutung der Schaltzeichen

    Die Steuerungs- oder Schaltelemente sind als Quick-Infos ausgebaut. Lassen Sie den Mauszeiger auf einem Elemtent ruhen, erscheint ein Quick-Info mit einem erläuternden Funktionshinweis.

    Bedeutung der Steuerungselemente

    Durch einen Mausklick auf die Schaltsfläche [ I ] (für Inhaltsverzeichnis) kann auch bei der internen Steuerung zusätzlich das Inhaltsverzeichnis ins Inhaltsfenster geladen werden. Bei größeren Gesetzen wird dabei jeweils der Teil des Inhaltsverzeichnisses angezeigt der zu dem konkreten Dokument im Hauptfenster gehört.

    [ Index ] erlaubt das laden eines Stichwortverzeichnisses zu einem Gesetz in das Nebenfenster. Die Stichwort dort sind als Link ausgebaut und so kann halbsatzgenau auf die entsprechenden Gesetzesquelle zugegriffen werden.

    §§§



  3. Schaltzeilen zu Sekundärwissen

    Teilweis wird auf der Titelseite eines Gesetzes auf Sekundärwissen hingewiesen. Dabei kann es sich um Links zu Motiven, Rechtsprechungs- und Literaturhinweise zu einem Gesetzes handeln.

    Beispiel:
    Schaltzeile auf der Titelseite des BauGB

    Schaltzeile paragraphenorientiertes Sekundärwissen

    Gibt es zu einem konkreten Paragraphen Sekundärwissen in der Datenbank, befindet sich am Ende des Paragraphen eine Schaltzeile mit der das Sekundärwissen in das Nebenfenster geladen werden kann.

    Beispiel:
    Schaltzeile zu Art.17   GG

    Bedeutung der Steuerungselemente

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2.2.3   Bildlaufleiste

Durch ziehen des Vierecks auf der rechten Bildlaufleiste kann in jedem Fenster der sichtbare Ausschnitt eines Dokumentes zeilengenau gesteuert werden. Zeilenweise kann der sichbare Teil des Dokuments durch einen Klick auf den unteren oder oberen Pfeil verändert werden

Warnung vor einem Klick oberhalb oder unterhalb des Vierecks. Beim Auslösen dieser Funktion wird der Ausschnitt um mehr als eine Seite verändert, so daß ganze Paragraphen übersprungen werden können.

Klick auf das obere Dreieck verändert den Ausschnitt um mehrere Zeilen nach oben –>
 

mit ziehen des Steuerungsvierecks kann der Ausschnitt stufenlos verändert werden –>
 
 
 
 
 
 
 
Klick auf das untere Dreieck verändert den Ausschnitt um mehrere Zeilen nach unten –>

Bildlaufleiste

Will man sich ein ganzes Dokument ansehen, empfehle ich das Steuerungsviereck langsam zu ziehen oder einen Dauerklick auf das untere oder obere Dreieck.

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2.2.4   Zurück und Vor-Schaltfläche des Browsers

Jede durch einen Mausklick verursachte Veränderung auf dem Bildschirm kann mit der Zurück-Schaltfläche des Browsers wieder rückgängig gemachte werden. Das gilt auch für mehrere veranlasste Veränderungen. Durch Betätigung der Vor-Schaltfläche kann die einzelnen rückgängig gemachten Schaltvorgänge ihrerseits wieder rückgägngig gemacht werden.

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2.3 Änderungen gegenüber Orginallayout (frisierte Texte)
2.3.1 Gesetzessammlung (G)

Die Texte sind nicht im Orginal-Layout abgebildet. Um die Lesbarkeit zu erhöhten und eine optimale EDV-Behandlung sicherzustellen, wurden sie wesentlich überarbeitet. Im einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen:

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2.3.2 Rechtsprechungssammlung (R) (RS)

§§§

2.3.3 Motivsammlung (M)
  1. Wie in der Gesetzessammlung wurde der Punkt (.) als Satzendekennzeichen monopolisiert. Abkürzungen werden deshalb ohne Abkürzungspunkt dargestellt (aF) oder der Abkürzungspunkt wird in das Wortinnere verlagert (Abs.1, 12.Januar)

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