RsprS vor § 1  LBO - Treu + Glauben (5) Saar
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Allgemeines

  1. Die Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte setzt außer einer entsprechenden zeitlichen Komponente und einer sich aus dem Verhalten des Nachbarn ergebenden Vertrauensgrundlage auch Vertrauenstatbestand und Vertrauensbetätigung voraus. Die beiden letztgenannten Anforderungen können auch in der Zeit nach Fertigstellung des umstrittenen Bauwerks erfüllt werden. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der umstrittene Baubestand über lange Jahre und sogar Jahrzehnte vom Nachbarn "Widerspruchslos" hingenommen worden ist (hier: teilweise über 30 Jahre lang) und der Bauherr in dieser Zeit rechtliche Bindungen eingegangen ist (Vermietung) sowie Erhaltungsaufwendungen getätigt hat. (vgl OVG Saarl, U, 25.01.94, - 2_R_12/93- SKZ_94,255/24 (L) = BRS_56_Nr.183 = Juris = SörS-Nr.94.008 )


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