LANDTAG DES SAARLANDES
11 Wahlperiode

Drucksach 11/332
14.06.95
 

 

[ Vorspann ]

 

Teil 4
(§§ 34 bis 49)
(LT-Drucksache Begründung Seite 16 bis 20)
 

 

[ Teil 3 § 11 - § 24 ]
[ Teil 5 § 34 - § 49 ]

 

 

 

 

 

Motive zu § 34 LBO-96 (Wände, Decken, Pfeiler und Stützen) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 26 LBO 1988, lediglich die Anforderungen an den Wärmeschutz (§ 26 Abs. 1 Nr.3) sind nach § 22 Abs.2 übernommen. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.20) 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 35 LBO-96 (Gebäudeabschlußwände, Gebäudetrennwände) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 27 LBO 1988. 

In Absatz 3 Satz 1 ist die Längenbegrenzung für die Brandabschnitte entfallen, da in der Praxis häufig Brandabschnitte sowohl unter 40 m erforderlich als auch über 40 m unbedenklich sind. Die Kriterien zur Bemessung von Brandabschnitten können in der Technischen Durchführungsverordnung geregelt werden. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.20)

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 36 LBO-96 (Brandwände) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 28 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.20) 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 37 LBO-96 (Dächer) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 29 LBO 1988, lediglich die Anforderungen an den Wärmeschutz (§ 29 Abs.1 Nr.3) sind nach § 22 Abs.3 übernommen. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.21) 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 38 LBO-96 (Treppen, Rampen, Flure, offene Gänge sowie Ein- und Ausgänge) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 30 LBO 1988. 

Absatz 2 Satz 4 ist zur Wahrung der Belange besonderer Personengruppen neu aufgenommen. Die Vorschrift soll die Wohnnutzung aller Personen, für die Treppen kaum oder nur schwer überwindbare Hindernisse darstellen, also Behinderter und alter Menschen sowie Personen mit Kleinkindern, verbessern. Die Regelung korrespondiert mit der gleichfalls neuen Bestimmung des § 46 Abs.8, die verlangt, daß wesentliche Räume in barrierefrei erreichbaren Wohnungen mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.21) 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 39 LBO-96 (Treppenräume) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 31 LBO 1988.

Die Änderung des Absatzes 1 Satz 3 2. Halbsatz erfolgt zur Klarstellung. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.21) 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 40 LBO-96 (Aufzüge) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 32 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.21) 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 41 LBO-96 (Fenster, Türen, Kellerlichtschächte) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 33 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.21) 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 42 LBO-96 (Leitungen, Lüftungsanlagen, Installations-schächte und -kanäle)

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 34 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.22) 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 43 LBO-96 (Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoff-versorgungsanlagen)

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 35 LBO 1988. 

Die Neufassung von Absatz 4 Satz 1 regelt nunmehr grundsätzlich, daß die Abgase von Feuerstätten und die Verbrennungsgase von ortsfesten Verbrennungsmotoren über Dach ins Freie zu leiten sind. Für die Abführung der Abgase von Feuerstätten dürfen jetzt neben dem Schornstein auch andere Abgasanlagen verwendet werden; nach bisherigem Recht war dies nur im Wege einer Ausnahme im Einzelfall zulässig. 

Durch die Neufassung des Absatzes 6 wird verstärkt dem Belang des Umweltschutzes Rechnung getragen. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.22) 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 44 LBO-96 (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Anlagen für Niederschlagswasser und Abfälle 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 36 LBO 1988.

Das Verbot von Abfall- und Wertstoffschächten im neuen Absatz 1 Satz 2 berücksichtigt Erfahrungen der Praxis. Die Schächte erleichtern zwar den Benutzern der Gebäude die Beseitigung der Abfälle, rufen aber Probleme im Bereich des Brandschutzes, des Schallschutzes, der Hygiene und des Schutzes vor Staub- und Geruchsbelästigungen hervor.

Durch den neuen Absatz 5 wird nunmehr klargestellt, daß die Einleitung von Abwasser in Kleinkläranlagen und Gruben in der Regel unzulässig ist. Sie kann nur in dem Sonderfall gestattet werden, daß ein Anschluß an eine Sammelkanalisation nicht möglich ist und die einwandfreie Beseitigung auf Dauer gesichert ist. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.22)

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 45 LBO-96 (Aufenthaltsräume) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 37 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.22) 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 46 LBO-96 (Wohnungen) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 38 LBO 1988.

Auf Grund allgemein gewandelter Ansichten werden in Absatz 6 nunmehr bereits bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen Gemeinschaftsräume für Fahrräder, Kinderwagen und Kinderspielgeräte gefordert. 

Der neue Absatz 8 dient den Belangen von Behinderten und alten Menschen. Auch bei Wohnungen, die nicht speziell für diesen Personenkreis geplant und errichtet werden, die aber barrierefrei erreichbar sind, soll eine Nutzung durch alte Menschen oder Behinderte ermöglicht oder erleichtert werden. (vgl. LT-Drucksache Begründung S.23) 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 47 LBO-96 (Aufenthaltsräume und Wohnungen in Keller-geschossen) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 39 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.23)

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 48 LBO-96 (Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum)

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 40 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.23)

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 49 LBO-96 (Toilettenräume und Bäder) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 41 LBO 1988 und ist in Absatz 2 Satz 1 lediglich redaktionell angepaßt. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.23)

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

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