1986   (4)  
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86.091 Grabeinfassung
 
  • VG Saarl, U, 09.12.86, - 3_K_176/84 -

  • SKZ_88,89 -91

  • FriedhofsO_§_18; VwGO_§_40 Abs.1

 

Zur Genehmigungspflicht einer Grabeinfassung.

§§§


86.092 Fehlalarm
 
  • OVG Saarl, U, 10.12.86, - 1_R_31/85 -

  • SKZ_87,139/19 (L)

  • Allg-GebVerz_Nr.850

 

In Fällen eines sogenannten Fehlalarms, der zu einem polizeilichen Einsatz führt, hat derjenige, der die technische Einbruchmeldeanlage unterhält, die Gebühren für eine "ungerechtfertigte Alarmierung der Polizei" nicht nur dann zu tragen, wenn eine solche nachweislich feststeht (zB mutwillige Auslösung oder Auslösung durch nicht polizeirelevante Ursachen wie Defekte, Stromschwankungen oder Tiere); vielmehr besteht die Gebührenpflicht auch dann, wenn die Ursache der Alarmauslösung gänzlich ungeklärt bleibt.

§§§


86.093 Praktische Tätigkeit
 
  • OVG Saarl, U, 11.12.86, - 1_R_152/84 -

  • SKZ_87,140/20 (L)

  • SAG_§_4 Abs.2; HOAI_§_15; (SL) LBO_§_78 Abs.2

 

1) Die Frage, ob ein sogenannter anderer Bewerber für den Architektenberuf die mindestens 10jährige umfassende praktische Tätigkeit in der Fachrichtung (Hochbau-) Architekt erbracht hat, ist nach der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses zu beantworten.

 

2) Die umfassende praktische Tätigkeit muß sich auf die wesentlichen Berufsaufgaben erstrecken, die das Tätigkeitsfeld der beanspruchten Architektur-Fachrichtung prägen.

 

3) Tätigkeiten bei Bauunternehmungen, die keinen Bezug zur Hochbauarchitektur haben, können auf die Mindesttätigkeitszeit nicht, rein bauleitende Tätigkeiten bei solchen Unternehmungen nur beschränkt (höchstens 1 Jahr) angerechnet werden.

 

4) Nebenberufliche selbständige Planungstätigkeiten des anderen Bewerbers im Hochbaubereich unter nur interner Mitwirkung eines Architekten als Entwurfsverfasser ("Abstempeln" der von einem Nichtarchitekten erstellten Bauvorlagen) können bei der Berechnung der Mindestzeit der praktischen Tätigkeit keine Anerkennung finden.

 

5) Eine umfassende Tätigkeit in der Fachrichtung (Hochbau-) Architekt liegt nur vor, wenn der Bereich der gestalterischen Planungstätigkeit dadurch abgedeckt ist, daß dem anderen Bewerber während eines einen Schwerpunkt bildenden Teils der Mindestzeit (wenigstens ein Drittel der 10-Jahreszeit) ein weites Feld selbständiger planerischer Tätigkeit - wenn auch unter Überwachung und Verantwortung durch einen Architekten - eröffnet war, auf dem er intensiv und nachhaltig, den Planungsbereich voll ausfüllend tätig werden konnte.

§§§


86.094 Stellplatzablösebetrag
 
  • OLG SB, U, 12.12.86, - 4_U_55/85 -

  • SKZ_87,87 -89

  • LBO_§_67 Abs.7 S.3

 

LB: Die Gemeinde ist nicht verpflichtet Stellplatzablösebeträge ausschließlich zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zu verwenden; diese können auch zur Deckung der Kosten genutzt werden, die bereits in der Vergangenheit durch die Schaffung von zusätzlichen Parkeinrichtungen entstanden sind.

§§§


86.095 Ehrkränkende Behauptungen
 
  • OVG Saarl, B, 23.12.86, - 2_W_1096/86 -

  • AS_21,112 = SKZ_87,70 = SKZ_87,141/34 (L) = RiA_87,95 - 96

  • SPersVG_§_1, SPersVG_§_2, SPersVG_§_8, SPersVG_§_46; BGB_§_1004; GG_Art.34

 

Für ehrkränkende Behauptungen des Personalrats hat nicht die Dienststelle beziehungsweise die öffentlich-rechtliche Körperschaft einzustehen; deshalb ist der gegen die Dienststelle beziehungsweise Körperschaft gerichtete Antrag, eine bestimmte Äußerung zu unterlassen, unbegründet, wenn lediglich die Besorgnis besteht, der Personalrat werde diese Behauptung aufstellen.

§§§


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