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Geänderte Vorschriften im Jahre 2007
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Bildschirmaufteilung (iPhone) (iP)

Der Safari-Browser des iPhone kennt keine festen Frames mit Scrollbalken, sondern die Frames werden jeweils der Größe des geladenen Dokuments angepasst. Zur optimalen Arbeit mit dem iPhone wurde deshalb eine eigene Oberfläche geschaffen (iP), die auf die iPhone Eigenarten abgestimmt ist. Die Oberfläche arbeitet lediglich mit 3 Spalten und nicht wie die Standard-Oberfläche mit 6 festen Fenstern (Frames). Aufgrund der spaltenorientierten Arbeitsweise des iPhone-Browser kann jede Spalte in optimaler Größe auf dem iPhone angezeigt werden (Doppeltip auf die jeweilige Spalte). Durch seitliches Wegziehen kann man dann die Spalten wechseln.

Linke Spaltemittlere Spalte (Hauptfenster)Rechte Spalte

– alhabetische Gesetzesauswahl (G)
– Inhaltsverzeichnisse-Gesetze (G)
– zeitlich sortierte Rechtsprechungsauswahl (R)
– alpabetische Verfasserauswahl (L)
– alpabetische Auswahl der Motive (M)
– alpabetische Auswahl Gesetzesarchiv (A)

– Suchergebnisse-Volltextsuche
– Eingabezeile für weitere Suchbegriffe
– Gesetzestexte
– Rechtsprechungsübersichten
– Leistsätze + Textauszüge

– Einstieg-Volltextsuche
– systematische Gesetzes-Auswahl (G)
– systematische RsprS-Auwahl (R)
– Auwahl-Gesetzesarchiv (A)
– Auwahl-Info-Box ( i )



Bedienung
Schaltzeilen sind gelb unterlegt!
 
Volltextsuche  
  1. Die Eingangsseite von (iP) ist gleichzeitig das Auswahlmenü der Gesetzessammlung (G). Nur hier befindet sich die Volltextsuche.

  2. Ein Tip auf die Eingabezeile der Volltextsuche lädt die Tastatur. Nach einem Betätigung der Returntaste erscheinen die Fundstellen in der mittleren Spalte. Weitere Suchbegriffe können dann auch in die Google Eingabezeile in der mittleren Spalte vorgenommen werden. Auch dann wird ausschließlich in der SaDaBa recherchiert.

 
Auswahlmenus
Auswahl Datenbanken  

Ein Tip mit der Fingerspitze auf

(G)lädt die Gesetzessammlung
(R)lädt die Rechtsprechungssammlung
(L)lädt die Literatursammlung
( i )lädt die info-Box mit Änderungsnachweise/Ungereimtheiten/Abk usw
(A)lädt das Gesetzesarchiv
(iP)lädt die Oberfläche zur besseren Bedienung des iPones
(Synopsen)lädt die Oberfläche zur gleichzeitigen Darstellung zweier Gesetze nebeneinander
( ? )lädt die Suchformate für die Volltextsuche in die mittlere Spalte.


 
alphabetische Auswahl

  1. Ein Tip auf Gesetzesnamen, lädt das Inhaltsverzeichnis in die linke Spalte.

  2. Ein Tip auf einen Paragraphen des Inhaltsverzeichnisses lädt diese Vorschrift dann in die mittlere Spalte (Spaltenwechsel durch seitliches Verschieben erforderlich!)

  3. Ein Tip auf die Abkürzung eines Gesetzes oder das Zeichen "(>)" lädt den Text ohne Inhaltsverzeichnis direkt in die mittlere Spalte.

  4. Ein Tip auf das [ i ] in der gelben Schaltzeile des Gesetzestextes, lädt das Inhaltsverzeichnis dann zusätzlich in die linke Spalte.

  5. Hat man sich vertan, wechselt man wieder in die linke Spalte (seitliches Verschieben) und versucht sein Glück erneut.

 Besonderheiten
 (SL)

Saarländisches Recht

 (ArtG)

Artikelgesetz (Datenbank enthält Inhaltsangabe und Inkrafttretensregelungen)

 (aK)

außer Kraft getretenes Recht, das im Archiv zur Verfügung steht.

 
 
systematische Auswahl
  1. Ein Tip auf (R)   (L)   ( i )   (A) lädt das Auswahlmenü der jeweiligen Sammlung. Hat man in ein anderes Auswahlmenü gewechselt, kann man durch einen Tipp auf (G) wieder zur Eingangsseite zurückkehren.

  2. Ein Doppeltip auf eine Spalte vergrößert diese Spalte, so dass eine leichtere Auswahl möglich ist.

  3. Durch seitliches Verschieben können die Spalten gewechselt werden.

  4. Ein Tip auf ein Rechtsgebiet des Auswahlmenüs (G), lädt gleichzeitig alle 3 Spalten neu. In der rechten Spalte erscheinen die Abkürzungen der zur Verfügung stehenden Vorschriften, in der mittleren Spalte der Text des wichtigsten Gesetzes dieses Rechtsgebietes und in der linken Spalte das Inhaltsverzeichnis zu diesem Gesetz.

  5. Ein Tip auf eine Gesetzesabkürzung in der rechten Spalte lädt das Inhaltsverzeichnis des Gesetzes in die linke Spalte.

  6. Ein Tip auf einen Paragraphen des Inhaltsverzeichnis lädt den Text in die mittlere Spalte.





Interne Steuerung der Dokumente

Dokumente können nicht nur von außen angesteuert werden, sondern auch intern über die gelbe Schaltzeile. Die Schaltzeichen sind als Quick-Infos ausgebaut so daß sie ihre Funktion erläutern, wenn man die Maus darauf liegen lässt. Bedeutung der Schaltzeichen:

[ ]Anfang einer Dokumentenkette
[ ]Zum Ende des Dokuments (funktioniert nicht immer bei iPhone)
[ ]Zum Anfang des Dokuments (funktioniert nicht immer bei iPhone)
[ » ]Zum nächsten Dokument einer Dokumentenkette
[ « ]Zum vorherigen Dokument einer Dokumentenkette
[ ]Ende einer Dokumentenkette
[ 80 ]Zu dem Dokument, das mit § 80 eines Gesetzes beginnt.
[  i  ]Lädt das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes in die linke Spalte
[ Gliederung ]Lädt bei größeren Gesetzen die Gliederungsübersicht (Ü)
[ Index ]Lädt das Stichwortverzeichnis zu einem Gesetz




Farbcode-Hintergrund
 Hintergrund-Auswahlmenü (grau)
 geltender Gesetzestext (weiß)
 demnächst außer  Kraft tretender Text (grau)
 demnächst in Kraft tretender Text (leicht grün)
 zeitlich begrenzt geltender Text (leicht blau)
 nicht mehr geltender Text (schwarz mit weißer Schrift)




Links

Durch einen Fingertip auf einen Link im Gesetzestext wird die entsprechende Information in einem neu geöffneten Fenster angezeigt, wenn die verweisene Stelle sich nicht im selben Dokument befindet.

§ 1 Abs.7 BauGB...blaue Schrift = Link (Durch einen Tip darauf wird die verwiesene Stelle in einem neunen Fenster angezeigt.
Abfälle im S...Rechtsbegriff, der mit der gesetzlichen Definition verlinkt ist.
(aF)Link zur einer amtlichen Fußnote,
(F)Link zu allen Fußnote eines Paragraphen
(1) (2) ...Link zu den konkreten Änderungsnachweisen
(OW)Link zur Rechtsgrundlage eines OWiG-Tatbestandes
(Strafe)Link zur Rechtsgrundlage eines Straftatbestandes
(R)Link zu den Rechtsprechungsnachweisen, die teilweise mit Originalurteil im Internet verlinkt sind
(A)Link zu einer persönlichen Anmerkungen des Verfassers
(f)Link zu einer Ungereimtheit oder einem Fehler im Gesetzestext
[ RsprS ]lädt die Rechtsprechungshinweise zu einem Paragraphen in ein neues Fenster
[ Motive ]lädt die Motive zu einem Paragraphen in ein neues Fenster

Wird durch ein Tip auf einen Link ein neues Fenster geöffnet, kann durch Rückkehr zum alten Fenster im Gesetzestext weiter recherchiert werden.

Tippt man im Inhaltsverzeichnis einen Paragraphen an, so wird der Paragraph im mittleren Fenster angezeigt. Man braucht nur von der linken Spalte in die mittlere Spalte zu wechseln und hat direkt den Paragraphen vor sich. Durch das Wechseln in die linke Spalte kann dann ein anderer Paragraph selektiert werden.



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