Bildschirmaufteilung (Standard)

ständig verfügbare Links

Volltextsuche

Auswahlschaltleiste

Nebenfenster

dient zur Darstellung der

Sekundärinformationen wie Verweisen, Motiven, Rechtsprechungshinweisen, Anmerkungen usw.

Inhaltsfenster

dient zur Darstellung

  1. des Inhaltsverzeichnisses von Gesetzen, Verordungen, Rspr- und Motivsammlungen

  2. steuert den Inhalt im Hauptfenster





Hauptfenster

dient

  1. zur Darstellung des Hauptinhalts (zB Gesetzestexten, Motiven, Leitsätzen und Textauszügen aus der Rechtsprechungssammlung).

  2. und steuert den Inhalt im Nebenfenster durch Anklicken eines Links.

  3. dient teilweise auch als Auswahlfenster für die Inhaltsverzeichnisse von Rechtsprechungssammlungen und Lexikas.







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Volltextsuche

Nebenfenster (groß)

dient zur Darstellung der

  1. Sekundärinformationen wie Verweisen, Motiven, Rechtsprechungshinweisen, Anmerkungen usw.

  2. als Auswahlfenster (zB für die Lexikas und Rechtssprechungssammlungen).

Auswahl
(systematisch)

dient zur

  1. Darstellung des Inhalts eines ausgewählten Rechtsgebietes

  2. steuert den Inhalt im "Inhaltsfenster" und teilweise im Hauptfenster (Lexikas + RsprS).











Nebenfenster (klein)

dient zur Darstellung

  1. der alphabetischen Gesetzesauswahl

  2. als sonstiges Auswahlfenster

Inhaltsfenster

dient zur Darstellung

  1. des Inhaltsverzeichnisses von Gesetzen, Verordungen, Rspr- und Motivsammlungen

  2. steuert den Inhalt im Hauptfenster





Hauptfenster

dient

  1. zur Darstellung des Hauptinhalts (zB Gesetzestexten, Motiven, Leitsätzen und Textauszügen aus der Rechtsprechungssammlung).

  2. und steuert den Inhalt im Nebenfenster durch Anklicken eines Links.

  3. dient teilweise auch als Auswahlfenster für die Inhaltsverzeichnisse von Rechtsprechungssammlungen und Lexikas.







 
Bedienung
 
  Volltextsuche
 
  1. Die Volltextsuche befindet sich im linken oberen Fenster für die ständig verfügbaren Links..

  2. Ein Klick auf das Fragezeichen ( ? ) lädt die Suchformate für die Volltextsuche in das Inhaltsfenster.

  3. Durch Eingabe von Suchbegriffe in die Eingabezeile der Volltextsuche und anschließendes Drücken der Return-Taste kann im gesamten Datenbestand der SaDaBa recherchiert werden. Nur das erste mal können Suchbegriffe in der Eingabezeile der SaDaBa eingegeben werden. Nach einem Betätigung der Returntaste erscheinen die Fundstellen in der mittleren Spalte. Weitere Suchbegriffe können dann in die Google Eingabezeile in der mittleren Spalte vorgenommen werden. Auch dann wird ausschließlich in der SaDaBa recherchiert.



alphabetische Gesetzesauswahl
 
  1. Ein Klick auf einen Gesetzesnamen, lädt das Inhaltsverzeichnis in das darunter liegende Inhaltsfenster.

  2. Ein Klick auf einen Paragraphen des Inhaltsverzeichnisses lädt diese Vorschrift dann in das Hauptfenster.

  3. Ein Klick auf die Abkürzung eines Gesetzes oder das Zeichen "(>)" lädt den Text ohne Inhaltsverzeichnis direkt in das Nebenfenster der mittleren Spalte.

  4. Ein Klick auf das [ i ] in der gelben Schaltzeile des Gesetzestextes, lädt das Inhaltsverzeichnis dann zusätzlich in das Inhaltsfenster.

  5. Ein Klick auf einen Paragraphen des Inhaltsverzeichnisses lädt diese Vorschrift dann in das Hauptfenster.

 Abkürzungen
 (SL)

Saarländisches Recht

 (ArtG)

Artikelgesetz (Datenbank enthält Inhaltsangabe und Inkrafttretensregelungen)

 (aK)

außer Kraft getretenes Recht, das im Archiv zur Verfügung steht.



Auswahlmenüs
 
Standardmäßig wird nach Aufruf der SaDaBa das Auswahlmenü der Gesetzessammlung im linken Auswahlfenster angeboten. Zum Wechseln der Auswahlmenüs ist ein Mausklick erforderlich.
Ein Klick auf:
  (R) lädt das Auswahlmenü der Rechtsprechungssammlung
  (L) lädt das Auswahlmenü der Literatursammlung
  ( i ) lädt das Auswahlmenü der Info-Box (Einführung/Abk/Motive/Fehler/usw)
  (A) lädt das Auswahlmenü des Gesetzesarchivs
  (iP) lädt das Auswahlmenü für die Bedienung der Datenbank mit dem iPhone
  (G) lädt wieder das Auswahlmenü der Gesetzessammlung
  Synopsen lädt die Oberfläche zur gleichzeitigen Darstellung zweier beliebiger Gesetze
 
 
Auswahl der Rechtsgebiete
 
  1. Ein Tip auf ein Rechtsgebiet des Auswahlmenüs (G), lädt gleichzeitig neue Dokumente in mehrere Fenster. Im Auswahlfenster (rechte Spalte) erscheinen die Abkürzungen der zur Verfügung stehenden Vorschriften, im mittleren Hauptfenster erscheint der Text des wichtigsten Gesetzes dieses Rechtsgebietes und in der linken Spalte im Inhaltsfenster das Inhaltsverzeichnis zu diesem Gesetz.

  2. Die Gesetzesabkürzungen sind als Quickinfo ausgebaut. Läßt man den Mauszeiger auf einer Abkürzung liegen, erscheint der Gesetzesname im Volltext.

  3. Ein Klick auf eine Gesetzesabkürzung, lädt das Inhaltsverzeichnis ins Inhaltsfenster (linke Spalte).

  4. Ein Klick auf einen Paragraphen des Inhaltsverzeichnisses lädt die selektierte Vorschrift in das mittlere Fenster.



Interne Steuerung der Dokumente

Dokumente können nicht nur von außen angesteuert werden, sondern auch intern über die gelbe Schaltzeile. Die Schaltzeichen sind als Quick-Infos ausgebaut so daß sie ihre Funktion erläutern, wenn man die Maus darauf liegen lässt. Bedeutung der Schaltzeichen:

[ ]Anfang einer Dokumentenkette
[ ]Zum Ende des Dokuments (funktioniert nicht immer bei iPhone)
[ ]Zum Anfang des Dokuments (funktioniert nicht immer bei iPhone)
[ » ]Zum nächsten Dokument einer Dokumentenkette
[ « ]Zum vorherigen Dokument einer Dokumentenkette
[ ]Ende einer Dokumentenkette
[ 80 ]Zu dem Dokument, das mit § 80 eines Gesetzes beginnt.
[  i  ]Lädt das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes in die linke Spalte
[ Gliederung ]Lädt bei größeren Gesetzen die Gliederungsübersicht (Ü)
[ Index ]Lädt das Stichwortverzeichnis zu einem Gesetz
 
 
Farbcode-Hintergrund
 Hintergrund-Auswahlmenü (leicht grau)
 geltender Gesetzestext (weiß)
 demnächst außer  Kraft tretender Text (grau)
 demnächst in Kraft tretender Text (leicht grün)
 zeitlich begrenzt geltender Text (leicht blau)
 nicht mehr geltender Text (schwarz mit weißer Schrift)
 
 
Links
blaue Schrift = Link.
Durch einen Tip darauf wird die verwiesene Stelle ins Nebenfenster geladen
§ 1 Abs.7 BauGB...die verwiesene Stelle wird satzgenau ins Nebenfenster geladen.
Abfälle im S...Rechtsbegriff, der mit der gesetzlichen Definition verlinkt ist.
(aF)Link zur einer amtlichen Fußnote.
(F)Link zu allen Fußnote eines Paragraphen.
(1) (2) ...Link zu den konkreten Änderungsnachweisen einer Änderungsstelle.
(OW)Link zur Rechtsgrundlage eines OWiG-Tatbestandes
(Strafe)Link zur Rechtsgrundlage eines Straftatbestandes
(R)Link zu Rechtsprechungsnachweisen, die teilweise mit Originalurteil im Internet verlinkt sind.
(A)Link zu einer persönlichen Anmerkungen des Verfassers.
(f)zu einer Ungereimtheit oder einem Fehler im Gesetzestext.
 [ RsprS ] lädt die Rechtsprechungshinweise ins Nebenfenster
 [ Motive ]  lädt die Motive zu einem Paragraphen einer Vorschrift ins Nebenfenster
 
 
Links in Rechtsprechungsübersichten
Ein Mausklick auf 
 06.001 lädt die Leitsätze zu dem Urteil ins Nebenfenster (erste beiden Ziffern = Jahreszahl der Entscheidung)
T-06-001lädt einen Textauszug des Urteils ins Nebenfenster
(Li) + www.BVerfG.de läden den Volltext des Urteil aus dem Internet in ein neues Fenster. Durch schließen des Fensters kann wieder zur Auswahl zurückgekehrt werden.
(Li) + www.dfr/BVerfG.de läden den Volltext des Urteils aus der Fallsammlung "Deutsches Fallrecht" aus dem Internet in ein neues Fenster. Durch schließen des Fensters kann wieder zur Auswahl zurückgekehrt werden.
Abs.39springt zum Absatz 39 eines Textauszuges


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