1998   (4)  
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98.091 Postkuvert
 
  • OVG Saarl, B, 16.06.98, - 1_W_2/98 -

  • SKZ_98,241 (L)

  • VwGO_§_ 74, VwGO_§_60

 

Erfolgt die Zustellung eines Widerspruchsbescheides per Postzustellungsurkunde, so verletzt der mit der Klageerhebung beauftragte Rechtsanwalt die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten, wenn er den Ablauf der Klagefrist allein auf der Grundlage des vom Büropersonal aufgebrachten Eingangsstempels berechnet, ohne Nachforschungen nach dem Verbleib des Postkuverts anzustellen, das ihm nicht mit den Handakten vorgelegt wurde.

§§§


98.092 Berufungszulassung
 
  • OVG Saarl, B, 16.06.98, - 9_Q_49/97 -

  • SKZ_98,253 (L)

  • AsylVfG_§_78

 

Die Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, erfordert nach § 78 Abs.4 Satz 4 AsylVfG, daß sie gewissen Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit genügt. Die bloße Behauptung eines Verfahrensmangels reicht insoweit nicht aus. Es ist nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts bei der Geltendmachung eines Verfahrensmangels aus einer Reihe von ohne Bezug auf diesen Zulassungsgrund erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung diejenige Darlegung herauszusuchen, die einen der möglichen Verfahrensverstöße betreffen könnte und möglicherweise zu tragen geeignet wäre.

§§§


98.093 BauGB-MaßnG-Fortgeltung
 
  • OVG Saarl, B, 17.06.98, - 2_W_ 2/98 -

  • SKZ_98,247 (L)

  • BauGB-MG_§_10; BauGB_§_212a, BauGB_§_233, BauGB_§_243; BauNVO_§_13

 

1) Für Baugenehmigungen, die ein überwiegend Wohnzwecken dienendes Bauvorhaben zum Gegenstand haben und noch im Jahre 1997, das heißt vor Inkrafttreten des BauROG 1998 und damit auch vor Außerkrafttreten des BauGB-Maßnahmen am 1.1.1998 durch Bekanntgabe wirksam geworden sind, gilt gemäß den §§ 243 Abs.1, 233 Abs.1 BauGB in der Fassung des BauROG 1998 die Regelung des § 10 Abs.2 BauGB-MaßnahmenG fort (im Anschluß an Decker, Zum Verhältnis von § 10 BauGB-MaßnahmenG zu § 212a BauGB, BauR_1998,387).

 

2) Zur quantitativen Begrenzung von Räumen für freiberufliche Tätigkeit (hier: Arztpraxen) in Wohngebäuden in einem allgemeinen Wohngebiet.

§§§


98.094 Beschwerdezulassung
 
  • OVG Saarl, B, 19.06.98, - 9_5_11/98 -

  • SKZ_98,241 (L)

  • VwGO_§_124, VwGO_§_146 Abs.5

 

Die Darlegungen der Gründe im Sinne von § 146 Abs.5 Satz 3 VwGO, aus denen eine Beschwerde zuzulassen ist, erfordert gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit. Diesen Anforderungen genügt eine Antragsbegründung dann nicht, wenn sie keine Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes erkennen läßt.

§§§


98.095 Kroate
 
  • OVG Saarl, B, 19.06.98, - 9_5_11/98 -

  • SKZ_98,253 (L)

  • AuslG_§_53; VwGO_§_117 Abs.2 Nr.5

 

1) Festzustellende Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen - hier kroatischen Volkszugehörigen und serbischen Volkszugehörigen aus Bosnien-Herzegowina - rechtfertigen die Annahme einer Gefährdung bei Rückkehr für einen Kroaten, ohne daß dessen Person in Zusammenhang mit derartigen Ausschreitungen steht, nicht.

 

2) Zur Frage der Gefährdung eines Angehörigen der Polizei des früheren Jugoslawien bei Rückkehr nach Bosnien Herzegowina (hier verneint).

 

3) Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist dann gegeben, wenn das erstinstanzliche Gericht wesentliches Vorbringen übergeht oder wenn die nach § 117 Abs.2 Nr.5 VwGO erforderliche Begründung vollkommen fehlt oder ganz und gar unzureichend ist. Eine knappe Begründung schadet dann nicht, wenn die Entscheidungsfindung für die Beteiligten erkennbar bleibt.

§§§


98.096 Depression
 
  • OVG Saarl, U, 23.06.98, - 8_R_40/95 -

  • SKZ_98,250 (L)

  • GG_Art.12 GG; ÄApPO_§_18

 

Einzelfall eines nicht unverzüglichen Prüfungsrücktritts bei Geltendmachung einer Depression.

§§§


98.097 Vollgeschoßfestsetzung
 
  • OVG Saarl, B, 24.06.98, - 2_5_13/98 -

  • SKZ_98,248 (L)

  • VwGO_§_ 86, VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2; BauGB_§_9, BauGB_§_31 Abs.2; BauNVO_§_15, BauNVO_§_16

 

1) In einem lediglich auf die summarische Würdigung der Sach- und Rechtslage ausgerichteten Antragsverfahren nach den §§ 80a Abs.1 Nr.2, Abs.3, 80 Abs.5 VwGO ist das Verwaltungsgericht nicht gehalten, eine umfassende Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und in diesem Zusammenhang Ermittlungen dahin anzustellen, ob Unterlagen existieren, die Aufschlüsse über die planerischen Festsetzungen zugrunde liegende Motivation des Satzungsgebers geben. Das gilt um so mehr, wenn das Antragstellervorbringen keinen dahingehenden Anstoß bietet.

 

2) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einer im Bebauungsplan vorgenommenen Begrenzung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse drittschützende Wirkung zukommen kann (hier verneint für eine Festsetzung, die regelmäßig ein Vollgeschoß erlaubt, aber für Fälle, in denen "sich durch topographische Situation ein zweites Vollgeschoß ergibt" zwei Vollgeschosse zuläßt).

 

3) Nachbarliche Ansprüche auf Erhaltung des Gebietscharakters, die die Abwehr eines Bauvorhabens unabhängig von einer individuellen Betroffenheit ermöglichen, sind nur für den Fall einer Verletzung von unmittelbar drittschützend wirkenden Festsetzungen anerkannt. Gegen die Zulassung einer Abweichung von einer solchen Festsetzung kann sich ein Nachbar bereits dann erfolgreich zur Wehr setzen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 31 Abs.2 BauGB objektiv-rechtlich nicht erfüllt sind.

 

4) Eine angebliche Wertminderung eines Nachbaranwesens ist kein Grund, der dessen Eigentümer - unabhängig von einer Betroffenheit durch objektiv als unzumutbar zu qualifizierende Einwirkungen - Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben vermittelt.

§§§


98.098 Schulsachkostenbeiträge
 
  • VG Saarl, U, 24.06.98, - 1_K_167/95 -

  • SKZ_99,73 -75

  • VwGO_§_43 Abs.2 S.1, VwGO_§_111 S.1; SchoG_§_48; SchulsachkostenVO_§_6 Abs.2 +4

 

1) Die am Erstattungsverfahren hinsichtlich der Schulsachkostenbeiträge beteiligten Kommunen stehen nicht im Überordnungs- und Unterordnungsverhältnis, sondern sind einander gleichgeordnete öffentliche Körperschaften. Dies kommt auch in dem Wortlaut der SchulkostenVO zum Ausdruck, die die für eine Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsakten üblichen Begriffe wie "Erhebung" (durch Bescheid) oder "Zustellung des Beitragsbescheides" gerade vermeidet.

 

2) Bei der Untersuchung der Frage, was im Zusammenhang mit der Soll-Vorschrift des § 6 Abs.2 SchulsachkostenVO als atypischer Ausnahmefall gewertet werden kann und deshalb eine Ausnahme von der Einhaltung der dort normierten Zwei-Monats-Frist rechtfertigt, sind von vornherein diejenigen Umstände bzw Erschwernisse außer Acht zu lassen, die bereits der Verordnungsgeber berücksichtigen musste oder die von der beitragsberechtigten Körperschaft selbst zu vertreten sind.

§§§


98.099 Kleingärten
 
  • OVG Saarl, B, 25.06.98, - 2_W_3/98 -

  • SKZ_00,198 -99 = SKZ_98,248 (L)

  • BauGBMG_§_10; BauGB_§_9, BauGB_§_233, BauGB_§_243 BauGB, (60) BBauG _§_9 Abs.1 Nr.8; BauGB_§_9 Abs.1 Nr.15; (88) LBO_§_62

 

1) Für Wohnbaugenehmigungen, die noch im Jahre 1997 und damit vor Inkrafttreten des BauROG 1988 und Außerkrafttreten des BauGB-MaßnahmenG am 1.1.1998 durch Bekanntgabe wirksam geworden sind, gilt § 10 Abs.2 BauGB-MaßnahmenG in Anwendung der Überleitungsregelungen der §§ 243 Abs.1, 233 Abs.1 Satz 1 BauGB fort.

 

2) Setzt ein Bebauungsplan durch Baulinien und Baugrenzen überbaubare Grundstücksflächen für im Zeitpunkt der Planaufstellung bereits vorhandene Wohnblöcke und eine weitere gleichartige Anlage sowie für zugehörige Garagenanlagen fest und weist er das dazwischen liegende Gelände als private Grünfläche mit dem Zusatz "Kleingärten" aus, so kann diese - hier vor gesetzlicher Definition des Begriffs "Kleingarten" durch § 1 Bundeskleingartengesetz erfolgte - Konkretisierung dahin verstanden werden, daß der Satzungsgeber der Grünflächenausweisung eine Ausgleichs- und Erholungsfunktion gerade in bezug auf die benachbarte verdichtete Wohnbebauung zugewiesen und die betreffende Festsetzung insoweit drittschützend ausgestattet hat.

§§§


98.100 Löschungsanzeige
 
  • OVG Saarl, B, 30.06.98, - 8_R_9/97 -

  • SKZ_98,251 (L)

  • HandwO_§_13 Abs.3; EWG-HandwerkVO_§_1

 

1) Bei der Löschungsanzeige nach § 13 Abs.3 HWO beschränkt sich die Prüfungspflicht der Handwerkskammer auf die formellen Löschungsvoraussetzungen.

 

2) § 1 Der EWG-HandwerkVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

§§§


98.101 Nachträgliche Legalisierung
 
  • OVG Saarl, U, 30.06.98, - 2_R_2/97 -

  • SKZ_98,249 (L)

  • (96) LBO_§_76, LBO_§_77

 

1) Die isolierte Zulassung der Nutzung einer ungenehmigten und gemäß bestandskräftiger behördlicher Anordnung zu beseitigenden baulichen Anlage kann nicht rechtmäßiger Inhalt einer Baugenehmigung sein.

 

2) Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Erteilung eines die planungsrechtliche Zulässigkeit aussprechenden Vorbescheides, wenn die betreffende Anlage bereits verwirklicht ist, es mithin nur noch um ihre nachträgliche Legalisierung und Sicherung gegenüber einem behördlichen Beseitigungsverlangen geht, was nur über die Erteilung einer Baugenehmigung erreicht werden kann. Ob Ausnahmen anzuerkennen sind, zum Beispiel wenn ein Bauwerber eine zur Beseitigung anstehende Anlage gegebenenfalls unter Umgestaltung und Erweiterung einer neuen Nutzung zuführen will und vor Durchführung einer aufwendigen Detailplanung eine Aussage über die planungsrechtliche Zulässigkeit seines Vorhabens erstrebt, bleibt offen.

§§§


98.102 Fortswirtschaftl-Betrieb
 
  • OVG Saarl, U, 30.06.98, - 2_R_2/97 -

  • SKZ_98,248 (L)

  • BauGB_§_35 Abs.1 Nr.1

 

Ein Betrieb, der sich mit Holzeinschlag, Holzhandel, Zaun-, Wildgatter- und Wegebau sowie mit der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen befaßt, ist kein forstwirtschaftlicher Betrieb im Sinne von § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB (im Anschluß an Senatsurteil vom 07.11.1995 - 2_R_17/94 - und die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.1996 - 4_B_20/96 -).

§§§


98.103 Ausweisung-Erwerbsunzucht
 
  • OVG Saarl, B, 01.07.98, - 9_W_1/98 -

  • SKZ_99,125-77

  • VwGO_§_80 Abs.5; VwVfG_§_37 Abs.1, AuslG_§_5, AuslG_§_8, AuslG_§_15, AuslG_§_23, AuslG_§_45, AuslG_§_46 Nr.3, AuslG_§_72; GG_Art.6 Abs.1 B

 

1) Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines, Verwaltungsaktes im Sinne von § 37 Abs.1 VwVfG (hier: Ausweisung).

 

2) Für den Ausweisungstatbestand des § 46 Nr.3 AuslG gilt, daß die Erwerbsunzucht für sich allein keinen Ausweisungstatbestand im Sinne dieser Vorschrift darstellt, sondern insoweit ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung vorliegen muß, der sich auf diese Tätigkeit bezieht.

 

3) Alleine die Ausübung der Erwerbsunzucht durch eine Ausländerin, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und sich deshalb auf den Schutz des Art.6 Abs.1 GG berufen kann, begründet kein vorrangiges öffentliches Interesse an dem Vollzug eines ausländerrechtlichen Bescheides im Sinne von § 80 Abs.5 VwGO.

§§§


98.104 Darlegungsanforderungen
 
  • OVG Saarl, B, 06.07.98, - 9_Q_97/98 -

  • SKZ_99,125-78

  • AsylVfG_§_78 Abs.4 S.2-4, AsylVfG_§_78 Abs.3

 

1) Entsprechend den Darlegungsanforderungen aus § 78 Abs.4 Sätze 2 und 4 AsylVfG sind innerhalb der Rechtsmittelfrist in dem Antrag auf Zulassung der Berufung die Gründe, aus denen die Zulassung erfolgen soll, darzulegen und dazu bei Berufung auf einen oder mehrere der in § 78 Abs.3 AsylVfG aufgeführten Zulassungsgründe hinaus näher auszuführen, weshalb der jeweilige Grund im konkreten Fall für gegeben erachtet wird.

 

2) Es ist regelmäßig nicht Aufgabe des über den Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug auf einen konkreten Zulassungsrund erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegungen herauszusuchen, die einen der möglichen Zulassungsgründe betreffen könnten oder möglicherweise zu tragen geeignet wären.

§§§


98.105 Grenzgarage
 
  • OVG Saarl, B, 10.07.98, - 2_Q_5/98 -

  • SKZ_99,120-51

  • (96) LBO_§_7 Abs.3 S.1 Nr.1, LBO_§_73, LBO_§_88

 

1) Eine behördliche Handhabung, die dahin geht, gewissermaßen als Zwischenregelung die Nutzung einer rechtswidrigen Anlage bis zu deren gleichfalls angeordneter Beseitigung zu unterbinden, ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu vereinbaren.

 

2) Eine Grenzgarage, die die nach § 7 Abs.3 Satz 1 Nr.1, Sätze 2-4 LBO 1996 zulässigen Abmessungen für derartige Bauten überschreitet, stellt gegenüber einer nach diesen Bestimmungen begünstigten Grenzgarage kein bloßes "mehr", sondern ein "aliud" dar und ist abstandsflächenrechtlich so zu behandeln wie jedes andere Gebäude auch.

 

3) Erweist sich eine Grenzgarage als unzulässig, weil sie die maximal zulässigen Abmessungen für derartige Gebäude überschreitet, so gilt Gleiches für ihre Nutzung, da die bauliche Anlage und die durch ihre Nutzung bestimmte Funktion rechtlich eine Einheit bilden.

 

4) Zum Nachbaranspruch auf Unterbindung der Nutzung einer rechtswidrigen Grenzgarage.

§§§


98.106 UBA-Einschreiten
 
  • OVG Saarl, B, 10.07.98, - 2_Q_6/98 -

  • SKZ_99,120-50

  • (96) LBO_§_7, LBO_§_61, LBO_§_88; VwGO_§_88

 

Bei der Entscheidung über einen Verpflichtungsantrag, mit dem Nachbarn ein bauaufsichtliches Einschreiten zur Ausräumung eines von ihnen näher beschriebenen Rechtsverstoßes einer baulichen Anlage erstreben, muß das Gericht die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten berücksichtigen, die die bauaufsichtsbehördlichen Einschreitenstatbestände der Behörde setzen. Danach ist die Behörde weder ermächtigt, ein Baugebot, etwa die Herstellung eines Gebäudes entsprechend einer genehmigten Planvorlage, auszusprechen noch einen Teilabbruch zu fordern, der, weil der Bauherr nicht verpflichtet ist, ein genehmigtes Gebäude auch herzustellen, zum Entstehen eines nicht baurechtskonformen "Torsos" führen könnte (hier: unzulässig hohe Grenzgarage).

§§§


98.107 Umzugskostenzusage
 
  • OVG Saarl, B, 10.07.98, - 1_Y_6/98 -

  • SKZ_99,130-103

  • GKG_§_13 Abs.1 S.2

 

Der Streitwert in Verfahren, in denen über die Erteilung einer Umzugskostenzusage gestritten wird, ist in der Regel nach § 13 Abs.1 Satz 2 GKG zu bestimmen.

§§§


98.108 Unterzeichnung Bauvorlage
 
  • OVG Saarl, B, 10.07.98, - 2_Q_15/98 -

  • SKZ_99,120-49

  • (96) LBO_§_73; BGB_§_242

 

1) Ein durch nachbarliches Verhalten erzeugtes Vertrauen des Bauherrn, eine ihm bauaufsichtsbehördlich genehmigte Grenzgarage werde vom Nachbarn hingenommen, wird jedenfalls dann nicht bestätigt, wenn nicht die genehmigte Garage ins Werk gesetzt, sondern ein nach Höhe, Grundfläche und Standort von der Genehmigung abweichendes Bauwerk errichtet wird. In diesem Falle fehlt es an einer Vertrauensbetätigung als Voraussetzung der Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte.

 

2) Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit eines Verzichtes auf die Geltendmachung nachbarlicher Abwehrrechte durch Unterzeichnung von Bauvorlagen.

§§§


98.109 Pflegegeld
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.98, - 8_X_1/98 -

  • SKZ_99,119-42

  • BSHG_§_69; SGB-I_§_58

 

Der Anspruch auf das sozialhilferechtliche Pflegegeld ist grundsätzlich nicht vererblich mit der Ausnahme, daß wegen säumigen Verhaltens der Behörde beziehungsweise Antragsablehnung der Bedarf mittels eines Überbrückungsdarlehens eines Dritten gedeckt wurde und hierdurch eine Nachlaßverbindlichkeit entstanden ist.

§§§


98.110 5%-Sperrklausel
 
  • OVG Saarl, U, 14.07.98, - Lv_4/978 -

  • SKZ_99,184 -90

  • GG_Art.28 Abs.1 S.2; SVerf_Art.12, SVerf_Art.60 Abs.1, SVerf_Art.61 Abs.1; KWG_§_41 Abs.1, KWG_§_51, KWG_§_58, KWG_§_67

 

LF 1) Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Beschränkung der Gleichheit des Erfolgswertes der bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen sei zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften erforderlich, ist auch gegenwärtig nicht zu beanstanden.

 

LF 2) Weder die Einführung der unmittelbaren Wahl von Bürgermeistern, Landräten und des Stadtverbandspräsidenten durch das Gesetz Nr.1334 vom 11.Mai 1994 noch die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid durch das Gesetz Nr.1386 vom 23.April 1997 hat zu einer ins Gewicht fallenden Veränderung der Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften geführt. Den Räten in den Gemeinden, Kreisen und dem Stadtverband verbleibt auch nach diesen Änderungen des saarländischen Kommunalverfassungsrechts eine Vielzahl wesentlicher, für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft notwendiger Zuständigkeiten.

 

LF 3) Es ist nicht auszuschließen, daß Störungen der Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Selbstverwaltung durch eine übermäßige Zersplitterung bei Fehlen einer Sperrklausel eintreten können. Angesichts der von dem Gesetzgeber bestimmten Größe der kommunalen Volksvertretungen im Saarland erlauben - anders als in anderen Bundesländern - vergleichsweise wenige gültige Stimmen, einen Sitz zu erringen. Die Zahlen bewegen sich zwischen rund 140 in der kleinsten und rund 1400 gültigen Stimmen in der größten saarländischen Gemeinde und liegen meist um 200. Je nach den in einer Gemeinde auch unvorhergesehen auftretenden Interessengegensätzen im Vorfeld einer Kommunalwahl kann es daher sehr rasch zu einer politischen Zersplitterung der Räte kommen, die einer gemeinwohlverträglichen Arbeit der kommunalen Volksvertretung abträglich sein kann.

§§§


98.111 Ortsrat
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.98, - 1_V_18/98 -

  • SKZ_99,124-70

  • KSVG_§_73 Abs.3 S.3 Nr.1

 

Die in § 73 Abs.3 Satz 3 Nr.1 KSVG für Schulen statuierte Ausnahme von der Entscheidungskompetenz des Ortsrates greift auch ein, wenn eine gemeindliche Einrichtung nur teilweise schulischen Zwecken dient.

§§§


98.112 PC-Anschaffung
 
  • OVG Saarl, B, 16.07.98, - 1_Q_72/98 -

  • SKZ_99,117-25

  • SVG_§_5, SVG_§_5a

 

Der Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Tragung der Kosten einer Fachausbildung nach den §§ 5, 5a SVG ist auf das zur Erreichung des Ausbildungsziels unabweisbar Notwendige beschränkt, wobei von einer ordnungsgemäßen sachlichen Ausstattung der Ausbildungsstätte auszugehen ist (hier: private Anschaffung eines Personal-Computers).

§§§


98.113 Spätgeborener
 
  • OVG Saarl, U, 16.07.98, - 8_R_2/96 -

  • SKZ_99,125-76

  • (aF) BVFG_§_6

 

Einzelfall der Anerkennung einer Vertriebenen (sog Spätgeborene).

§§§


98.114 Türkei-Leserbriefe
 
  • OVG Saarl, B, 17.07.98, - 9_Q_57/97 -

  • SKZ_99,126-80

  • AsylVfG_§_78

 

Die Frage ob eine Gefährdung bei Rückkehr naher Angehöriger in die Türkei besteht, wenn der Ehemann beziehungsweise Vater in der in der Türkei verbotenen Zeitung "Özgür Politika" Leserbriefe veröffentlicht hat, die mit Sicherheit Beobachtungsobjekte der türkischen Sicherheitskräfte sind, und er weitere Aktivitäten für einen kurdischen Alevitenverein in der Bundesrepublik Deutschland entfaltet hat, kann allein nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls einer Entscheidung zugeführt werden, ohne daß eine diesbezüglich getroffene Bewertung des Verwaltungsgerichts die Zulassung wegen Divergenz im Sinne von § 78 Abs.3 Nr.2 AsylVfG im Hinblick auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats zur Sippenhaftgefährdung kurdischer Volkszugehöriger aus der Türkei rechtfertigt.

§§§


98.115 Sri Lanka-Tamilen
 
  • OVG Saarl, U, 17.07.98, - 1_R_230/96 -

  • SKZ_99,126-84

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51

 

Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach für sogenannte unauffällige Tamilen heute und für die absehbare Zukunft im Großraum Colombo eine inländische Fluchtalternative besteht. Als nicht "unauffällig" im Sinne dieser Rechtsprechung gelten weiter solche Tamilen, die wegen eines individualisierten LTTE-Verdachts oder wegen erheblicher allgemeiner Kriminalität von den srilankischen Sicherheitskräften gesucht werden (Fortführung der Entscheidung vom 07.05.96 - ua 1_R_213/96 -).

§§§


98.116 Betonplatte-Aufkantung
 
  • OLG Saarl, U, 21.07.98, - 4_U_886/97 -

  • OLG-RepKo_98,404

  • BGB_§_839 Abs.1; GG_Art.34; SStrG_§_9

 

Eine Amtshaftung der Gemeinde wegen Verletzung der ihr hinsichtlich der öffentlichen Straßen und Plätze obliegenden Verkehrssicherungspflicht greift nicht bereits beim Sturz einer Fußgängerin infolge der Aufkantung einer auf einem öffentlichen Platz verlegten Betonplatte.

§§§


98.117 Exilpolitische-Veranstaltung
 
  • OVG Saarl, B, 22.07.98, - 9_Q_117/98 -

  • SKZ_99,126-81

  • AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.1

 

Die Verwertung des Charakters einer exilpolitischen Veranstaltung, an der der asylsuchende Ausländer teilgenommen hat, unterliegt der Einzelfallbeurteilung, ohne daß sich insoweit eine Frage stellen würde, die grundsätzlicher Klärung zugeführt werden könnte und die Zulassung der Berufung nach § 78 Abs.3 Nr.1 AsylVfG rechtfertigte.

§§§


98.118 Benennung-Zulassungsgründe
 
  • OVG Saarl, B, 22.07.98, - 2_V_17/98 -

  • SKZ_99,116-18

  • VwGO_§_67, VwGO_§_124 Abs.2; VwGO_§_146 Abs.4, VwGO_§_146 Abs.5 S.3

 

1) Über die Benennung eines Zulassungsgrundes (§§ 146 Abs.4, 124 Abs.2 VwGO) hinaus hat der Antragsteller die behauptete grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 146 Abs.5 Satz 3 VwGO darzulegen.

 

2) Die Darlegung der Gründe erfordert gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit. Fehlt es daran, ist der Zulassungsantrag unzulässig. Diesen Anforderungen genügt eine Antragsbegründung nicht, die keine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt oder sonstigen Bevollmächtigten im Sinne von § 67 Abs.1 VwGO, der sie unterzeichnet hat, erkennen läßt.

§§§


98.119 Gerichtlicher Vergleich
 
  • OVG Saarl, B, 22.07.98, - 1_Q_131/98 -

  • SKZ_99,113-1

  • VwGO_§_54, VwGO_§_106, VwGO_§_124 VwGO

 

1) Schließen Prozeßbeteiligte zur Beilegung eines bestimmten Streits einen gerichtlichen Vergleich, so bestimmen sich die Rechtsbeziehungen zwischen ihnen in bezug auf das zuvor Streitige allein nach diesem Vergleich; zur Auslegung dieses Vergleichs kann weder beitragen, was einem Beteiligten ohne den Vergleich zugestanden hätte, noch, was vor der von Anfang an beabsichtigten gerichtlichen Protokollierung des Vergleichs - angeblich - an (Teil-)Einigung erzielt worden war.

 

2) Zur Frage eines Verfahrensfehlers, wenn das Verwaltungsgericht, obwohl ein Befangenheitsantrag gegen einen bestimmten Richter zu erwarten war, unter Mitwirkung dieses Richters zur Sache entscheidet.

§§§


98.120 Prüfungsanmeldung-Interne
 
  • VG Saarl, B, 23.07.98, - 1_F_73/98 -

  • NJW_98,3221 = NVwZ_98,1327 (L)

  • GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.12 Abs.1;

 

LF: Zur Wirksamkeit einer von einer Hochschule ermöglichten Anmeldung zu einer Diplomprüfung über das Internet.

§§§


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§§§