1992   (5)  
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92.121 Sippenhaft
 
  • OVG Saarl, E, 12.08.92, - 9_R_250/91 -

  • Juris

  • GG_Art.16 Abs.2 S.2, VwGO_§_81

 

Zum Erfordernis der Schriftform der Klage (Unterzeichnung) und Anwendung von Sippenhaft im Libanon auf eine libanesische Staatsangehörige im Hinblick auf ihren palästinensischen Ehemann (Einzelfall).

§§§


92.122 Palästinenser
 
  • OVG Saarl, E, 12.08.92, - 9_R_252/91 -

  • Juris

  • GG_Art.16 Abs.2 S.2

 

Zur Verfolgungssituation staatenloser Palästinenser im Libanon. Eine Gruppenverfolgung ist derzeit zu verneinen. Eine allgemeine Einreiseverbotspraxis gegenüber früher im Libanon ansässigen Palästinensern ist nicht festzustellen. Einzelfallbetrachtung zur Frage der

§§§


92.123 Geländeeinschnitte
 
  • OVG Saarl, B, 18.08.92, - 2_R_30/90 -

  • SKZ_93,103/12 (L)

  • BauGB_§_34, BauGB_§_35 BauGB

 

1) Flächen, die sich an ein zur Ortslage gehörendes Gebäude anschließen und ihm dienen, können durch ihre bebauungsakzessorische Funktion in den Innenbereich "hineingezogen" werden.

 

2) Natürliche Geländeeinschnitte bieten sich als Tiefenbegrenzung solcher Flächen an. Das setzt aber voraus, daß die von der Bebauung geprägte Nutzung tatsächlich so weit reicht.

 

3) Im übrigen ist die Abgrenzung zum Außenbereich aufgrund des Gesamtbildes der Örtlichkeit vorzunehmen.

 

4) Offene Obstwiesen weisen keine besondere Affinität zur Wohnnutzung auf.

§§§


92.124 Abfallbesitz
 
  • OVG Saarl, B, 21.08.92, - 8_W_88/92 -

  • SKZ_92,264 -266

  • AGVwGO_§_18; AbfG_§_1 Abs.1, AbfG_§_3, AbfG_§_4; SAbfG_§_11

 

LB 1) Das Abfallrecht knüpft die abfallrechtlichen Pflichten des einzelnen nicht an die üblichen Kategorien des Zustands- oder Handlungsstörers, sondern allein an den Abfallbesitz.

 

LB 2) Der abfallrechtliche Besitzbegriff ist nicht identisch mit dem zivilrechtlichen Besitzbegriff. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Sachherrschaft; ein Besitzbegründungswille ist nicht erforderlich. (im Anschluß an BVerwG in stRspr vgl Urt vom 19.01.89 7_C_82.87, Buchholz_451.22_AbfG_Nr.31 mwN, ebenso BGH, Urt v 14.03.85 - 3_ZR_12/84 - UPR_85,240 ).

 

LB 3) Zum Vollzug einer Beseitigungsanordnung betreffend Sonderabfall ( Kaltreiniger ) im Wege der Überlassung zur Entsorgung an die Sonderabfallentsorgung Saar GmbH ( SES ) an den Sonderabfallbesitzer, bedarf es keiner Duldungsanordnung gegenüber dem Abfalleigentümer.

 

LB 4) Ist die Frage der Erforderlichkeit der Ersatzvornahme strittig und wendet sich der Verfügungsadressat im Kern nur gegen die Kostenpflicht der Entsorgung, ist eine Aussetzung der Ersatzvornahme zur Wahrung des vorläufigen Rechtsschutzes nicht erforderlich. Das öffentliche Interesse an der Entsorgung hat Vorrang, da den schutzwürdigen Interessen des Antragstellers noch im Hauptsacheverfahren Rechnung getragen werden kann.

§§§


92.125 Arbeitslosenhilfe
 
  • VG Saarl, E, 24.08.92, - 4_F_108/92 -

  • Juris

  • SGB-X_§_104 Abs.1, SGB-X_§_107 Abs.1

 

1) Der Sozialhilfeempfänger hat keinen Anspruch auf Freigabe der durch den Sozialhilfeträger zu Unrecht im Erstattungswege gemäß § 104 SGB X (SGB 10) vom Arbeitsamt vereinnahmten, dem Hilfeempfänger zustehenden Arbeitslosenhilfenachzahlung.

 

2) Die Rückabwicklung fehlgeschlagener Erstattung nach § 104 Abs.1 SGB X erfolgt ausschließlich zwischen den Sozialleistungsträgern; der Hilfeempfänger ist darauf beschränkt, seinen Anspruch gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger durchzusetzen (Rückabwicklung übers Dreieck).

 

3) Der Gesetzgeber hat bei Schaffung der am 01.07.83 in Kraft getretenen Erstattungsregelungen der § 102 ff SGB X bewußt nicht den auf behördliches Ermessen hinsichtlich der Geltendmachung des Anspruchs hindeutenden Wortlaut des § 1531 RVO aF übernommen, aus dem hergeleitet wurde, daß der erstattungsberechtigte Sozialleistungsträger über einen Antrag des Berechtigten, die erhaltene Erstattungsleistung (teilweise) freizugeben, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hatte (im Anschluß an BVerwG Urteil vom 18.10.90 - 5_C_51/86 - BVerwGE_87,31 = NVwZ_91,536 = FEVS_41,309).

§§§


92.126 Personalratsmitglied
 
  • OVG Saarl, B, 25.08.92, - 1_W_44/92 -

  • SKZ_93,41 -43 = SKZ_93,106/39 (L) = NVwZ-RR_93,310 -311 = ZBR_93,130 (L) = ZfPR_93,204 (L) = RiA_93,208 -210

  • GG_Art.33; SBG_§_9 SBG; SPersVG_§_45

 

1) Leistung und Eignung eines vom Dienst freigestellten Mitglieds des Personalrats sind für die Beförderungsauswahl durch Fortschreiben seiner letzten dienstlichen Beurteilung nach Maßgabe der Entwicklung vergleichbarer Beamter zu ermitteln.

 

2) Hat das freigestellte Mitglied des Personalrats seit seiner letzten dienstlichen Beurteilung während eines ins Gewicht fallenden Zeitraums Dienst geleistet, sind seine dabei deutlich gewordene Leistung und Eignung im Rahmen der Fortschreibung angemessen zu berücksichtigen.

§§§


92.127 Anschlußrechtsmittel
 
  • OVG Saarl, B, 25.08.92, - 1_W_44/92 -

  • SKZ_93,108/57 (L)

  • VwGO_§_127

 

Ein Anschlußrechtsmittel liegt nur vor, wenn der Gegner des Hauptrechtsmittels einen Gegenangriff gegen den Hauptrechtsmittelführer unternimmt; dagegen liegt keine Anschließung vor, wenn ein am Verfahren weiter Beteiligter mit seinem Rechtsmittel das Hauptrechtsmittel unterstützt.

§§§


92.128 Fahrtkostenerstattung
 
  • VG Saarl, E, 25.08.92, - 3_K_37/89 -

  • Juris

  • BRKG_§_23 Abs.3

 

Ein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten gemäß § 23 Abs.3 BRKG besteht nicht nur bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststätte, sondern analog auch für Fahrten aus einem besonderen dienstlichen Anlaß zwischen Wohnung und Dienstort zur Erledigung eines Dienstgeschäftes außerhalb der Dienststätte. Dies folgt aus dem beamtenrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und dem Fürsorgeprinzip, da der Anlaß für eine Fahrtkostenerstattung, nämlich den Beamten in bestimmten Grenzen von einer finanziellen Belastung freizustellen, die auf einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme beruht, ist im gleichen Maße bei Fahrten von der Wohnung zur Dienststätte wie bei Fahrten zum Dienstort außerhalb der Dienststätte gegeben.

§§§


92.129 Wohngeldeinkommen
 
  • OVG Saarl, B, 26.08.92, - 8_R_70/91 -

  • SKZ_93,105/31 (L)

  • BSHG_§_77

 

Wohngeldeinkommen ist - nur - auf den sozialhilferechtlichen Wohnbedarf anzurechnen.

§§§


92.130 Versetzung
 
  • OVG Saarl, B, 28.08.92, - 1_W_27/92 -

  • SKZ_93,106/34 (L)

  • BRRG_§_123 GG_Art.33 Abs.2

 

Die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mittels dienstherrnübergreifender Versetzung eines Beamten schafft zu Lasten der Mitbewerber vollendete Tatsachen.

§§§


92.131 Fraktionsloses Ratsmitglied
 
  • OVG Saarl, B, 02.09.92, - 1_W_35/92 -

  • SKZ_92,266 -270 = SKZ_93,102/3 (L)

  • KSVG_§_30 Abs.5, KSVG_§_34, KSVG_§_38

 

Dem fraktionslosen Mitglied eines saarländischen Gemeinderats, das bei der Besetzung der Ratsausschüsse unberücksichtigt geblieben ist, steht kein Rechtsanspruch auf Mitwirkung in einem Ausschuß zu.

§§§


92.132 Anbau
 
  • OVG Saarl, E, 02.09.92, - 2_R_17/91 -

  • Juris

  • (74) LBO_§_ 7 Abs.1 S.3, (88) LBO_§_ 6 Abs.1 S.2 Nr.2, LBO_§_ 6 Abs.1 S.3

 

1) Zur Frage der entsprechenden Anwendung von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr.2 LBO 1988 in Fällen, in denen - bei planungsrechtlich zulässiger Grenzbebauung - auf dem Nachbargrundstück bereits ein Grenzgebäude vorhanden ist.

 

2) Unter Anbau im Sinne von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr.2 und Satz 3 LBO 1988 ist ebenso wie nach § 7 Abs.2 Satz 3 LBO 1974 nur eine Grenzbebauung zu verstehen, die in ihrem Ausmaß dem bereits an der Grenze vorhandenen Baukörper in etwa entspricht.

 

3) Ein Baukörper, der die auf dem Nachbargrundstück vorhandene Grenzbebauung um 30 cm bis 40 cm in der Höhe überschreitet, ist kein Anbau im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 2 Nr.2, Satz 3 LBO 1988.

§§§


92.133 Konkurrentenklage
 
  • VG Saarl, E, 08.09.92, - 1_F_104/92 -

  • Juris

  • GG_Art.14 Abs.1; VwGO_§_80a, VwGO_§_80 Abs.5; GewO_§_24c Abs.1; TÜOrgV_§_6 Abs.3, TÜOrgV_§_7, (92) TÜOrgV_§_6, TÜOrgV_§_7 Abs.2

 

1) Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheids über die Anerkennung als technische Überwachungsorganisation kann mit dem Interesse der anerkannten Organisation an von Rechtsbehelfen ungestörter Tätigkeit im Rahmen von GewO § 24c Abs.1 begründet werden.

 

2) GewO § 24c Abs.1 dient allein dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr; er gibt einer anerkannten Überwachungsorganisation kein Abwehrrecht gegen die Zulassung weiterer technischer Überwachungsorganisationen.

 

3) Im Bereich der Gewerbeüberwachung ist eine technische Überwachungsorganisation ausschließlich öffentlich-rechtlich tätig. Eine Berufung auf GG Art 14 zur Abwehr der Zulassung einer weiteren Überwachungsorganisation kommt mangels Grundrechtsfähigkeit nicht in Betracht.

§§§


92.134 Planfeststellungsbeschluß
 
  • OVG Saarl, E, 09.09.92, - 1_W_52/92 -

  • NVwZ-RR_93,166 -167

  • GKG_§_13 Abs.1 S.1

 

Bei der Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses ist der volle Verkehrswert der vom Plan erfaßten Fläche der für die Wertbemessung maßgebliche Bedeutungsgesichtspunkt.

 

Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß wendet, um eine drohende Enteignung abzuwenden, und wenn der angegriffene Beschluß eine enteignungsrechtliche Vorwirkung besitzt.

§§§


92.135 Maßangaben
 
  • OVG Saarl, E, 11.09.92, - 2_W_15/92 -

  • Juris

  • LBO_§_6 Abs.2, LBO_§_7 Abs.1, LBO_§_42 Abs.7

 

Entscheidend für die Bestimmung des Genehmigungsinhaltes sind, da die verkleinerte Darstellung eines Vorhabens schon von der Natur der Sache her gewisse zeichnerische Ungenauigkeiten mit sich bringt, die im Plan enthaltenen Maßangaben.

§§§


92.136 Private Sonderschule
 
  • OVG Saarl, B, 11.09.92, - 8_W_87/92 -

  • SKZ_93,105/28 (L)

  • BSHG_§_40 Abs.1 Nr.3

 

Allein das andere pädagogische Konzept einer privaten Sonderschule rechtfertigt es nicht, ihr auf Kosten der Sozialhilfe den Vorzug vor einer vergleichbaren staatlichen Schule zu geben.

§§§


92.137 Fortbildungsveranstaltung
 
  • OVG Saarl, E, 14.09.92, - 4_W_2/91 -

  • PersR_93,336

  • BPersVG_§_68 Abs.2, BPersVG_§_75 Abs.3 Nr.7

 

1) Zum Informationsumfang bei der Mitbestimmung, bei der Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen (§ 75 Abs.3 Nr.7 BPersVG) bei richtlinienmäßig geregeltem Auswahlverfahren.

 

2) Zum Informationsanspruch des Personalrats gem BPersVG_§_68 Abs.2; hier: Ausrichtung nach der jeweils wahrzunehmenden Aufgabe.

 

3) Kein ordnungsgemäßes Mitbestimmungsverfahren, falls einem Zustimmungsantrag nicht alle notwendigen Unterlagen vollständig beigefügt werden.

§§§


92.138 Bestengrundsatz
 
  • OVG Saarl, B, 16.09.92, - 1_W_62/92 -

  • SKZ_93,106/40 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Ist ein Beamter bei der Beförderungsauswahl unter Verletzung des Bestengrundsatzes übergangen worden, hat er nicht im Wege der Folgenbeseitigung einen Anspruch darauf, daß ihm die nächstfreiwerdende Beförderungsstelle übertragen wird; vielmehr ist die neue Auswahl anhand des Leistungsprinzips zu treffen.

 

2) Dieselben Grundsätze gelten für die Entscheidung, welche Beamte zum Studium an der Fachhochschule für Verwaltung zugelassen werden.

§§§


92.139 Bereite Mittel
 
  • OVG Saarl, B, 17.09.92, - 8_W_83/92 -

  • SKZ_93,105/29 (L)

  • BSHG_§_76

 

Bei dem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt darf die Behörde nur Einkommen anspruchsmindernd anrechnen, das dem Hilfebedürftigen als "bereite Mittel" zur Verfügung steht; Einkommensabzüge zugunsten der Sozialhilfebehörde (Rückerstattungsbeträge) mindern die bereiten Mittel:

§§§


92.140 Vorhandene Bebauung
 
  • OVG Saarl, U, 22.09.92, - 2_R_11/91 -

  • SKZ_93,103/13 (L)

  • BauGB_§_34

 

1) Zur vorhandenen Bebauung, die die Eigenart der näheren Umgebung bestimmt, zählen nicht nur genehmigte Vorhaben, sondern auch formell illegale Anlagen und Nutzungen, es sei denn, das Verhalten der Behörde ergibt hinreichend deutlich, daß ihre Beseitigung absehbar ist.

 

2) Gibt die Behörde durch Erteilung der Baugenehmigung für ein Vorhaben (hier: Pferdestall) zu erkennen, daß sie nicht die Absicht hat, von Amts wegen gegen in der Umgebung vorhandene gleichartige Anlagen einzuschreiten, und haben auch die Nachbarn diese Nutzungen in der Umgebung über lange Jahre hingenommen, so kann nicht davon ausgegangen werden, daß mit der alsbaldigen Beseitigung zu rechnen ist.

 

3) Die Beeinträchtigungen durch eine Pferdehaltung auf einem Wohngrundstück können selbst in einer überwiegend mit Wohnhäusern bebauten Umgebung für die Nachbarn zumutbar sein, wenn die Umgebung auch ansonsten durch Großpferdehaltung auf Wohngrundstücken geprägt ist (hier: vier weitere Pferdeställe in unmittelbarer Nachbarschaft).

§§§


92.141 Waldrandbebauung
 
  • OVG Saarl, U, 22.09.92, - 2_R_3/91 -

  • SKZ_93,103/9 (L)

  • BauGB_§_9

 

Eine in einem Bebauungsplan getroffene Festsetzung, die die Bebaubarkeit eines sich entlang eines Waldrandes hinziehenden Geländestreifens von einer Ausnahmegenehmigung der Forstverwaltung abhängig macht, ist mit § 9 BBauG / BauGB nicht zu vereinbaren und deshalb unwirksam.

§§§


92.142 Ersatzvornahmefestsetzung
 
  • OVG Saarl, U, 22.09.92, - 2_R_42/91 -

  • SKZ_93,84 -85 = SKZ_93,108/60 (L)

  • SVwVG_§_21

 

1) Trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Ermächtigung begegnet die Festsetzung der Ersatzvornahme durch Verwaltungsakt unter dem Gesichtspunkt des Erfordernisses einer gesetzlichen Grundlage für belastende feststellende Verwaltungsakte keine rechtlichen Bedenken.

 

2) Die Behörden sind berechtigt, vor Durchführung der Ersatzvornahme den vorläufig veranschlagten Kostenbetrag einzuziehen.

§§§


92.143 Hähnchengrill
 
  • OVG Saarl, U, 22.09.92, - 2_R_8/92 -

  • SKZ_93,83 -84 = SKZ_93,104/17 (L) = BRS_54_Nr.141 = ZfS_93,360 = BauR_93,453 -454

  • (88) LBO_§_2 Abs.1 S.2 LBO

 

Wird ein Verkaufswagen, in dem Hähnchen gegrillt und verkauft werden, einmal wöchentlich ganztägig an ein und demselben Standort aufgestellt, so ist er als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs.1 Satz 2 LBO 1988 einzustuften.

§§§


92.144 Überversicherung
 
  • OVG Saarl, U, 23.09.92, - 1_R_94/91 -

  • SKZ_93,130 -132 = SKZ_93,107/47 (L) = ZBR_93,215 -216 = RiA_93,316 -318

  • BhVO_§_16 Abs.1 S.1

 

Ein Beamter, der - gemessen am Beihilfebemessungssatz - überversichert ist, seine Krankenversicherung aber nicht in Anspruch nimmt, weil er sich durch die Beitragsrückerstattung wegen leistungsfreien Verlaufs des Versicherungsvertrags finanziell besser stellt, hat Anspruch auf ungekürzte Beihilfe; § 16 Abs.1 S.1 BhV0 Saarland (= § 15 Abs.1 S.1 BhV-Bund) greift - auch nicht entsprechend - ein.

§§§


92.145 Grenzgarage
 
  • OVG Saarl, B, 28.09.92, - 2_R_39/91 -

  • SKZ_93,104/19 (L)

  • (88) LBO_§_7 Abs.4 S.1 Nr.1

 

Ein Nachbar kann die Errichtung einer den Anforderungen des § 7 Abs.4 Satz 1 Nr.1 , Sätze 2 und 3 LBO genügenden Grenzgarage an der Grenze zu seinem Grundstück auch dann nicht verhindern, wenn es sich bei dem Vorhaben um einen Ersatzbau für eine an einer anderen Grenze stehende Garage handelt, die auf der Grundlage einer objektiv rechtswidrigen Genehmigung in zusätzlichen Wohnraum umgewandelt werden soll.

§§§


92.146 Versetzung
 
  • OVG Saarl, B, 29.09.92, - 1_W_3/92 -

  • SKZ_93,107/48 (L)

  • SPersVG_§_ 80 Abs.11 Nr 3

 

Versetzt die oberste Dienstbehörde einen bei ihr beschäftigten Beamten zu einer nachgeordneten Dienststelle, so ist (auch) die Stufenvertretung als auf seiten der aufnehmenden Dienststelle zuständige Personalvertretung zu beteiligen.

§§§


92.147 Versetzung
 
  • OVG Saarl, E, 29.09.92, - 5_W_4/91 -

  • PersR_93,178 -181

  • PersVG_§_80 Abs.1 Buchst.a Nr.3, BPersVG_§_76 Abs.1 Nr.4

 

1) Die vom BVerwG bisher ausdrücklich offen gelassene Frage ob eine Versetzung auf seiten der aufzunehmenden Dienststelle bereits dann mitbestimmungspflichtig ist, wenn sie nicht gegen deren Willen bzw gegen den Willen der für sie entscheidenden obersten Dienstbehörde erfolgen kann, ist zu bejahen. (Vergleiche BVerwG, 06.11.87, 6_P_2/85, PersR_88,49).

 

2) Eine personalvertretungsrechtliche Betrachtungsweise des Versetzungsvorgangs spricht im Fall der ressortübergreifenden Versetzung dafür, einen Maßnahmecharakter auf seiten der aufnehmenden Dienststelle bereits unter dem Gesichtspunkt zu bejahen, daß die Versetzung nicht gegen deren Willen bzw gegen den Willen der für sie entscheidenden obersten Dienstbehörde erfolgen kann.

§§§


92.148 Zustimmungsverweigerung
 
  • OVG Saarl, B, 29.09.92, - 5_W_5/91 -

  • SKZ_93,107/49 (L) = PersR_93,336 (L)

  • SPersVG_§_80 Abs.2; BPersVG_§_77 Abs.2

 

Für die Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung zu einer Einstellung, die mit geringerer Eignung des Bewerbers begründet wird, gelten auch nach saarländischer Rechtslage die zu § 77 Abs.2 BPersVG entwickelten Grundsätze. Die Erweiterung des Zustimmungsverweigerungskatalogs nach § 80 Abs.2 SPersVG auf (sonstige) "triftige Gründe" rechtfertigt keine anderen Begründungsanforderungen, als für § 77 Abs.2 Nr.1-3 BPersVG gelten, soweit sich eine Zustimmungsverweigerung sinngemäß unter die Tatbestände des § 80 Abs.2a)-c) SPersVG einordnen läßt.

§§§


92.149 Dorf Güneli
 
  • OVG Saarl, E, 30.09.92, - 3_R_535/88 -

  • Juris

  • GG_Art.16 Abs.2 S.2, AuslG 1990_§_51 Abs.1

 

1) Asylanspruch von Jeziden aus der Türkei.

 

2) Hier insbesondere zur Lage in dem Dorf Güneli.

§§§


92.150 Hausratsversicherung
 
  • OVG Saarl, U, 05.10.92, - 8_R_76/91 -

  • SKZ_93,105/30 (L)

  • BSHG_§_76

 

Bei einem Sozialhilfebedürftigen, der teilweise eigenes Einkommen hat, kann die Hausratversicherung zu seinen Gunsten vom Einkommen abgesetzt werden.

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§§§