zu § 18  KSVG  
    [  ‹  ]
  1. Für städtische Einwohner und Bürger als solche fehlt es an eigenen Rechtspositionen, die die Befugnis vermitteln könnten, bei Mängeln im verkehrsflächenbezogenen örtlichen Entwässerungssystem eine Verbesserung des städtischen Reinigungsdienstes zu beanspruchen. (vgl OVG Saarl, U, 11.03.93, - 1_R_37/91- SKZ_93,158 -159 = SKZ_93,278/54 (L) = Juris = SörS-Nr.93.039)
  2. Bei der Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke dürfen Gemeindebürger aus anderen Ortsteilen nicht von vornherein als Bewerber ausgeschlossen werden. (vgl VGH Mannh, B, 22.11.99, - 8_S_2599/99 - Bauplatzvergabe - NVwZ-RR_814 -15)

  3. Ein Abgeordneter, der sich mit einem individuellen Anliegen eines Bürgers an eine Behörde wendet, ist nicht als Bevollmächtigter oder Beistand dieses Bürgers anzusehen; deshalb ist die dem Abgeordneten erteilte Antwort der Behörde gegenüber dem Bürger, für den der Abgeordnete tätig geworden ist keine Zusicherungss nach § 38 I BadWürrtVwVfG. (vgl VGH Mannh, B, 19.01.99, - 10_S_1096/98 - Abgeordnetentätigwerden - NVwZ-RR_99,525 -26)

  4. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist zum Widerruf der Äußerung ihres für sie tätig gewordenen Vertreters, ein Bürger "streue" über ein Vorhaben der Körperschaft "ganz bewußt falsche Informationen", dann verpflichtet, wenn sie diese Behauptung nicht beweisen kann. (vgl VG Saarl, E, 22.09.93 - 1_K_149/92 - Juris)

  5. Die wahlberechtigten Bürger der Gemeinde, die sich an der amtlich angeordneten Volksbefragung beteiligen, nehmen teil an der Willensbildung der Gebietskörperschaft Gemeinde; sie betätigen sich dabei im status activus; ihre Stimmabgabe gehört nicht in den Bereich des Gesellschaftlichen. (vgl BVerfG, U, 30.07.58, - 2_BvG_1/58 - Volksbefragung Hessen, BVerfGE_8,122 = RS-BVerfG-Nr.58.016, LS 2 = www.dfr/BVerfGE)

§§§

  zu § 18 KSVG [  › 

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   -   Frisierte Gesetzestexte   -   © H-G Schmolke 1998-2007
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hg@schmolke.com
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§