Hinterlegungsgesetz – HinterlG
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Vorspann / Titelseite
A-1     Allgemeine Bestimmungen
§ 1       Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2       Übertragung der Aufgaben
§ 3       Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 4       Einsichtsrecht
§ 5       Überprüfung von Entscheidungen
A-2     Annahme
§ 6       Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7       Annahme zur Hinterlegung
§ 8       Antrag des Hinterlegers
§ 9       Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10     Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
A-3     Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 11     Zahlungsmittel
§ 12     Verzinsung
§ 13     Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14     Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
A-4     Benachrichtigungen
§ 15     Benachrichtigung des Gläubigers
§ 16     Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
§ 17     Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18     Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
§ 19     Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20     Benachrichtigung der Hinterlegungskasse-Abtretungen, Pfändungen
A-5     Herausgabe
§ 21     Herausgabeanordnung
§ 22     Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23     Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24     Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25     Frist zur Klage
§ 26     Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
A-6     Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 27     Einunddreißigjährige Frist
§ 28     Dreißigjährige Frist
§ 29     Erneuter Fristbeginn
§ 30     Verfall der Hinterlegungsmasse
A-7     Hinterlegung in besonderen Fällen
§ 31     Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
A-8     Außerkrafttreten
§ 32     Außerkrafttreten


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