Text: RückAbzinsV-Rückstellungsabzinsungsverordnung
  RückAbzinsV  
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BGBl.III/FNA: 4101-17

Verordnung
über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen

(Rückstellungsabzinsungsverordnung)

(RückAbzinsV)


vom 18.11.09 (BGBl_I_09,3790)

 

bearbeitet und verlinkt (14)
von
H-G Schmolke

 

§§§




Auf Grund des § 253 Absatz 2 Satz 4 und 5 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl.I S.1102) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:

§_1   RückAbzinsV
Abzinsung von Ruckstellungen

1Rückstellungen fur Verpflichtungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs werden auf der Grundlage der Abzinsungszinssätze abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank nach Masgabe dieser Verordnung mit zwei Nachkommastellen ermittelt und bekannt gemacht werden.
2Die Zinssatze werden aus einer um einen Aufschlag erhöhten Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve ermittelt.

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§_2   RückAbzinsV
Datengrundlage

1Die Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve wird auf der Grundlage von Euro-Festzins-Swapsatzen mit den Laufzeiten ein bis zehn Jahre, zwölf, 15, 20, 25, 30, 40 und 50 Jahre berechnet.
2Die verwendeten Zeitreihen sind veröffentlichte Vortagsendstände für aus einer Reihe von Swap-Anbietern zusammengesetzte beste Geldkurse mit Verzinsung auf der Basis von 30 zu 360 Zinsberechnungstagen.
3Die Swapsätze fur die ganzjährigen Laufzeiten zwischen den genannten Laufzeiten werden interpoliert.
4Die Berechnung des Aufschlags erfolgt anhand eines breiten Rendite-Indexes für auf Euro lautende Unternehmensanleihen aller Laufzeiten mit einer hochklassigen Bonitätseinstufung.
5Die Daten konnen von internationalen Finanzdatenanbietern bezogen werden.
6Es ist ausreichend, die Daten nur eines Finanzdatenanbieters heranzuziehen.

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§_3   RückAbzinsV
Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen

Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:

St = Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,

Nt = Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,

Tt 1,t 2 = impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von t1 bis t 2.

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§_4   RückAbzinsV
Umrechnung von Festzins-Swapsatzen in Null-Kupon-Swapsatze

1Die Null-Kupon-Swapsätze werden aus den Festzins-Swapsätzen mit Hilfe der Null-Kupon-Anleihen-Entbundelung (Bootstrapping) abgeleitet, und sind dadurch charakterisiert, dass die Fälligkeitstermine im Jahresabstand aufeinanderfolgen und mit den Kuponterminen zusammenfallen.
2Für den Gegenwartswert eines Festzins-Swaps mit Laufzeit t gilt:

3aDer Festzins-Swapsatz mit einer Laufzeit von einem Jahr entspricht dem Null-Kupon-Swapsatz mit einer einjährigen Laufzeit;
3bS1 = N1.
4Die weiteren ganzjährigen Null-Kupon-Swapsätze werden wie folgt schrittweise berechnet:

Formel 1

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§_5   RückAbzinsV
Interpolation fehlender Laufzeiten

(1) Der implizite Termin-Swapsatz aus Null-Kupon- Swapsätzen mit Laufzeitbeginn t uber eine Laufzeit von einem Jahr (der Termin-Swapsatz zwischen t und t+1) wird wie folgt berechnet:

(2) 1Für Laufzeiten über zehn Jahre werden nicht alle jährlichen Festzins-Swapsätze verwendet.
2Die dazwischenliegenden ganzjährigen Laufzeiten werden aus den verwendeten Laufzeiten zwölf, 15, 20, 25, 30, 40 und 50 Jahre abgeleitet.
3Für die Interpolation wird die Annahme getroffen, dass die Termin-Swapsätze für die dazwischenliegenden Laufzeiten konstant sind.
4Die fehlenden Null-Kupon-Swapsätze mit Laufzeit t2 werden dann mit der nachstehenden Methode ermittelt.
Der Gegenwartswert eines Festzins-Swaps mit Laufzeit t 3 stellt sich wie folgt dar, wobei S1, S2,..., St1 und St3 sowie N1, N2, ..., Nt1 bekannt sind, t1 < t2 < t3 und t2 - t1 ≤ 1 sind:

5Annahmegemäß gilt:

6Der Termin-Swapsatz (Tt1,t3) wird in der letzten Gleichung, da der Swapsatz mit Laufzeit t3 (St3) und die Null-Kupon-Swapsatze N1 bis Nt 1 bekannt sind, mittels eines numerischen Verfahrens (Newton-Verfahren) berechnet.
7Danach wird der Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t2 (Nt2) durch das Einsetzen des Termin-Swapsatzes Tt1,t3 in die folgende Gleichung bestimmt:

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§_6   RückAbzinsV
Berechnung des Aufschlags

1Zur Berechnung des Aufschlags wird die Rendite des Unternehmensanleihenindexes über die vergangenen 84 Monatsendstände arithmetisch gemittelt.
2Weiterhin wird die durchschnittliche Laufzeit der im Index enthaltenen Anleihen über den gleichen Zeitraum berechnet.
3Für diese durchschnittliche Laufzeit wird der Null-Kupon-Swapsatz ermittelt (bei nicht ganzjährigen Laufzeiten durch lineare Interpolation), auch dieser aus dem arithmetischen Mittel der letzten 84 Monatsendstände der Swapsatze.
4Dann wird der Abstand zwischen der gemittelten Unternehmensanleihenrendite und dem laufzeitgleichen gemittelten Null-Kupon-Swapsatz berechnet.
5Dieser Abstand erhöht als Aufschlag die gemittelte Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve uber deren gesamte Laufzeit.
6Dabei sind Uz die Rendite des Unternehmensanleihenindexes, tz die durchschnittliche Laufzeit der Anleihen des Indexes und Ntz der Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t zum Zeitpunkt z.
7Der Aufschlag (Az) ergibt sich wie folgt:

8Der Abzinsungszinssatz mit Laufzeit t zum Zeitpunkt z (AStz) ergibt sich dann als Summe vom jeweiligen gemittelten Null-Kupon-Swapsatz und dem fur diesen Zeitpunkt einheitlichen Aufschlag:

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§_7   RückAbzinsV
Bekanntgabe

Auf Basis der Daten des letzten Handelstages des Monats veröffentlicht die Deutsche Bundesbank monatlich die Abzinsungszinssätze für die ganzjährigen Laufzeiten von einem Jahr bis 50 Jahre auf ihrer Internetseite www.bundesbank.de.

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§_8   RückAbzinsV
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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