Mitbestimmungsgesetz – MitbestG
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Vorspann / Titelseite
T-1     Geltungsbereich
§ 1       Erfaßte Unternehmen
§ 2       Anteilseigner
§ 3       Arbeitnehmer + Betrieb
§ 4       Kommanditgesellschaft
§ 5       Konzern
T-2     Aufsichtsrat
A-1     Bildung und Zusammensetzung
§ 6       Grundsatz
§ 7       Zusammensetzung des Aufsichtsrats
A-2     Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
U-1      Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
§ 8       Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
U-2      Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 9       Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
U-3      Wahl durch Delegierte
§ 10     Wahl der Delegierten
§ 11     Errechnung der Zahl der Delegierten
§ 12     Wahlvorschläge für Delegierte
§ 13     Amtszeit der Delegierten
§ 14     Vorzeitige Beendigung der Amtszeit / Verhinderung
§ 15     Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der AN
§ 16     Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
§ 17     Ersatzmitglieder
U-4      Unmittelbare Wahl
§ 18     Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
U-5      Weitere Vorschriften
§ 19     Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 20     Wahlschutz und Wahlkosten
§ 21     Anfechtung der Wahl von Delegierten
§ 22     Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der AN
§ 23     Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 24     Verlust der Wählbarkeit + Änderung der Zuordnung
A-3     Innere Ordnung / Rechte + Pflichten des Aufsichtsrats
§ 25     Grundsatz
§ 26     Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 27     Vorsitz im Aufsichtsrat
§ 28     Beschlußfähigkeit
§ 29     Abstimmungen
T-3     Gesetzliches Vertretungsorgan
§ 30     Grundsatz
§ 31     Bestellung und Widerruf
§ 32     Ausübung von Beteiligungsrechten
§ 33     Arbeitsdirektor
T-4     Seeschiffahrt
§ 34     Seeschiffahrt
T-5     Übergangs- + Schlußvorschriften
§ 35     (weggefallen)
§ 36     Verweisungen
§ 37     Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
§ 38     (weggefallen)
§ 39     Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 40     Übergangsregelung
§ 41     Inkrafttreten

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