Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG
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Vorspann / Titelblatt
T-1    Allgemeine Vorschriften
§ 1      Zweck des Gesetzes
§ 2      Geltungsbereich
§ 3      Begriffsbestimmungen
§ 4      Elektronische Kommunikation
§ 5      Nebenprodukte
§ 6      Ende der Abfalleigenschaft
T-2    Grundsätze + Pflichten
A-1    Grundsätze der Abfallvermeidung + Abfallbewirtschaftung
§ 6      Abfallhierarchie
A-2    Kreislaufwirtschaft
§ 7      Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§ 8      Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
§ 9      Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung / Vermischungsverbot
§ 10     Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§ 11     Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle + Klärschlämme
§ 12     Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
§ 13     Pflichten der Anlagenbetreiber
§ 14     Förderung des Recyclings + der sonstigen stofflichen Verwertung
A-3     Abfallbeseitigung
§ 15     Grundpflichten der Abfallbeseitigung
§ 16     Anforderungen an die Abfallbeseitigung
A-4     Öffentlich-rechtliche Entsorgung + Beauftragung Dritter
§ 17     Überlassungspflichten
§ 18     Anzeigeverfahren für Sammlungen
§ 19     § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
§ 20     Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 21     Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 22     Beauftragung Dritter
T-3     Produktverantwortung
§ 23     Produktverantwortung
§ 24     Anforderungen an Verbote, Beschränkungen + Kennzeichnungen
§ 25     Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
§ 26     Freiwillige Rücknahme
§ 27     Besitzerpflichten nach Rücknahme
T-4     Planungsverantwortung
A-1     Ordnung + Durchführung der Abfallbeseitigung
§ 28     Ordnung der Abfallbeseitigung
§ 29     Durchführung der Abfallbeseitigung
A-2      Abfallwirtschaftspläne + Abfallvermeidungsprogramme
§ 30     Abfallwirtschaftspläne
§ 31     Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
§ 32     Beteiligung der Öffentlichkeit-Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
§ 33     Abfallvermeidungsprogramme
A-3      Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
§ 34     Erkundung geeigneter Standorte
§ 35     Planfeststellung und Genehmigung
§ 36     Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§ 37     Zulassung des vorzeitigen Beginns
§ 38     Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§ 39     Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§ 40     Stilllegung
§ 41     Emissionserklärung
§ 42     Zugang zu Informationen
§ 43     Anforderungen an Deponien
§ 44     Kosten der Ablagerung von Abfällen
T-5     Absatzförderung + Abfallberatung
§ 45     Anforderungen an Pflichten der öffentlichen Hand
§ 46     Abfallberatungspflicht
T-6     Überwachung
§ 47     Allgemeine Überwachung
§ 48     Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
§ 49     Registerpflichten
§ 50     Nachweispflichten
§ 51     Überwachung im Einzelfall
§ 52     Anforderungen an Nachweise und Register
§ 53     Sammler, Beförderer, Händler + Makler von Abfällen
§ 54     Sammler, Beförderer, Händler + Makler von gefährlichen Abfällen
§ 55     Kennzeichnung der Fahrzeuge
T-7     Entsorgungsfachbetriebe
§ 56     Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
§ 57     Entsorgungsfachbetriebe /Überwachungsorg/Entsorgergemeinschaften
T-8     Betriebsorganisation
§ 58     Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 59     Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 60     Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 61     Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
T-9     Schlussestimmungen
§ 62     Anordnungen im Einzelfall
§ 63     Geheimhaltung und Datenschutz
§ 64     Elektronische Kommunikation
§ 65     Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 66     Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 67     Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 68     Anhörung beteiligter Kreise
§ 69     Bußgeldvorschriften
§ 70     Einziehung
§ 71     Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 72     Übergangsvorschrift
Anlagen
Anlage 1   Beseitigungsverfahren
Anlage 2   Verwertungsverfahren
Anlage 3   Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 4   Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33


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