Bund Fehlerhinweise 2002
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zur BGB-Informationspflichten-VO
  1. Durch die 1.ÄnderungsVO vom 13.03.02 (BGBl_I_02,1141) wurde § 13 zweimal vergeben und zwar durch Nr.4 und Nr.5.

    Die VO zur Änderung der 1.ÄndVO vom 28.03.02 (BGBl_I_02,1230) hat diesen Fehler korrigiert.

§§§

zur StPO
  1. Nach Art.3 Nr.6 a) des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27.12.03 (BGBl_I_03,3007) soll in § 153c Abs.1 die "Angabe "4." durch die Angabe "3." ersetzt werden. Das führt dazu dass 3. zweimal in diesem Absatz vorkommt.

  2. Nach Art.3 Nr.6 b) des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27.12.03 (BGBl_I_03,3007) soll in § 153c Abs.4 die Angabe „Absatzes 2“ durch die Angabe „Absatzes 3“ ersetzt werden. Da dieser Absatz die Angabe "Absatz 2" nicht enthält ist das nicht möglich.

§§§

zur 8.ZuständigkeitsanpassungsVO
  1. Art.245 nicht nachvollziehbarbar, da das Parteiengesetz in jetztigen Fassung keinen § 20b kennt.

  2. zum ArbSchG
    1. Ungereimtheiten im BGBl

      Art.83 des 3.Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.03 (BGBl_I_03,2848) ändert in § 23 Abs.3 Satz 2 das Wort Bundesanstalt und in Satz 3 das Wort "Arbeitsamt".

      Satz 2 enthält den Begriff Bundesanstalt nicht, so dass er auch nicht geändert werden konnte. Für mich ist es auch nicht nachvollziehbar woher Satz 3 kommen soll, meine Version des Absatz 3 besteht lediglich aus 2 Sätzen. Allerdings enthält Satz 2 bei mir den Begriff Arbeitsämter.

      Die Juris-Version des Arbeitsschutzgesetzes, die das Bundeministerium für Wirtschaft und Arbeit im Internet bereithält (klick hier) , enthält zwar 3 Sätze. Dabei handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Version des Satzes 2 wie aus dem teilweisen identischen Regelungsgehalt hervorgeht.

    2.   ArbGG – Fussnoten [ ]  

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      §§§