Stellt der Sachverständige fest, daß es an einer neu erworbenen Computeranlage infolge von Thermoeffekten regelmäßig zu Programmabstürzen kommt, so rechtfertigt dies allein das Wandlungsbegehren; ob auch eine fehlerhafte Bedienung zu Abstürzen geführt hat, ist unerheblich. (vgl. OLG Köln, U 27.03.98 - 19 U 237/96 - Thermoeffekten, JurPC Web-Dok.133/1998 )