1999   (1)  
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99.001 Bosnien-Herzegowina
 
  • OVG Saarl, B, 04.01.99, - 9_Q_185/98 -

  • SKZ_99,285/70 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1, AuslG_§_53; AsylVfG_§_78

 

1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Republik Bosnien-Herzegowina sowohl bereit als auch fähig, ihren Staatsangehörigen auf ihrem Gebiet Schutz vor mittelbarer politischer Verfolgung zu gewähren.

 

2) Dies gilt auch für Ehepaare oder Familien, die sich auf unterschiedliche - einerseits christliche, andererseits moslemische - Religionszugehörigkeiten (gemischt ethnische Ehe zwischen bosnischen und kroatischen Volkszugehörigen) berufen.

 

3) Dabei sieht es der Senat als zumutbar an, diesen Personenkreis auf die in den Gebietsteilen mit multikultureller Bevölkerung - etwa in den größeren Städten wie Zenica, Tuzla und Sarajewo - insoweit vorhandenen Rückkehrmöglichkeiten zu verweisen.

§§§


99.002 Personalakten
 
  • OVG Saarl, B, 05.01.99, - 1_Q_204/98 -

  • NVwZ-RR_00,450 -51 = SKZ_99,278/31 (L)

  • SDSG_§_2; SBG_§_108

 

1) Soweit er die Verarbeitung von Personalakten erfaßt, geht § 108 SBG als Spezialnorm den Datenschutzgesetzen vor.

 

2) Die sachlich begründete Verwendung einzelner Personalaktendaten als Grundlage einer behördeninternen Konferenz zur Vorbereitung dienstlicher Beurteilungen dient Zwecken der Personalverwaltung im Sinne des § 108 Abs.1 SBG.

§§§


99.003 Dienstpostenvergabe
 
  • OVG Saarl, B, 05.01.99, - 1_V_31/98 -

  • SKZ_99,278/33 (L)

  • SBG_§_34 Abs.1

 

Die Bestimmung der Eignungsanforderungen eines Dienstpostens steht im Ermessen des Dienstherrn.

§§§


99.004 Drogen-Nullwert-Grenze
 
  • OVG Saarl, B, 07.01.99, - 9_V_28/98 -

  • AS_27,293 -98 = ZfS_99,127 -29 = SKZ_99,284/62 (L)

  • (aF) StVG_§_4; StVG_§_3, StVG_§_15b StVG_§_24a

 

1) Bei der Frage einer Fahrerlaubnisentziehung im Zusammenhang mit Drogenkonsum ist zu berücksichtigen, daß der Genuß von Cannabis und bestimmten anderen psychoaktiven Substanzen generell-abstrakt geeignet ist, durch die mit ihm verbundene Enthemmung und Herbeiführung geistig-seelischer wie körperlicher Ausfälle die Fahrsicherheit erheblich zu beeinträchtigen. Diese gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, die auch rechtfertigender Grund für die seit 1.August 1998 geltende "Drogen-Nullwert-Grenze" des § 24a Abs.2 StVG n. E vom 24.4.1998 (BGBl.I Seite 810) und seiner Anlage ist, hat für die Kraftfahreignung des Cannabiskonsumenten zur Konsequenz, daß diese wenn nicht schon aufgrund regelmäßigen Haschischkonsums allein, jedenfalls dann zu verneinen ist, wenn der Betroffene in höherem als nur gelegentlichem und mäßigem Umfang Cannabis genießt und konkrete Hinweise dafür vorliegen, daß er Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen nicht zu trennen vermag.

 

2) Die vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 3.November 1998 - 4 StR 395/98 - vertretene Auffassung, daß für die Verurteilung eines Drogenkonsumenten nach § 316 StGB wegen der noch fehlenden Möglichkeit der Bestimmung eines die absolute Fahruntüchtigkeit begründenden Grenzwertes die Ermittlung eines positiven Wirkstoffspiegels allein nicht ausreiche, hierfür zusätzlich der Nachweis individuell-konkreter Beeinträchtigung der Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im Tatzeitpunkt erforderlich sei, steht der Verneinung der Kraftfahreignung im Sinne von §§ 4 Abs.1 StVG a. E, 15b Abs.1 StVZO a.E beziehungsweise § 3 Abs.1 StVG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 24.4.1998 (BGBl.I,747) nicht entgegen.

 

3) Berechtigte Zweifel an der Fähigkeit zur Trennung zwischen Drogenkonsum und Führen von KFZ iSv §§ 4 Abs.1 StVG aF, § 15b Abs.1 StVZO aF, 3 Abs.1 StVG nF, deren Ausräumung im konkreten Fall zwar Nachermittlungen erfordert, die der nach § 80 VWGO begehrten Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegenüber dem behördlich angeordneten Sofortvollzug aber entgegenstehen, liegen vor, wenn in den letzten zehn bis zwölf Stunden vor der Heimfahrt mit dem KFZ nach Besuch einer Diskothek zugestandenermaßen Speed und Alkohol konsumiert wurden, auch wenn eine über sechs Stunden nach der Fahrt vorgenommene Blusalkoholkontrolle negativ geblieben ist, aber zum Nachweis von Cannabinoiden und Amphetaminen geführt hat, sowie nach der Fahrt Cannabis konsumiert, im Fahrzeug Speedanhaftungen und eine Haschischpfeife gefunden worden sind und ein fast ein Jahr später durchgeführtes Drogen-Sceening - wegen der Kürze der zur Untersuchung zur Verfügung stehenden Haare - nur für die im vorangegangenen beiden Monate auf einen weiterhin stattgehabten erheblichen Cannabiskonsum hinweist.

§§§


99.005 Dachüberstand
 
  • OVG Saarl, B, 11.01.99, - 2_V_27/98 -

  • SKZ_99,283/59 (L)

  • LBO_§_6, LBO_§_7 Abs.3

 

Ein vor die vordere Garagenwand vortretender, von einem Pfosten getragener Dachüberstand, der in der Tiefe beträchtlich über die übliche Ausladung derartiger Bauteile hinausgeht (hier zwei Meter), führt dazu, daß der von ihm überdeckte offene Raum dem Gebäude zuzurechnen und mit einer erdachten beziehungsweise fiktiven Außenwand bei der Ermittlung der Wandlänge des Bauwerks zu berücksichtigen ist.

§§§


99.006 90-Jähriger
 
  • VG Saarl, B, 13.01.99, - 3_F_82/98 -

  • ZfS_99,222 -23

  • (aF) StVG_§_4 Abs.1; (aF) StVZO_§_15b

 

LF 1) Allein aus dem hohen Alter (hier: 90 Jahre) ergeben sich keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für Fahreignungszweifel (wie OVG d Saarl ZfS_94,350)

 

LF 2) Die FE-Behörde ist verpflichtet, Hinweisen auf eine mögliche Nichteignung von Kfz-Führern sofort nachzugehen (hier: Hinweise durch Nachbarn). Dabei muß sich die Behörde durch eigene Ermittlungen selbst eine tatsächliche Grundlage hinsichtlich des im Raum stehenden Gefahrenverdachts verschaffen.

 

LF 3) Bei einer Entziehung der FE für mehrere FE-Klassen kommt eine Addierung der Streitwerte dann nicht in Betracht, wenn sich die FE-Klassen einschließen.

§§§


99.007 90-Jähriger
 
  • VG Saarl, B, 13.01.99, - 3_F_82/98 -

  • ZfS_99,222 -23

  • (aF) StVG_§_4 Abs.1; (aF) StVZO_§_15b

 

LF 1) Allein aus dem hohen Alter (hier: 90 Jahre) ergeben sich keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für Fahreignungszweifel (wie OVG d Saarl ZfS_94,350)

 

LF 2) Die FE-Behörde ist verpflichtet, Hinweisen auf eine mögliche Nichteignung von Kfz-Führern sofort nachzugehen (hier: Hinweise durch Nachbarn). Dabei muß sich die Behörde durch eigene Ermittlungen selbst eine tatsächliche Grundlage hinsichtlich des im Raum stehenden Gefahrenverdachts verschaffen.

 

LF 3) Bei einer Entziehung der FE für mehrere FE-Klassen kommt eine Addierung der Streitwerte dann nicht in Betracht, wenn sich die FE-Klassen einschließen.

§§§


99.008 Wiederaufgreifen
 
  • OVG Saarl, B, 13.01.99, - 9_Q_234/96 -

  • SKZ_99,286/74 (L)

  • AsylVfG_§_78; GG_Art.16a; AuslG_§_51

 

Nach Abschluß des erstinstanzlichen Verfahrens entstandene Tatsachen und Belege, die einen Wiederaufgreifensgrund im Sinne von § 51 Abs.1 VwVfG darstellen, können grundsätzlich nur im Wege des Folgeantragsverfahrens geltend gemacht und nicht in ein noch anhängiges Berufungszulassungsverfahren eingeführt werden. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn es sich dabei um keine weitere Aufklärung erfordernde offenkundige Tatsachen genereller Art handelt.

§§§


99.009 Kanalbenutzungsgebühr
 
  • OVG Saarl, U, 14.01.99, - 1_N_1/97 -

  • SKZ_99,294/118 (L)

  • GG_Art.20 Abs.3; KAG_§_2 Abs.1 Satz 2, KAG_§_6 Abs.3

 

1) Eine Abwassersatzung, die nach Maßgabe von Verschmutzungsfaktoten Starkverschmutzerzuschläge zur Schmutzwassergebühr vorsieht, muß auch bestimmen, wie die in die Berechnung der Verschmutzungsfaktoren eingehenden Daten zu gewinnen sind.

 

2) Damit einschneidende Rechtsänderungen die Betroffenen nicht unverhältnismäßig belasten, können Übergangsregelungen geboten sein.

 

3) So muß der Einleiter von Schmutzwasser, für das die Kanalbenutzungsgebühr auf mehr als das Zwanzigfache angehoben wird, durch eine "Vorlaufzeit" Gelegenheit zu gebührenreduzierenden Maßnahmen erhalten.

§§§


99.010 Dienstunfall
 
  • OVG Saarl, U, 14.01.99, - 1_R_270/96 -

  • SKZ_99,296/135 (L)

  • GKG_§_13; ZPO_§_5; VwGO_§_124, VwGO_§_154

 

1) Die erstinstanzliche Kostenentscheidung ist im Rahmen eines Berufungsverfahrens von Amts wegen zu überprüfen und erforderlichenfalls auch bei Zurückweisung der Berufung abzuändern.

 

2) Zur Streitwertfestsetzung, wenn ein Beamter in einem Verfahren die Anerkennung einer Krankheit als Dienstunfall und die Gewährung von Unfallruhegehalt sowie von Un fallausgleich einklagt.

§§§


99.011 Dienstunfall
 
  • OVG Saarl, U, 14.01.99, - 1_R_270/96 -

  • SKZ_99,278/32 (L)

  • BeamtVG_§_31, BeamtVG_§_35, BeamtVG_§_36, BeamtVG_§_45

 

1) Die Meldefristen des § 45 BeamtVG sind auf als Dienstunfälle geltende Berufskrankheiten sinngemäß anzuwenden.

 

2) Bei Berufskrankheiten beginnt die Meldefrist des § 45 Abs.1 BeamtVG in dem Zeitpunkt, in dem der Beamte bei sich eine Krankheit feststellt, von der er annehmen kann, daß sie auf dienstliche Vorgänge zurückzuführen ist (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, unter anderem Urteil vom 17.6.1993 - 1 R 74/90 -, SKZ 1993, Leits.47, und Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 15.9.1995, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr.3).

 

3) Zur Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den Fall einer sich über Jahre hinweg entwickelnden Berufskrankheit (hyperreagibles Bronchialsystem), deren dienstliche (Mit-) Verursachung von den behandelnden Ärzten lange Zeit nicht erkannt wurde.

 

4) Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unfallausgleich bei einem Nebeneinander der Auswirkungen mehrerer Dienstunfälle und mehrerer dienstlich nicht mitverursachter Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit.

§§§


99.012 Abschleppkosten
 
  • VG Saarl, U, 14.01.99, - 6_R_11/98 -

  • ZfS_00,43 -44

  • StVO_§_41; (SL) SPolG_§_5, SPolG_§_46, SPolG_§_90; PolizeikostenVO_§_1 Nr.4; SGebG_§_9a; VwGO_§_162 Abs.2 S.2

 

LF 1) Ist aufgrund einer unklaren Verkehrsregelung für den betroffenen Kraffahrer nicht zweifelsfrei erkennbar, wie er sich normgerecht verhalten soll, erscheint unabhängig von der Frage, ob bereits die Abschleppmaßnahme selbst rechtswidrig war, zumindest die Auferlegung der entstandenen Kosten unverhältnismäßig. LF 2) Die Hinzuziehung eines Prozeßbevollmächtigten für das Vorverfahren ist für notwendig zu erklären, wenn sie vom Standpunkt einer verständigen, nicht rechtskundigen Partei für erforderlich gehalten werden durfte und es dem Kläger aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht zumutbar war, das Verfahren selbst zu führen.

§§§


99.013 Dienstliche Beurteilung
 
  • OVG Saarl, B, 16.01.99, - 1_Y_10/99 -

  • SKZ_00,119/143 (L)

  • GKG_§_13

 

Der Streitwert in Klageverfahren betreffend eine dienstliche Beurteilung beträgt in Anwendung des § 13 Abs.1 Satz 2 GKG 8.000,- DM.

§§§


99.014 BR-Jugoslawien-Kosovo
 
  • OVG Saarl, U, 18.01.99, - 3_R_83/98 -

  • SKZ_99,293/113 (L)

  • AuslG_§_53 Abs.6, AuslG_§_54, AuslG_§_32, AuslG_§_32a

 

1) Allgemeine Gefahrenlagen im Sinne des § 53 Abs.6 Satz 2 AuslG aufgrund der Verhältnisse im Heimatland fallen, auch wenn sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise treffen, hinsichtlich des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht in die Entscheidungszuständigkeit des Bundesamtes. Insbesondere ein Schutz vor einer Abschiebung in eine wirtschaftliche Notlage, etwa wenn im Herkunftsstaat infolge eines Bürgerkrieges keine Existenzgrundlagen (mehr) bestehen, kann den betroffenen Flüchtlingen nur durch ausländerrechtliche Regelungen, insbesondere nach §§ 32, 32a AuslG gewährt werden.

 

2) Der auf sogenannte"Abschiebungsstopp"-Erlasse der Innenminister nach § 53 AuslG verweisende § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG enthält selbst hingegen kein eigenständiges und in jedem Einzelfall zu prüfendes Abschiebungshindernis.

 

3) Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist - hiervon abweichend - eine Einzelfallentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG mit Blick auf Art.1 Abs.1, 2 Abs.2 Satz 1 GG nur ausnahmsweise dann geboten, wenn die obersten Behörden der Bundesländer trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschi ebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht haben.

 

4) Eine solche Ausnahmesituation für ein unmittelbar aus Verfassungsrecht ableitbares Gebot der ausnahmsweisen Nichtbeachtung der Sperrwirkung des § 53 Abs.6 Satz 2 AuslG besteht bezogen auf die Bundesrepublik Jugoslawien auch bei Berücksichtigung der eskalierenden Ereignisse im Kosovo im Jahre 1998 derzeit nicht (Erkenntnislage Stand Januar 1999).

§§§


99.015 Beihilfefähigkeit
 
  • OVG Saarl, B, 19.01.99, - 1_Y_8/98 -

  • SKZ_99,296/137 (L)

  • GKG_§_13

 

Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Voranerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer psychotherapeutischen Behandlung.

§§§


99.016 Klagerücknahmefiktion
 
  • OVG Saarl, B, 20.01.99, - 3_Y_1/99 -

  • AS_27,306 -09 = SKZ_99,276/18 (L)

  • VwGO_§_92

 

Der den Eintritt der Klagerücknahmefiktion feststellende Beschluß nach § 92 Abs.2 Satz 4 VwGO ist nicht beschwerdefähig; das Nichtvorliegen der Fiktionsvoraussetzungen ist durch Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens geltend zu machen.

§§§


99.017 BR-Jugoslawien-Kosovo
 
  • OVG Saarl, U, 25.01.99, - 3_R_68/98 -

  • SKZ_99,293/115 (L)

  • GG_Art.16a; AsylVfG_§_71; VwVfG_§_51 Abs/1-3; AuslG_§_51, AuslG_§_53

 

Bei Folgeanträgen ist auch im gerichtlichen Verfahren eine zweistufige, neben den Voraussetzungen der §§ 71 AsylVfG, 51 Abs.1 bis 3 VwVfG für die Durchführung eines Folgeverfahrens - gegebenenfalls - mit Blick auf das Gebot der Herstellung der Spruchreife § 113 Abs.5 Satz 1 VwGO) auch die materiellen Voraussetzungen der Art.16a GG, § 51 AuslG einbeziehende Beurteilung vorzunehmen.

§§§


99.018 Bürgerbeteiligung
 
  • OVG Saarl, U, 26.01.99, - 2_N_6/97 -

  • SKZ_99,283/61 (L)

  • BauGB_§_1, BauGB_§_3, BauGB_§_4, BauGB_§_215a; BNatSchG_§_8a; VwGO_§_47

 

1) Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB braucht nicht wiederholt zu werden, wenn die in ihrem Rahmen durchgeführte Erörterung eine Änderung des Planentwurfs veranlaßt hat.

 

2) Eine zu Unrecht unterbliebene Beteiligung einzelner Träger öffentlicher Belange ist ohne Auswirkungen auf den Bestand eines Planes.

 

3) Zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Bauleitplanung im Verständnis des § 1 Abs.3 BauGB. Ein Bebauungsplan ist nicht deshalb unwirksam, weil es die Gemeinde unterlassen hat, die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes nachrichtlich in den Plan aufzunehmen.

 

4) Das Interesse, nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden, stellt regelmäßig keinen die Ausweisung eines Baugebietes hindernden privaten Belang dar.

 

5) Zu den Anforderungen, die an die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes im Rahmen der planerischen Abwägung zu stellen sind.

 

6) Der Umstand, daß auch über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft abwägend und nicht im Sinne eines strikten auf einen Vollausgleich gerichteten Befehls zur Anwendung der auf der Grundlage von § 8 Abs.9 BNatSchG getroffenen landesrechtlichen Regelungen zu befinden ist, bedeutet nicht, daß es planerischer Honorigkeit überlassen bleibt, ob die in § 8 Abs.2 Satz 1, 9 BNatSchG enthaltenen Gebote zur Geltung kommen.

 

7) Die Entscheidung zugunsten einer Planung unter Inkaufnahme eines beträchtlichen Defizits in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz (im entschiedenen Fall mehr als 50 %) kommt mit Blick auf die herausgehobene Bedeutung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zulässig allenfalls dann in Betracht, wenn das Fehlen einer - freilich ebenfalls durch Zumutbarkeitsaspekte begrenzten - Kompensationsmöglichkeit nachprüfbar belegt wird.

 

8) Zur Möglichkeit, Mängel bei der Berücksichtigung der e Belang des Natur- und Landschaftsschutzes in der Abwägung emittels ines ergärizenden Verfahrens zu beheben.

§§§


99.019 Rundfunkgebühren
 
  • OVG Saarl, B, 27.01.99, - 3_Q_4/99 -

  • AS_27,310 -13 = SKZ_99,296/136 (L)

  • GG_Art.3 Abs.1; Rundfunkgebührenstaatsvertrag

 

1) Ein Fernsehgerät ist gebührenrechtlich auch dann empfangsbereit, wenn ohne besonderen Aufwand noch eine - fehlende - Zimmerantenne angeschafft werden muß.

 

2) Eine gebührenrechtliche Gleichbehandlung des Fernsehempfangs via Satellit mit dem Fernsehempfang über das Internet kann (1995) nicht verlangt werden.

§§§


99.020 Prozeßkostenhilfe
 
  • OVG Saarl, B, 27.01.99, - 9_X_1/99 -

  • SKZ_99,296/134 (L)

  • GKG_§_13; VwGO_§_166; ZPO_§_114 ff

 

Für das Verfahren auf Zulassung der Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe sind bei der Feststellung des Streitwerts die voraussichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Klageverfahrens, für das Prozeßkostenhilfe begehrt wird, zugrunde zu legen. Zur Bemessung des Streitwerts bei Abschiebungsmaßnahmen mit der Hälfte des Auffangwerts aus § 13 Abs.1 Satz 2 GKG.

§§§


99.021 Abschiebeandrohung
 
  • OVG Saarl, B, 27.01.99, - 9_X_1/99 -

  • SKZ_99,293/116 (L)

  • VwGO_§_75, VwGO_§_87, VwGO_§_91, VwGO_§_166

 

Für eine ausdrücklich erhobene Feststellungsklage, die auf Feststellung der Unwirksamkeit einer von der Verwaltungsbehörde aufgenommenen und von den klagenden Ausländern unterzeichnete Erklärung der Rücknahme ihrer Widersprüche gegen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen gerichtet ist, fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil es sich dabei um ein isoliertes Feststellungsbegehren handelt, mit dem lediglich vorab eine Frage geklärt werden soll, die in einem anderen Verfahren von Bedeutung ist. Richtige Klageart ist in diesen Fällen die Untätigkeitsklage nach 75 VwGO.

§§§


99.022 Ortsrat
 
  • OVG Saarl, B, 28.01.99, - 1_W_13/98 -

  • SKZ_00,192 -95 = SKZ_99,284/64 (L)

  • KSVG_§_70 Abs.2, KSVG_§_71, KSVG_§_73 Abs.1, KSVG_§_73 Abs.2, KSVG_§_130

 

1) Die Vorschlags- und Anhörungsrechte eines Ortsrates gemäß § 73 Abs.1, 2 KSVG beschränken sich auf Angelegenheiten seines eigenen Gemeindebezirkes.

 

2) Der Gemeinderat ist nicht berechtigt, einem Ortsrat Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich eines anderen Gemeindebezirkes zu übertragen.

 

3) Das Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde gegen gesetzwidriges Verhalten einer Gemeinde entspricht intendiertem Ermessen.

§§§


99.023 Sitzungsniederschrift
 
  • OVG Saarl, B, 29.01.99, - 9_Q_16/98 -

  • SKZ_99,285/69 (L)

  • AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.3; VwGO_§_138 Nr.6 G[ OVG Saarl

 

Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht im Sinne von 138 Nr.6 VwGO kann nicht darauf gestützt werden, daß das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil in den Entscheidungsgründen auf das Sitzungsprotokoll verweist, dieser Hinweis aber erkennbar keine die Erörterung der entsprechenden Angaben des Klägers ersetzende Bezugnahme auf die Sitzungsniederschrift darstellt.

§§§


99.024 Beschwerdezulassung
 
  • OVG Saarl, B, 29.01.99, - 9_X_1/98 -

  • SKZ_99,276/17 (L)

  • VwGO_§_146

 

Die Zulassung einer Beschwerde setzt ungeachtet des Vorliegens des behaupteten Zulassungsgrundes voraus, daß die Beschwerde nicht bereits aus anderen Gründen keinen Erfolg verspricht.

§§§


99.025 Hostessenwohngemeinschaft
 
  • OVG Saarl, B, 01.02.99, - 2_V_1/99 -

  • SKZ_99,283/60 (L)

  • (96) LBO_§_88 Abs.2; BauNVO_§_3

 

Einzelfall eines auf die formelle Illegalität der ausgeübten Nutzung gestützten sofort vollziehbaren Nutzungsverbots (Hostessengemeinschaft).

§§§


99.026 Hostessenwohngemeinschaft
 
  • OVG Saarl, B, 01.02.99, - 2_V_1/99 -

  • SKZ_99,276/14 (L)

  • VwGO_§_124a, VwGO_§_146

 

Zu den Anforderungen des § 146 Abs.5 Satz 3 VwGO an die Darle gung von Zulassungsgründen.

§§§


99.027 alevitische Kulturzentrum
 
  • OVG Saarl, B, 01.02.99, - 9_V_1/99 -

  • SKZ_99,294/117 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1

 

Zur Frage, ob das alevitische Kulturzentrum des Saarlandes eV wegen Aktivitäten mit PKK-Bezug von der türkischen Auslandsbeobachtung als Zielobjekt angesehen wird.

§§§


99.028 BR-Jugoslawien-Kosovo
 
  • OVG Saarl, B, 03.02.99, - 3_Q_107/98 -

  • SKZ_99,293/114 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51, AuslG_§_53

 

1) Ethnischen Albanern droht in der Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise (regional) in der südserbischen Provinz Kosovo keine politische Gruppenverfolgung (ständige Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Vorfälle im Kosovo zwischen Ende Februar und Oktober 1998).

 

2) Es gibt keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür, daß der serbische Staat die ethnischen Albaner beziehungsweise aus dem Ausland zurückkehrende Asylbewerber schlechthin als Anhänger der Ushtria Clirimtare e Kosoves (UCK) ansieht und als Terroristen verfolgt.

 

3) Auch unter den im Jahre 1998 eskalierenden Verhältnissen im Kosovo sind keine Verstöße gegen das Wehrdienstentziehung und Desertionen (Art.214, 217, jug StGB) betreffende Amnestiegesetz aus dem Jahre 1996 bekannt geworden. Erkenntnislage Stand Januar 1999

§§§


99.029 Betreibensaufforderung
 
  • OVG Saarl, B, 08.02.99, - 3_Q_19/99- -

  • SKZ_99,293/112 (L)

  • AsylVfG_§_74, AsylVfG_§_81

 

Eine Betreibensaufforderung nach § 81 AsylVfG kann zulässigerweise an die Verletzung der Klagebegründungspflicht nach § 74 Abs.2 AsylVfG geknüpft werden.

§§§


99.030 Gleichstellungsgesetz
 
  • OVG Saarl, B, 09.02.99, - 1_V_1/99 -

  • SKZ_99,278/30 (L) = NVwZ-RR_99,457

  • LGG_§_23 Abs.1

 

Die Frauenbeauftragte hat nach dem (Saarländischen) Landesgleichstellungsgesetz kein Beteiligungsrecht bei der Erstellung dienstlicher Beurteilungen.

§§§


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§§§