1988   (1)  
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88.001 Garage-unterkellerte
 
  • OVG Saarl, U, 08.01.88, - 2_R_208/85 -

  • SKZ_88,263/13 (L) = BRS_48_Nr.4

  • SL LBO_§_7 Abs.5

 

§ 7 Abs.5 S.1 LBO ist auf unterkellerte Garagen unanwendbar.

§§§


88.002 Sozialabstand
 
  • OVG Saarl, U, 08.01.88, - 2_R_208/85 -

  • SKZ_88,263/14 (L) = BRS_48_Nr.4

  • SL LBO_§_8; SL AbFlVO_§_2 Abs.1 S.2; AbFlVO_§_7 Abs.1

 

1) Auch bei vorhandenen Gebäuden auf benachbarten Grundstücken kommt es für die Frage der Einhaltung des Sozialabstandes nach § 2 Abs.1 S.2 AbFlVO darauf an, was auf dem Nachbargrundstück an zusätzlicher Bebauung statthaft wäre.

 

2) Die Regelung über den Sozialabstand beruht auf der Erwägung, daß bei einer Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstandes die abstrakte Möglichkeit erheblicher Auswirkungen auf die gesetzlichen Schutzgüter besteht. Die Vorschrift des § 7 Abs.1 AbFlVO stellt deshalb für die Bewilligung einer Ausnahme von § 2 Abs.1 S.2 AbFlVO nicht auf das Fehlen einer (konkreten) Beeinträchtigung jener Rechtsgüter ab.

§§§


88.003 Baugenehmigungsklage
 
  • OVG Saarl, U, 08.01.88, - 2_R_208/85 -

  • SKZ_88,265/28 (L) = BRS_48_Nr.4

  • VwGO_§_42

 

1) Die Zulässigkeit einer Baugenehmigungsklage setzt voraus, daß das den Streitgegenstand bildende Vorhaben im wesentlichen mit dem identisch ist, auf das sich der im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren gestellte Bauantrag bezieht.

 

2) Ist ursprünglich auf die Erteilung einer versagten Baugenehmigung angetragen worden, hindert das den Kläger grundsätzlich nicht, im Laufe des Prozesses statt dessen oder hilfsweise daneben die Verpflichtung der beklagten Behörde zum Ausspruch eines das Bauprojekt betreffenden Vorbescheides zu beantragen.

§§§


88.004 Genehmigungsauflage
 
  • OVG Saarl, U, 08.01.88, - 2_R_208/85 -

  • SKZ_88,262/6 (L) = BRS_48_Nr.4

  • BauGB_§_11, BauGB_§_12

 

1) Wird in der Schlußbekanntmachung der Inhalt der ministeriellen Genehmigung des Bebauungsplanes unzutreffend mitgeteilt, weckt das Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Planveröffentlichung.

 

2) Bei inhaltsverändernden Genehmigungsauflagen der höheren Verwaltungsbehörde setzt das rechtswirksame Zustandekommen des Bebauungsplans einen Beitrittsbeschluß der Gemeindevertretung voraus.

§§§


88.005 Nutzungsmaß
 
  • OVG Saarl, U, 08.01.88, - 2_R_208/85 -

  • SKZ_88,262/7 (L) = BRS_48_Nr.4

  • BauGB_§_34

 

Für die Frage, ob sich eine bauliche Anlage dem Nutzungsmaß nach im Sinne von § 34 BauGB / BBauG einfügt, kommt es auf den Umfang des Baukörpers sowohl als absolutes Merkmal als auch in seiner Relation zur Größe des Baugrundstücks an.

§§§


88.006 Steuerschulden
 
  • OVG Saarl, B, 15.01.88, - 1_R_208/86 -

  • SKZ_88,265/24 (L)

  • GewO_§_35

 

Erhebliche Steuerschulden eines Gewerbetreibenden machen ihn gewerberechtlich auch bei unverschuldeter Notlage deshalb "unzuverlässig", weil nach den maßgebenden Erwartungen des redlichen Geschäftsverkehrs (abgesehen von dem Ausnahmefall eines erfolgreichen Sanierungskonzepts) die Betriebsaufgabe zu verlangen ist.

§§§


88.007 Überleitungsanzeige
 
  • OVG Saarl, B, 15.01.88, - 1_W_1040/87 -

  • SKZ_88,264/21 (L)

  • BSHG_§_90

 

Die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige nach den §§ 90, 91 BSHG hängt nicht davon ab, ob der übergeleitete Anspruch tatsächlich besteht. Wird das Bestehen der Unterhaltspflicht dem Grunde nach nicht bestritten, so ist es allein Sache der Zivilgerichte, den Umfang der Unterhaltspflicht zu bestimmen. Ihnen obliegt es auch, einen dem Unterhaltspflichtigen zuzugestehenden Selbstbehalt und etwaige berücksichtigungsfähige krankheitsbedingte Mehraufwendungen festzulegen.

§§§


88.008 Schneckenkocherei
 
  • OVG Saarl, B, 20.01.88, - 2_N_3/85 -

  • SKZ_88,265/29 (L) = BRS_48_Nr.29

  • VwGO_§_47 Abs.2 S.1

 

1) Der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens, der ein emittierendes Unternehmen ( Schneckenkocherei ) betreibt, kann nicht mit Erfolg geltend machen, er erleide einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs.2 S.1 VwGO durch einen Bebauungsplan, der den hinter seinem Betriebsgrundstück gelegenen Bereich als allgemeines Wohngebiet ausweist, wenn er während des Baugenehmigungsverfahrens für seine Betriebsgebäude sein Vorhaben als wohnnutzungsverträglich dargestellt, im späteren Planaufstellungsverfahren keine Einwände erhoben hat und es zu jener Zeit noch nicht von seiten der unmittelbar seitlich benachbarten Wohnanwesen, die ebenso weit von dem Betriebsgelände entfernt liegen wie die in dem Plan ausgewiesene Wohnbebauung, zu Beschwerden über von dem Betrieb ausgehende Geräusche und Gerüche gekommen war.

 

2) Der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens, der nach Aufstellung des von ihm bekämpften Bebauungsplanes Grundstücke innerhalb des als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Plangebietes erworben hat, vermag einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs.2 S.1 VwGO nicht mit der negativen Betroffenheit seines Interesses zu begründen, diese Grundstücke zu gewerblichen Zwecken nutzen zu können und seinen vorhandenen Betrieb in das Plangebiet zu erweitern.

§§§


88.009 Sippenhaft
 
  • VG Saarl, E, 21.01.88, - 6_K_63/86 -

  • InfAuslR_88,156 -157 = ARS_V_Bd.2_Iran

  • GG_Art.16 Abs.2 S.2

 

Die Ehefrau eines asylberechtigten iranischen Staatsangehörigen hat auch nach ihrer Scheidung im Iran aufgrund der dort praktizierten Sippenhaft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten. Es handelt sich um eine aus einem objektiven Nachfluchttatbestand resultierende Gefährdung, deren Asylrelevanz nicht die vom Bundesverfassungsgericht für die subjektiven Nachfluchttatbestände entwickelten und auf sie beschränkten restriktiven Auslegungsregeln entgegenstehen.

§§§


88.010 Internatskosten
 
  • OVG Saarl, U, 24.01.88, - 1_R_160/87 -

  • SKZ_89,110/16 (L)

  • JWG_§_1, JWG_§_5, JWG_§_6

 

Wird ein Kind von seinen Eltern in einem Internat untergebracht, weil nach einem Umzug und dem Wechsel von der Grundschule auf ein Gymnasium die begründete Sorge besteht, das Kind werde ohne die nur in einem Internat mögliche intensive Betreuung das Klassenziel nicht erreichen, ist der Träger der Jugendhilfe nicht verpflichtet, die Internatskosten zu übernehmen.

§§§


88.011 offene Pflege
 
  • OVG Saarl, B, 27.01.88, - 1_W_321/88 -

  • SKZ_89,110/13 (L)

  • BSHG_§_3a, BSHG_§_69 Abs.2

 

Zwar läßt sich den §§ 3a, 69 Abs.2 BSHG der Wille des Gesetzgebers entnehmen, Hilfe zur Pflege vorrangig durch Sicherstellung einer häuslichen Betreuung des Pflegebedürftigen zu leisten. Die betreffenden Bestimmungen begründen jedoch keinen Anspruch des Hilfesuchenden darauf, daß ihm die erforderliche Hilfe zur Pflege stets und unter allen Umständen in Form sogenannter "offener" Hilfe gewährt wird.

§§§


88.012 Vor- + Nachkommando
 
  • OVG Saarl, B, 28.01.88, - 1_R_40/87 -

  • SKZ_88,261/1 (L)

  • KSVG_§_21

 

1) Im Saarland gab es von 1973 bis Ende 1987 für das Sachgebiet Abfallbeseitigung nicht das Institut eines kommunalrechtlichen Anschluß- und Benutzungszwangs; ab 01.01.1988 existiert dieses Institut wieder.

 

2) Für den Anschluß- und Benutzungszwang des Saarbrücker "Vor- und Nachkommandos" (ein Sonderdienst der Müllabfuhr) gilt im Ergebnis das Gleiche; eine wirksame Gebührenrechtsgrundlage für dieses Institut bestand bis Ende 1987 nicht.

§§§


88.013 Pferdestall
 
  • OVG Saarl, B, 29.01.88, - 2_R_363/86 -

  • BRS_48_Nr.52 = SKZ_88,262/8 (L) = BauR_89,61

  • BauGB_§_34

 

In einem durch Wohnbebauung geprägten Innenbereichsteil ist ein Pferdestall auch dann nach § 34 BauGB unzulässig, wenn er am Rand des Wohngebiets in Waldnähe steht und im Zeitpunkt seiner Errichtung dort nur wenige Wohnhäuser vorhanden waren.

§§§


88.014 Wegestreckenentschädigung
 
  • OVG Saarl, E, 03.02.88, - 3_R_342/85 -

  • JURIS

  • SG_§_31; SVG_§_5, SVG_§_5a, SVG_§_92

 

1) Keine Wegstreckenentschädigung, wenn der Dienstort im Einzugsgebiet (Nr.19 AVV zum SVG) des Wohnorts des ehemaligen Soldaten liegt.

 

2) Zum Inhalt der geschuldeten Fürsorgepflicht (Beratung, Aufklärung, Rechtsbelehrung).

 

3) Den Kläger trifft die materielle Beweislast für diejenigen Tatsachen, die eine Fürsorgepflichtverletzung in Betracht kommen lassen.

§§§


88.015 Postaufgabevermerk
 
  • OVG Saarl, U, 03.02.88, - 1_R_353/86 -

  • SKZ_88,266/35 (L)

  • BVwZG_§_4 Abs.2

 

Der bei Einschreibesendungen erforderliche Postaufgabevermerk in den Behördenakten hat zwar keine ( weitgehende ) Beweisfunktion, aber eine Klarstellungsfunktion. Diese Klarstellungsfunktion wird nicht erreicht, wenn nur außerhalb der Verfahrensakten ein Postaufgabebuch geführt wird.

§§§


88.016 Zwangsgeld
 
  • OVG Saarl, B, 12.02.88, - 1_W_1068/87 -

  • SKZ_88,266/34 (L)

  • SVwVG_§_20

 

Das Zwangsgeld kann als Beugemittel nicht mehr aufrechterhalten ( und vollstreckt ) werden, wenn der Pflichtige "sich beugt" und die Leistungshandlung vornimmt, der Leistungserfolg aber noch nicht eingetreten ist.

§§§


88.017 Wohngeldrückforderung
 
  • OVG Saarl, U, 12.02.88, - 1_R_400/87 -

  • SKZ_88,265/27 (L) = SKZ_88,265/25 (L) = SKZ_88,164 -166

  • VwGO_§_40 Abs.1; (1977) WoGG_§_28 Abs.1 S.3; SGB-X_§_50 Abs.2

 

1) Ficht jemand einen an ihn gerichteten Leistungsbescheid an, so handelt es sich auch dann um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs.1 VwGO, wenn dem Rückforderungsanspruch seiner wahren Natur nach zivilrechtlicher Charakter zukommt.

 

2) Ein Bescheid mit dem Wohngeld für ein Jahr bewilligt wird, erledigt sich im Falle des Todes des Antragsberechtigten ohne förmliche Aufhebung zu dem sich aus § 28 Abs.1 S.3 WoGG 77 ergebenden Zeitpunkt.

 

3) Bei der Rückforderung von versehentlich nach dem Tod des Antragsberechtigten über den Zeitpunkt des § 28 Abs.1 S.3 WoGG 77 weitergezahltem und an den Erben gelangtem Wohngeld handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung; ihre Geltendmachung durch Verwaltungsakt ist auch unter Berücksichtigung des § 50 Abs.2 SGB X rechtswidrig.

§§§


88.018 Rechtswidrige Genehmigung
 
  • OVG Saarl, E, 19.02.88, - 2_W_5/88 -

  • JURIS

  • SL LBO_§_96 Abs.8; VwGO_§_80 Abs.5

 

Der Antrag eines Bauherrn, die Untere Bauaufsichtsbehörde zur Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer ihm erteilten Baugenehmigung zu verpflichten, muß erfolglos bleiben, wenn sich diese Genehmigung bei summarischer Würdigung als offensichtlich rechtswidrig erweist. Das gilt auch dann, wenn mit dem Rechtsverstoß keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte einhergeht.

§§§


88.019 Behördenanwalt
 
  • OVG Saarl, B, 19.02.88, - 1_W_71/88 -

  • SKZ_88,266/36 (L)

  • VwGO_§_162

 

Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch die Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, ist in aller Regel nicht notwendig.

§§§


88.020 Eheähnliche Gemeinschaft
 
  • OVG Saarl, B, 19.02.88, - 1_W_11/88 -

  • SKZ_88,264/22 (L)

  • BSHG_§_122, BSHG_§_12, BSHG_§_11

 

1) Lebt eine Hilfesuchende nach Feststellung der Nichtigkeit der mit ihrem Partner geschlossenen Ehe weiterhin mit diesem zusammen in einer Wohnung und ist sie nach wie vor befugt, über sein Konto zu verfügen, so ist jedenfalls in einem auf vorläufige Gewährung von Sozialhilfe gerichteten Eilverfahren die Annahme gerechtfertigt, die einmal begründete eheähnliche Gemeinschaft bestehe fort.

 

2) Für die Frage, ob ein einmal begründetes eheähnliches Gemeinschaftsverhältnis beendet ist, können ernsthafte Bemühungen der Partner, sich räumlich zu trennen, von Bedeutung sein. Derartige Bemühungen lassen sich aber nicht schon durch die Behauptung belegen, der Partner weigere sich, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, oder die Behörde sei von der Antragstellerin vergeblich ersucht worden, ihr eine neue Wohnung zu verschaffen.

§§§


88.021 Anbaustraßen
 
  • OVG Saarl, B, 19.02.88, - 1_W_26/88 -

  • SKZ_88,262/5 (L)

  • BauGB_§_131, BauGB_§_132, BauGB_§_133

 

1) Ist die endgültige Herstellung einer Anbaustraße nach der maßgeblichen Ortssatzung vom Abschluß des Grunderwerbs abhängig, so genügt das Fehlen des Eigentumserwerbs an einer minimalen Teilfläche für die Annahme, der Beitragsanspruch sei noch nicht entstanden.

 

2) Wurden mehrere eine Einheit bildende Anbaustraßen vor dem Entstehen der Beitragspflicht für die erste Anlage zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und Abrechnung zusammengefaßt, entsteht die Beitragspflicht erst, wenn alle Anlagen in der Einheit endgültig hergestellt sind; frühestens dann beginnt der Lauf der Verjährungsfrist.

§§§


88.022 Türkei
 
  • OVG Saarl, E, 24.02.88, - 3_R_98/85 -

  • JURIS = NVwZ-RR_89,277 - 279

  • GG_Art 16 Abs.2 S.2

 

LB) Zur asylrechtlichen Relevanz einer drohenden Verurteilung aufgrund türkischer Staatsschutzbestimmungen.

§§§


88.023 Meßstellenbekanntgabe
 
  • VG Saarl, U, 24.02.88, - 1_K_343/86 -

  • ESBImSchG§26-5

  • BImSchG_§_26, BImSchG_§_28; VwGO_§_42 Abs.1; GG_Art.12

 

LF 1) Die Bekanntgabe als Meßstelle zur Ermittlung von Emissionen nach den §§ 26 und 28 BImSchG stellt einen Verwaltungsakt dar.

 

LF 2) Zu den Voraussetzungen der Bekanntgabe.

 

LF 3) Aus dem Zweck des Erfordernisses behördlicher Bekanntgabe folgt die Notwendigkeit einer Beschränkung der Zahl der Meßstellen.

§§§


88.024 Damwildgehege
 
  • OVG Saarl, B, 26.02.88, - 1_W_1076/87 -

  • SKZ_88,265/26 (L)

  • SNG_§_10, SNG_§_12, SNG_§_29, SNG_§_30

 

1) Die naturschutzrechtliche Zulässigkeit eines Tiergeheges richtet sich nach § 29 Abs.2 SNG, der im Vergleich zu den §§ 10 - 12 SNG die speziellere Regelung enthält; Grundlage für ein behördliches Vorgehen gegen ein illegales Tiergehege ist dementsprechend § 30 Abs.4 SNG, nicht § 12 Abs.4 SNG.

 

2) Allein schon der Umstand, daß ein Tiergehege ohne die naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 29 Abs.1 SNG errichtet und betrieben wird, rechtfertigt ein Nutzungsverbot, mit dem das Gebot, den vorhandenen Tierbestand zu entfernen, verbunden werden darf.

 

3) Zur materiellrechtlichen Zulässigkeit eines Damwildgeheges (Beeinträchtigung des Naturhaushalts, verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere).

 

4) Zur Interessenabwägung bei einer für sofort vollziehbar erklärten Beseitigungsverfügung gegen ein ungenehmigtes Damwildgehege.

§§§


88.025 Schriftsteller
 
  • OVG Saarl, E, 07.03.88, - 1_R_287/87 -

  • JURIS

  • BSHG_§_30

 

Hilfe zum Aufbau einer Lebensgrundlage soll nur gewährt werden, wenn die hinreichende Aussicht besteht, der Hilfesuchende werde so voraussichtlich künftig von fremder Hilfe unabhängig werden (hier: Existenz als freier Schriftsteller).

§§§


88.026 Kriechkeller
 
  • OVG Saarl, E, 09.03.88, - 2_R_392/87 -

  • JURIS

  • SL LBO_§_7 Abs.5 S.1

 

Garagen mit Unterbau - hier: Kriechkeller - werden von § 7 Abs.5 LBO nicht erfaßt.

 

JOS: Von der Regelung des BauO SL § 7 Abs 5 S 1, die nach Wortlaut und Zweck nur Garagen mit eingebauten Abstellräumen, das heißt allenfalls solchen Räumen betrifft, die auf gleicher Ebene wie die eigentliche Einstellbox liegen, werden nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vergleiche Urteil vom 08.01.88,- 2_R_208/85 -) Vorhaben dieser Art (Garage mit Unterbau in Gestalt eines bis zu 1,40 m hohen Kriechkellers) nicht erfaßt.

§§§


88.027 Grundstück
 
  • OVG Saarl, U, 10.03.88, - 1_R_128/86 -

  • SKZ_88,264/20 (L)

  • BSHG_§_88 Abs.3

 

§ 88 Abs.3 BSHG rechtfertigt es nicht, neben einem für die Bedürfnisse des Hilfesuchenden und seiner Angehörigen ausreichenden kleinen Hausgrundstücks im Sinne des § 88 Abs.2 Nr.7 BSHG ein weiteres Grundstück als Schonvermögen anzusehen; allgemein zur Auslegung der Härteregelung des § 88 Abs.3 BSHG.

§§§


88.028 Vorverfahren
 
  • OVG Saarl, U, 10.03.88, - 1_R_128/86 -

  • SKZ_88,266/31 (L)

  • VwGO_§_79, VwGO_§_155; BSHG_§_114; SL AGBSHG_§_15, BSHG_§_88 Abs.3

 

1) Vor der Entscheidung über den Widerspruch gegen die Rücknahme der Bewilligung von Sozialhilfe sind sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen ( § 114 Abs.2 BSHG ); die Mitwirkung der Rechtsausschüsse im Widerspruchsverfahren ist in diesen Fällen ausgeschlossen ( § 15 Abs.2 saarl AGBSHG ).

 

2) Entscheidet über einen Widerspruch entgegen den §§ 114 Abs.2 BSHG, 15 Abs.2 saarl AGBSHG der Rechtsausschuß, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel im Verständnis des § 79 Abs.2 S.2 VwGO vor; dann muß das Gericht allein schon deshalb den Widerspruchsbescheid aufheben, und zwar jedenfalls dann, wenn die Klage auf die Aufhebung des Ursprungsverwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides abzielt; die Klage gegen den Ursprungsverwaltungsakt kann dann ohne Sachprüfung mangels Spruchreife abgewiesen werden; bei der Kostenentscheidung ist § 155 VwGO anzuwenden.

§§§


88.029 Kleines Hausgrundstück
 
  • OVG Saarl, E, 11.03.88, - 1_R_162/86 -

  • JURIS

  • BSHG_§_88 Abs.2 Nr.7, BSHG_§_88 Abs.3

 

1) Ein 425 qm großes Grundstück mit einem Wohnhaus - Eigentümerwohnung mit 120 qm für 4 Personen, davon ein behindertes Kind, und Einliegerwohnung - kann bei einem Verkehrswert von 260.000 DM nicht mehr als kleines Hausgrundstück im Sinne des § 88 Abs.2 Nr.7 BSHG angesehen werden.

 

2) Zum Einsatz eines solchen Grundstücks zur Sicherung der Rückzahlung von in Darlehensform gewährter Sozialhilfe.

§§§


88.030 Kommunale Neugliederung
 
  • OVG Saarl, U, 14.03.88, - 1_R_33/87 -

  • SKZ_88,261/2 (L)

  • BauGB_§_127 ff, BauGB_§_129 Abs.1; BBauG_§_180 Abs.2

 

1) Aus der Beitragserhebungspflicht des § 127 Abs.1 BBauG folgt die Pflicht der Gemeinde, nach vorausgegangener fehlgeschlagener Veranlagung unter Berücksichtigung der Bindungswirkung der insoweit ergangenen Entscheidung den Beitragsanspruch erneut geltend zu machen; eine Verwirkung des Anspruchs kommt in einem solchen Fall regelmäßig nicht in Betracht.

 

2) Nach der kommunalen Neugliederung konnte eine neue Erschließungsbeitragssatzung allein für den Bereich einer aufgelösten Gemeinde erlassen werden, wenn die neue Satzung an die Stelle einer als nichtig erkannten Satzung der früher selbständigen Gemeinde trat.

 

3) Eine Erschließungsbeitragssatzung soll zwar, muß aber nicht eine Regelung über die Tiefenbegrenzung von im nicht beplanten Innenbereich gelegenen Grundstücken enthalten.

 

4) Zur Zulässigkeit und Erforderlichkeit des rückwirkenden Inkraftsetzens einer Erschließungsbeitragssatzung.

 

5) Eine Straße außerhalb der bebauten Ortslage kann keine vorhandene Straße im Sinne des preußischen Anliegerbeitragsrechts gewesen und daher nicht nach § 180 Abs.2 BBauG erschließungsbeitragsfrei sein.

 

6) Die Festsetzungsverjährung wurde im Erschließungsbeitragsrecht, bevor insoweit die Regelungen der Abgabenordnung für entsprechend anwendbar erklärt wurden, durch die Anforderung der Abgabe unterbrochen; ob der entsprechende Bescheid später vom Gericht aufgehoben wurde, spielte für die Unterbrechung keine Rolle. Auch der Rechtsnachfolger des ursprünglich Herangezogenen mußte die Unterbrechung der Verjährung gegen sich gelten lassen.

 

7) Abschnittsbildung und Kostenspaltung können im Erschließungsbeitragsrecht miteinander verbunden werden.

 

8) Erschließungsbeitragspflichtig sind auch vor Beginn der Erschließungsmaßnahme bereits bebaute Grundstücke.

 

9) Ist bezüglich einzelner erschlossener Grundstücke eine Ablösung des Erschließungsbeitrags vereinbart worden, müssen diese Grundstücke dennoch bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes berücksichtigt werden; es unterbleibt in diesen Fällen lediglich die Beitragsfestsetzung.

 

10) Ergibt sich bei der endgültigen Beitragsberechnung, daß die für einzelne Grundstücke gezahlte Ablösung höher ist als die Beitragspflicht, stellt der "Überschuß" keine anderweitige Deckung im Sinne des § 129 Abs.1 BBauG dar.

 

11) Zuschüsse des Landes an eine Gemeinde zur Förderung von Erschließungsmaßnahmen stellen in aller Regel keine anderweitige Deckung im Sinne des § 129 Abs.1 BBauG dar.

 

12) Entschließt sich eine Gemeinde, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Steigung einer Anbaustraße von 17 % auf 13 % zu reduzieren, so ist der dadurch bedingte Mehraufwand erschließungsbeitragsfähig.

§§§


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