Saarl-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz – SaarlUVPG
 

Vorspann/Titelseite
A-1     Allgemeine Vorschriften über die Umweltprüfung
§ 1       Zweck des Gesetzes
§ 2       Begriffsbestimmungen
A-2     Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 3       Anwendungsbereich, Feststellung der UVP-Pflicht
§ 4       UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben
§ 5       UVP-Pflicht im Einzelfall
§ 6       Anderungen + Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben
§ 7       UVP-pflichtige Entwicklungs-+ Erprobungsvorhaben
§ 8       Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
A-3     Strategische Umweltprüfung (SUP)
§ 8a     Anwendungsbereich, Feststellung der SUP-Pflich
§ 8b     SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen
§ 8c     SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 8d     Ausnahme von der SUP-Pflicht
§ 8e     Durchführung der Strategischen Umweltprüfung 
A-4     Schlussvorschriften
§ 9       Zuständige Behörde / Federführende Behörde
§ 10     Übergangsregelung
§ 11     Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Anlage 1   Liste UVP-pflichite Vorhaben
Anlage 2   Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls
Anlage 3   Liste SUP-pflichtige Pläne und Programme
Anlage 4   Kriterien iR einer Strategischen Umweltprüfung

  SaarlUVPG  

©  H-G Schmolke   1998-2012
www.sadaba.de

§§§