Fussnoten  
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Zu § 2   SSÜG
  1. § 2 bisheriger Wortlaut wurde Abs.1, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.2 a) iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. § 2 Abs.2 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.2 b) iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  3. In § 2 Abs.1 Nr.3 wurden die Wörter „Inneres und Sport“ durch die Wörter „Inneres, Familie, Frauen und Sport“ ersetzt, mit Wirkung vom 07.04.06, durch Art.1 Abs.9 Nr.1 des Gesetzes Nr.1587 zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung von Landesgesetzen vom 15.02.06 (Amtsbl_06,474) iVm Art.103 SVerf (f).

§§§



Zu § 3   SSÜG
  1. In § 3 Abs.2 Satz 1 wurden die Wörter "oder mit ihr in ähnlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartnerin oder Lebenspartner)" durch ein Komma und die Wörter "eine Lebenspartnerschaft begründet hat (Lebenpartnerin oder Lebenspartner) oder mit ihr in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährtin oder Lebensgefährte)" ersetzt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.3 a) iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 3 Abs.3 Satz 1 wurden die Wörter "oder eine ähnliche Gemeinschaft eingeht" durch ein Komma und die Wörter "eine Lebenspartschnerschaft oder eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft begründet" ersetzt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.3 b) iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  3. In § 3 Abs.4 Nr.4 wurde vor der Angabe "Nr." die Angabe "Abs.1" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.11 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 8   SSÜG
  1. In § 8 Abs.3 Satz 2 wurden nach dem Wort "Lebenspartnerschaft" ein Komma und die Wörter "der Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.12 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 8 Abs.5 wurden nach dem Wort "Lebenspartnerschaft" die Wörter "oder eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.13 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  3. In § 8 Abs.3 Satz 2 wurden die Wörter "straf- oder disziplinarrechtlicher Verfolgung" durch die Wörter "strafrechtliche Verfolgung oder der Durchführung eines Disziplinarverfahrens" ersetzt, mit Wirkung vom 22.12.05, durch Art.4 Nr.1 iVm Art.30 Abs.1 des Gesetzes Nr.1582 zur Neuordnung des saarländischen Disziplinarrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13.13.05 (Amtsbl_05,2010)

§§§



Zu § 10   SSÜG
  1. In § 10 Abs.1 wurde nach Nr.2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und die Nr.3 angefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.4 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 10 Abs.1 Nr.2 wurde vor der Angabe "Nr." die Angabe "Abs.1" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.11 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 11   SSÜG
  1. In § 11 Nr.3 wurde vor der Angabe "Nr." die Angabe "Abs.1" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.11 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 12   SSÜG
  1. In § 12 Nr.3 wurde vor der Angabe "Nr." die Angabe "Abs.1" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.11 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 14   SSÜG
  1. In § 14 Abs.1 Nr.3 wurde das Wort „Landeskriminalamt“ durch das Wort „Landespolizeipräsidium“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.12, durch Art.1 Nr.1 iVm Art.3 des Gesetzes Nr.1761 zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei, vom 30.11.11 (Amtsbl_I_11,1629)

§§§



Zu § 15   SSÜG
  1. In § 15 Abs.2 Satz 3 Halbsatz 2 wurden nach dem Wort "Lebenspartner" ein Komma und die Wörter "die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.5 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 15 Abs.2 Satz 3 Halbsatz 1 wurden nach dem Wort "Lebenspartner" ein Komma und die Wörter "die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.12 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  3. In § 15 Abs.2 Satz 2 wurden nach dem Wort "Lebenspartners" ein Komma und die Wörter "der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.15 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  4. In § 15 Abs.1 Satz 2 Nr.17 wurden die Wörter „Inneres und Sport“ durch die Wörter „Inneres, Familie, Frauen und Sport“ ersetzt, mit Wirkung vom 07.04.06, durch Art.1 Abs.9 Nr.1 des Gesetzes Nr.1587 zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung von Landesgesetzen vom 15.02.06 (Amtsbl_06,474) iVm Art.103 SVerf (f).

§§§



Zu § 16   SSÜG
  1. In § 16 Abs.7 Satz 2 wurden nach dem Wort "Lebenspartners" ein Komma und die Wörter "der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.15 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 16 Abs.8 Satz 1 wurden nach dem Wort "Lebenspartners" ein Komma und die Wörter "der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.15 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 18   SSÜG
  1. In § 18 Abs.3 Nr.2 wurden nach dem Wort "Familienstandes" ein Komma und die Wörter "Begründung oder Beendigung einer Lebenspartnerschaft oder einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.6 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 20   SSÜG
  1. In § 20 Abs.2 Nr.3 wurden nach dem Wort "Lebenspartnerschaft" die Wörter "oder eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.13 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 20 Abs.4 Nr.4 wurden nach dem Wort "Lebenspartnerschaft" die Wörter "oder eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.13 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 22   SSÜG
  1. In § 22 Abs.2 Satz 4 wurde die Angabe "und 3" jeweils durch ein Komma und die Angabe "3 und 5" ersetzt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.7 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

  2. In § 22 Abs.2 Satz 3 wurden die Wörter "disziplinarrechtlichen Verfolgung" durch die Wörter "Durchführung eines Disziplinarverfahrens" ersetzt, mit Wirkung vom 22.12.05, durch Art.4 Nr.2 iVm Art.30 Abs.1 des Gesetzes Nr.1582 zur Neuordnung des saarländischen Disziplinarrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13.13.05 (Amtsbl_05,2010)

§§§



Zu § 26   SSÜG
  1. In § 26 wurden nach dem Wort "Tätigkeit" die Wörter "nach § 2 Abs.1 Nr.1 bis 3" und nach dem Wort "ermächtigt" die Wörter "oder mit einem sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 2 Abs.2 bei einer nicht öffentlichen Stelle betraut" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.8 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 27   SSÜG
  1. § 27 Satz 3 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.9 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 31   SSÜG
  1. In § 31 wurden nach dem Wort "Lebenspartnerschaft" die Wörter "oder eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft" eingefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.13 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



Zu § 35   SSÜG
  1. In § 35 Abs.1 wurden die Wörter „Inneres und Sport“ durch die Wörter „Inneres, Familie, Frauen und Sport“ ersetzt, mit Wirkung vom 07.04.06, durch Art.1 Abs.9 Nr.1 des Gesetzes Nr.1587 zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung von Landesgesetzen vom 15.02.06 (Amtsbl_06,474) iVm Art.103 SVerf (f).

  2. In § 35 Abs.2 wurden die Wörter „Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport“ durch die Wörter „Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport“ ersetzt, mit Wirkung vom 07.04.06, durch Art.1 Abs.9 Nr.2 des Gesetzes Nr.1587 zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung von Landesgesetzen vom 15.02.06 (Amtsbl_06,474) iVm Art.103 SVerf (f).

§§§



Zu § 36   SSÜG
  1. § 36 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 23.05.05, durch Art.3 Nr.10 iVm Art.6 des Gesetzes Nr.1519 zur Durchführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vom 19.03.03 (Amtsbl_03,1350)

§§§



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