BBesG   (6)  
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 Besoldungsordnung A 

(zu den amtlichen Fußnoten)


Besoldungsgruppe A 1 (F)

(weggefallen)

§§§

Besoldungsgruppe A 2 (aF) (F)

A u f s e h e r 1) 2)
O b e r a m t s g e h i l f e
O b e r b e t r i e b s g e h i l f e
S c h a f f n e r 1) 2)
W a c h t m e i s t e r 1) 3)

§§§

Besoldungsgruppe A 3 (aF) (F)

H a u p t a m t s g e h i l f e 1) 4)
H a u p t b e t r i e b s g e h i l f e 4)
O b e r a u f s e h e r 2) 4)
O b e r s c h a f f n e r 2) 4)
O b e r w a c h t m e i s t e r 2) 3) 4) 5)
Grenadier, Flieger, Matrose 6)   (3)
Gefreiter 7)   (1)
(2)

§§§

Besoldungsgruppe A 4 (aF)

A m t s m e i s t e r 1)
B e t r i e b s m e i s t e r
H a u p t a u f s e h e r 2)
H a u p t s c h a f f n e r 2)
H a u p t w a c h t m e i s t e r 2) 4)
O b e r w a r t 2) 3)
Triebwagenführer 2)
Obergefreiter
Hauptgefreiter 5)

§§§

Besoldungsgruppe A 5 (aF)

B e t r i e b s a s s i s t e n t 3) 5)
E r s t e r   H a u p t w a c h t m e i s t e r 3) 5) 6)
H a u p t w a r t 3) 5)
Justizvollstreckungsassistent
Kriminaloberwachtmeister 1)
Kriminalwachtmeister 1) 2)
O b e r a m t s m e i s t e r 4) 5)
O b e r b e t r i e b s m e i s t e r 5)
Obertriebwagenführer 3) 5)
Polizeioberwachtmeister 1)
Polizeiwachtmeister 1) 2)
Stabsgefreiter
Oberstabsgefreiter 3) 8)
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett

§§§





Besoldungsgruppe A 6 (aF)

B e t r i e b s a s s i s t e n t 5)
E r s t e r   H a u p t w a c h t m e i s t e r 5) 6)
H a u p t w a r t 5)
Justizvollstreckungssekretär
Lokomotivführer 1)
O b e r a m t s m e i s t e r 5)
O b e r b e t r i e b s m e i s t e r 5)
Obertriebwagenführer 5)
S e k r e t ä r 1)
Werkmeister 1)
Stabsunteroffizier 2)
Obermaat 2)

§§§

Besoldungsgruppe A 7 (aF)

Brandmeister 4)
Justizvollstreckungsobersekretär
Krankenpfleger 4)
Krankenschwester 4)
Kriminalmeister 4)
Oberlokomotivführer 1)
O b e r s e k r e t ä r 6) 7)
O b e r w e r k m e i s t e r 1) 8)
Polizeimeister 4)
Stationspfleger 5)
Stationsschwester 5)
Stabsunteroffizier 3)
Obermaat 3)
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See
Oberfeldwebel 2)
Oberbootsmann 2)

§§§

Besoldungsgruppe A 8 (aF)

Abteilungspfleger
Abteilungsschwester
Gerichtsvollzieher 1)
Hauptlokomotivführer
H a u p t s e k r e t ä r
H a u p t w e r k m e i s t e r
Justizvollstreckungshauptsekretär
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Hauptfeldwebel 2)
Hauptbootsmann 2)
Oberfähnrich 2)
Oberfähnrich zur See 2)

§§§

Besoldungsgruppe A 9 (aF)

A m t s i n s p e k t o r 3)
B e t r i e b s i n s p e k t o r 3)
Hauptbrandmeister 3)
I n s p e k t o r
Kapitän 1)
Konsulatssekretär
Kriminalhauptmeister 3)
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher 3)
Oberin 6) 7)
Oberpfleger 7)
Oberschwester 7)
Pflegevorsteher 6) 7)
Polizeihauptmeister 3)
Polizeikommissar
Stabsfeldwebel 4)
Stabsbootsmann 4)
Oberstabsfeldwebel 2) 4)
Oberstabsbootsmann 2) 4)
Leutnant
Leutnant zur See

§§§

Besoldungsgruppe A 10 (aF) *)

Konsulatssekretär Erster Klasse
Kriminaloberkommissar
O b e r i n s p e k t o r
Polizeioberkommissar
Seekapitän 2)
Oberleutnant
Oberleutnant zur See

§§§

Besoldungsgruppe A 11 (aF)

A m t m a n n
Kanzler 2)
Kriminalhauptkommissar 1)
Polizeihauptkommissar 1)
Seeoberkapitän 3)
Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen Iaufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - 4)
Hauptmann 1)
Kapitänleutnant 1)

§§§

Besoldungsgruppe A 12 (aF) (F)

Amtsanwalt 1)
A m t s r a t
Kanzler Erster Klasse 3) 4)
Kriminalhauptkommissar 2)
Polizeihauptkommissar 2)
Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
Seehauptkapitän 3) 5)
Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtIicher Vorschriften, gefordert wird - 6)
Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 7)
Lehrer
- als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern - 8)
- an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht - 1)
– mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen bei entsprechender Verwendung – 1) 3),
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein- Westfalen bei entsprechender Verwendung – 1) 3)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, an Mittelschulen in Sachsen, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt oder an Regelschulen in Thüringen bei einer entsprechenden Verwendung – 1) 3) 9)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung – 1)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung – 1)
- mit der Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung – 1) 3)
- mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung – 1) 3) 10)
Zweiter Konrektor
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern - 7)
Hauptmann 2)
Kapitänleutnant 2)

§§§

Besoldungsgruppe A 13 (aF) 11) (F)

Akademischer Rat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
A r z t 1)
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)“ mit dem Fußnotenhinweis 22) (2)
Kanzler Erster Klasse 2) 3)
Konservator
Konsul
Kustos
Landesanwalt 1)
Legationsrat
Oberamtsanwalt 12)
O b e r a m t s r a t 13)
Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
P f a r r e r 1)
Rat
Seehauptkapitän 2) 4)
Fachschuloberlehrer - im Bundesdienst - 5) 6) 10)
Hauptlehrer
- als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern -
Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund-schule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug oder mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern - 7)
Lehrer
- mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern, wenn sich die Lehrbefähigung auf Haupt-und Realschulen oder Gymnasien erstreckt, bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung - 10) 16) (1)
- mit fachwissenschaftlicher Ausbildung von mindestens acht Semestern Dauer in zwei Fächern, wenn sich die Lehrbefähigung auf Grund-, Haupt- und Realschulen erstreckt, bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung - 8) 10)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I – 20) (2)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein- Westfalen bei überwiegender Verwendung im Bereich der Sekundarstufe I – 20) (2)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, an Mittelschulen in Sachsen, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt oder an Regelschulen in Thüringen bei einer entsprechenden Verwendung – 17) 18) (2)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe l bei entsprechender Verwendung - 14)
- mit der Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I – 20) (3)
- mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung – 19) 20) (1)
Realschullehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung - 10)
Rektor
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 7)
Studienrat
- im höheren Dienst des Bundes - 9)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei Verwendung am Gymnasium oder an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe – 21)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung –
- mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei Verwendung an beruflichen Schulen oder an Schulen mit dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife – 21)
Stabshauptmann 15)
Stabskapitänleutnant 15)
Major
Korvettenkapitän
Stabsapotheker
Stabsarzt
Stabsveterinär

§§§




Besoldungsgruppe A 14 (aF) (F)

Akademischer Oberrat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
A r z t 1)
Chefarzt 2)
Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)“ mit dem Fußnotenhinweis 10) (4)
Konsul Erster Klasse
Landesanwalt 1)
Legationsrat Erster Klasse 3)
Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit 4) (2)
Oberarzt 4)
Oberkonservator
Oberkustos
O b e r r a t
P f a r r e r 1)
Fachschuldirektor
- als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluß führen, der dem der Realschule entspricht - 5)
Fachschuloberlehrer
- als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern - 6) 7)
– als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule – 6) (10)
Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern - 5)
Oberstudienrat
- im höheren Dienst des Bundes - 8)
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei Verwendung am Gymnasium oder an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe – 9)
- mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei Verwendung an beruflichen Schulen oder an Schulen mit dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife – 9)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung –
Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -5)
Realschulrektor
- einer Realschule mit bis zu 180 Schülern -
- einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 5)
Regierungsschulrat
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
- im Schulaufsichtsdienst -
Rektor
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern -
- einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug oder mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern -
- einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern -
- einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - 5)
Schulrat
- als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene - 5)
Zweiter Konrektor
- einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 540 Schülern - Zweiter Realschulkonrektor
- einer Realschule mit mehr als 540 Schülern -
Oberstleutnant 4)
Fregattenkapitän 4)
Oberstabsapotheker
Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär

§§§

Besoldungsgruppe A 15 (aF) (F)

Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
Botschafter 1)
Botschaftsrat
Bundesbankdirektor 2)
Chefarzt 3)
D e k a n (5)
D i r e k t o r
Generalkonsul 5)
Gesandter 11)
Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) 12) (6)
Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit 4) (3)
Hauptkonservator
Hauptkustos
Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit 6) (1)
Museumsdirektor und Professor
Oberarzt 6)
Oberlandesanwalt 4)
...(4)
Vortragender Legationsrat
Direktor einer Fachschule
- als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern - 7) 8)
Realschulrektor
- einer Realschule mit mehr als 360 Schülern -
Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes -
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
Rektor
- einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern -
Schulamtsdirektor
- als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene -
Studiendirektor
- als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - 9)
- als der ständige Vertreter des Leiters
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 8)
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 7) 8)
eines Gymnasiums im Aufbau mit
    mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, 7)
    mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, 7)
    mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen, 7)
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums,
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern,
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, 7)
eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen 7) -
- als Leiter
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern, 8)
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 7) 8)
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums, 7)
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern, 7)
eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums 7)
- im höheren Dienst des Bundes
als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern, 7) 8)
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - 9)
Oberstleutnant 6) 10)
Fregattenkapitän 6) 10)
Oberfeldapotheker
Flottillenapotheker
Oberfeldarzt
Flottillenarzt
Oberfeldveterinär

§§§

Besoldungsgruppe A 16 (aF) (F)

Abteilungsdirektor
Abteilungspräsident
Botschafter 1)
Botschaftsrat Erster Klasse
Bundesbankdirektor 2)
Chefarzt 3)
...(8)
Direktor der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Direktor des Geheimen Staatsarchivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Direktor des Ibero-Amerikanischen Instituts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Direktor des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle 6)
...(7)
Generalkonsul 8)
Gesandter 9)
Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) 15) (10)
Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit 5) (5)
Landeskonservator
Leitender Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule - 10)
L e i t e n d e r   D e k a n 4) (9)
L e i t e n d e r   D i r e k t o r 13)
Ministerialrat
- bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen - 7)
- bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten) - 11)
Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit 7) (3)
Museumsdirektor und Professor
Oberlandesanwalt 5)
Oberstaatsanwalt beim Bundesverwaltungsgericht
Senatsrat
- in Berlin und Bremen bei einer obersten Landesbehörde 11)
... (6)
Vortragender Legationsrat Erster Klasse 7)
Kanzler einer Universität der Bundeswehr 14) (1)
Leitender Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes -
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
Leitender Schulamtsdirektor
- als leitender Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind -
- als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem ausschließlich die Aufsicht über Gymnasien, Gesamt-schulen mit Oberstufe oder berufliche Schulen obliegt -.
Oberstudiendirektor
- als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 12)
eines Gymnasiums im Aufbau mit
    mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt,
    mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
    mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -
- im höheren Dienst des Bundes als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern - 12)
Oberst 7)
Kapitän zur See 7)
Oberstapotheker 7)
Flottenapotheker 7)
Oberstarzt 7)
Flottenarzt 7)
Oberstveterinär 7)

§§§

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