Anmerkungen Schmolke
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Zur Verlinkung

  1. Das SDG ist bereits mit dem BeamtStG und dem neunen SBG verlinkt. Dabei wurde der Gesetzestext nicht geändert sondern nur die Links der neuen Rechtslage angepasst. Da in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Anpassung des Besoldungsrechts an die neue Rechtslage zu rechnen ist, erleichtert dieser Linkausbau dem Rechtsuchenden die Einarbeitung in das neue Recht.

  2. Auch die Links zum BeamtVG sind an das ins Landesrecht übergeleitete BeamtVG angepasst worden. In der Saar-Daten-Bank wurden dabei sowohl das SBeamtVG mit seinen 4 Paragraphen, wie das übergeleitete BeamtVG in einem Dokument unter dem Namen SBeamtVG zusammengefasst, um Verwechselung mit dem zwischenzeitlich geänderten BeamtVG des Bundes zu vermeiden. Auch im übergeleiteten BeamtVG sind die Links bereits der neuen Rechtslage angepasst.

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