Anmerkungen Anm
Vorbemerkungen   EltBauVO
  1. Die EltBauVO fußt noch auf der vorvorvorigen LBO (GNr.816). Die EltBauVO wurde der neuen Rechtslage angepasst, durch Art.3 Abs.11 des Gesetzes Nr.1544 vom 18.02.04 (Amtsbl_04,822). Dabei hat man allerdings die Einleitungsformel nicht der neuen Rechtslage angepaßt. Da die LBO-2004 keine Überleitungsklausel wie LBO-96 in § 96 Abs.5 LBO-96 kennt, ist fraglich, ob die neue Verordnungsermächtigung in § 86 Abs.1 Nr.4 LBO-2005 an die Stelle der ursprünglichen Ermächtigungsgrundlage getreten ist. Da die LBO (GNr.813) sich nicht im Archiv der Datenbank befindet, konnte nicht verlinkt werden

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Rechtsprechungshinweise   EltBauVO
  1. Bisher ist keine Rechtsprechung zur dieser Verordnung im Saarland veröffentlicht worden. Auch aus dem Bundesgebiet ist mir keine bekannt.

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  Anmerkungen-EltBauVO [ ]  

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